{"id":1047,"date":"2021-04-07T18:33:48","date_gmt":"2021-04-07T16:33:48","guid":{"rendered":"https:\/\/nebenbeiblog.ch\/?p=1047"},"modified":"2021-10-31T19:49:00","modified_gmt":"2021-10-31T17:49:00","slug":"kampf-um-die-unterschrift","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nebenbeiblog.ch\/?p=1047","title":{"rendered":"Kampf um die Unterschrift"},"content":{"rendered":"<p>Eine Geschichte zum Kampf um die Gleichstellung von Mann und Frau ist noch nicht geschrieben: jene der doppelten Unterschrift auf der Steuererkl\u00e4rung. Es fanden keine Kundgebungen und Fackelz\u00fcge daf\u00fcr statt. Aber zu heftigen Auseinandersetzung kam es schon. Hier ein authentischer Bericht \u00fcber das Geschehen im Z\u00fcrcher Kantonsrat im Jahre 1986. Im Z\u00fcrcher Steuergesetz hiess es bis dahin: \u00abLeben Ehegatten in rechtlich und tats\u00e4chlich ungetrennter Ehe, so wird die Ehefrau nicht selbst\u00e4ndig besteuert\u00bb. Anders gesagt: Um die Steuern der Eheleute k\u00fcmmerte sich der Ehemann, die Ehefrau war kein \u00abSteuersubjekt\u00bb. Das hielt nicht Stand vor dem Gleichstellungsgebot der Bundesverfassung. So wurde es denn in der Vorlage zur \u00c4nderung des Z\u00fcrcher Steuergesetzes, die der Kantonsrat am 27. Januar in Beratung zog, in \u00a78 neu formuliert: \u00abEinkommen und Verm\u00f6gen der in rechtlich und tats\u00e4chlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten werden zusammengerechnet. &#8211;\u00a0 Die Ehegatten sind gemeinsam steuerpflichtig. Handlungen eines Ehegatten sowie die Handlungen der Steuerbeh\u00f6rden gegen\u00fcber einem Ehegatten binden auch den andern Ehegatten.\u00bb Das gefiel einer progressiven Kantonsr\u00e4tin aus der Stadt Z\u00fcrich nicht ganz. Sie wollte den letzten Satz streichen und daf\u00fcr als neuen Absatz einf\u00fcgen: \u00abSchriftliche Eingaben sind von beiden Ehegatten zu unterzeichnen.\u00bb Aber der Regierungsrat und die Kommissionsmehrheit waren der Auffassung, dass es doch gen\u00fcge, wenn der Ehefrau die gleiche Verantwortung und die gleiche verfahrensrechtliche Stellung zugesprochen werde, da brauche es doch nicht noch ihre Unterschrift. Sie k\u00f6nne auf dem Wege der Akteneinsicht immer Einblick in die Steuererkl\u00e4rung erhalten. Ein versierter Jurist, Vertreter der Stadtz\u00fcrcher FDP, vermochte die verfahrensrechtlichen Aspekte dieser Konstellation differenziert darzulegen. Der Antrag der progressiven Stadtz\u00fcrcher Kantonsr\u00e4tin wurde mit 84 gegen 42 Stimmen abgelehnt.<\/p>\n<p>Immerhin hatte ein FDP-Kantonsrat aus der Agglomeration erkl\u00e4rt, er habe f\u00fcr das Grundanliegen der doppelten Unterschrift Verst\u00e4ndnis, dass es aber ein paar Dutzend Paragraphen weiter hinten, bei den Verfahrensgrunds\u00e4tzen, aufgenommen werden m\u00fcsse. Die r\u00fcckten erst vier Sitzungen sp\u00e4ter, am 3. Februar ins Visier des Rates. Der FDP-Kantonsrat aus der Agglomeration hielt Wort: Er beantragte, \u00a7 86 \u00fcber die Pflicht zur Einreichung einer Steuererkl\u00e4rung zu erg\u00e4nzen durch den Absatz: \u00abIn ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige haben die Steuererkl\u00e4rung gemeinsam zu unterzeichnen.\u00bb Der Finanzdirektor war ungehalten; jetzt beginne diese Diskussion wieder von vorn. Das Fehlen einer Unterschrift w\u00fcrde zu Problemen f\u00fchren, es k\u00e4me zu Mahnverfahren bis zu Zwangseinsch\u00e4tzungen, was der Wahrheitsfindung nicht dienen k\u00f6nne und die Stellung der Eheleute verschlechtern w\u00fcrde. Ein SVP-Vertreter aus dem Unterland wies ausserdem darauf hin, dass der Steuer\u00e4mter-Verband sich gegen die Doppelunterschrift ge\u00e4ussert hatte, weil ein \u00fcberdimensionaler Aufwand zu bef\u00fcrchten sei. Der Rat beschloss mit 65 gegen 58 Stimmen, den Antrag abzulehnen. Das wars.<\/p>\n<p>Oder doch nicht. Schliesslich findet vor der Verabschiedung eines Gesetzes noch die Redaktionslesung statt. So kam am 3. M\u00e4rz unerwartet neue Bewegung in die Sache. Ein Landesring-Vertreter verlangte R\u00fcckkommen auf \u00a7 8 und beantragte, hier die Pflicht der Ehegatten zur gemeinsamen Unterzeichnung der Steuererkl\u00e4rung einzuf\u00fcgen. R\u00fcckkommen wurde beschlossen, der \u00c4nderungsantrag mit 53 zu 52 Stimmen abgelehnt. Die Stunde der Wahrheit kam mit dem R\u00fcckkommen auf \u00a7 86. Der FDP-Vertreter aus der Agglomeration ersuchte, die Sache etwas unter sportlichem Aspekt zu betrachten; vielleicht habe ja bei der Abstimmung mit einer Stimme Differenz der eine oder andere Anwesende gedacht, er w\u00fcrde das lieber hier geregelt haben. Und jetzt entschied der Kantonsrat mit 58 gegen 54 Stimmen: \u00abIn ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige haben die Steuererkl\u00e4rung gemeinsam zu unterzeichnen.\u00bb Daran wurde nicht mehr ger\u00fcttelt.<\/p>\n<p>Doch es folgt eine Pointe. Ein Algorithmus sorgt daf\u00fcr. Er steckt seit diesem Jahr irgendwo im Programm zur elektronischen Erstellung und Einreichung der Steuererkl\u00e4rung ohne Unterschrift, und er nimmt eigenm\u00e4chtig die steuerpflichtigen Ehegatten in die Pflicht, dass die Steuererkl\u00e4rung vollst\u00e4ndig und richtig sei. Wer die Steuererkl\u00e4rung elektronisch bearbeitet und eingereicht hat, spielt keine Rolle. Es kann einer der Ehegatten oder eine hilfreiche Drittperson sein, Hauptsache es war jemand mit Zugriff auf die vom Steueramt per Brief mitgeteilten Daten: den Zugangscode und die Versichertennummer. Auf Spitzfindigkeiten wie zertifizierte elektronische Signaturen l\u00e4sst sich der Z\u00fcrcher Fiskus nicht ein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Geschichte zum Kampf um die Gleichstellung von Mann und Frau ist noch nicht geschrieben: jene der doppelten Unterschrift auf der Steuererkl\u00e4rung. Es fanden keine Kundgebungen und Fackelz\u00fcge daf\u00fcr statt. Aber zu heftigen Auseinandersetzung kam es schon. Hier ein authentischer Bericht \u00fcber das Geschehen im Z\u00fcrcher Kantonsrat im Jahre 1986. 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