{"id":569,"date":"2018-12-30T16:51:26","date_gmt":"2018-12-30T14:51:26","guid":{"rendered":"https:\/\/nebenbeiblog.ch\/?p=569"},"modified":"2022-04-01T01:59:30","modified_gmt":"2022-04-01T00:59:30","slug":"mutmassliche-mutmassungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nebenbeiblog.ch\/?p=569","title":{"rendered":"Mutmassliche Mutmassungen"},"content":{"rendered":"<p>Und wieder einmal stand es in der Zeitung: Nach einer Gewalttat sei der \u00abmutmassliche T\u00e4ter\u00bb gefl\u00fcchtet und nicht gefasst worden. Man kann \u00fcber vieles mutmassen, gewiss aber ist, dass eine Tat nicht ohne T\u00e4ter geschieht. Und wer eine Tat begangen hat, wird nicht zum mutmasslichen T\u00e4ter, weil er unerkannt entkommen ist. Einen mutmasslichen T\u00e4ter gibt es eigentlich nur dann, wenn eine Tat nur mutmasslich begangen worden ist. Bei einem Brandfall beispielsweise w\u00e4re mutmassliche Brandstiftung durch einen mutmasslichen Brandstifter eine M\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>Wenn aber an der Tat nicht zu zweifeln ist, dann hat die Polizei nach dem T\u00e4ter zu suchen, und zwar nicht nach dem mutmasslichen. Findet sie dann einen Verd\u00e4chtigen, bei dem es sich mutmasslich um den T\u00e4ter handelt, so w\u00e4re es besser \u2013 je nach dem Stand der Ermittlungen und des Verfahrens \u2013 vom Verd\u00e4chtigten, Beschuldigten oder Angeklagten zu sprechen statt vom mutmasslichen T\u00e4ter.<\/p>\n<p>Aber der \u00abmutmassliche T\u00e4ter\u00bb ist nun im Sprachgebrauch vieler Journalisten so fest verankert, dass sie die Bezeichnung ohne Bedenken auch f\u00fcr T\u00e4ter verwenden, die in flagranti, also auf frischer Tat, ertappt worden sind oder als Gest\u00e4ndige vor Gericht stehen. Da stiftet wohl die Unschuldsvermutung Verwirrung. \u00abJede Person gilt bis zu ihrer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung als unschuldig\u00bb, steht in der Strafprozessordnung, die damit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention folgt. Und in den Richtlinien des Schweizer Presserates zum Journalistenkodex heisst es, die Journalisten h\u00e4tten der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen. Was ist dann beispielsweise mit dem Einbrecher, der auf der Flucht samt der Beute und dem Einbruchswerkzeug gefasst worden ist und der eindeutige Spuren am Tatort hinterlassen hatte? D\u00fcrfte er bis zum Vorliegen eines letztinstanzlichen Schuldspruchs nur als mutmasslicher T\u00e4ter bezeichnet werden? Das hat doch nichts zu tun mit Unschuldsvermutung in strafrechtlichem Sinne. Es heisst ja nicht, jeder T\u00e4ter gelte bis zur rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung nicht als T\u00e4ter. Es gibt auch Personen, die ohne Zweifel eine Tat begangen hatten aber daf\u00fcr nicht verurteilt worden sind \u2013 das Strafgesetzbuch nennt daf\u00fcr eine ganze Reihe m\u00f6glicher Gr\u00fcnde. Wer erinnert sich da nicht an den p\u00e4dophilen P\u00e4dagogen, der sich \u00f6ffentlich zu seinen fr\u00fcheren sexuellen Verfehlungen bekannte, daf\u00fcr aber wegen Verj\u00e4hrung keine Verurteilung mehr gew\u00e4rtigen musste? War er nur ein mutmasslicher T\u00e4ter? F\u00fcr mutmassliche Journalisten vielleicht schon.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Und wieder einmal stand es in der Zeitung: Nach einer Gewalttat sei der \u00abmutmassliche T\u00e4ter\u00bb gefl\u00fcchtet und nicht gefasst worden. Man kann \u00fcber vieles mutmassen, gewiss aber ist, dass eine Tat nicht ohne T\u00e4ter geschieht. Und wer eine Tat begangen hat, wird nicht zum mutmasslichen T\u00e4ter, weil er unerkannt entkommen ist. 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