Skurriles vom Fiskus

In der Not erfindet der Fiskus neue Steuern. Es wären aus alten Zeiten manche kuriosen Steuern zu erwähnen, nicht nur die berüchtigte Latrinensteuer des römischen Kaisers Vespasian, sondern notorische Beispiele wie die britische Hutsteuer, die württembergische Spatzensteuer, die weit verbreitete Fenstersteuer, die russische Bartsteuer. Kaum bekannt ist dagegen die zürcherische Ledigensteuer. Wer vermutet, sie könnte vielleicht der Zwinglizeit zugeordnet werden, irrt gewaltig. Die Ledigensteuer wurde im Kanton Zürich von 1936 bis 1945 erhoben. Sie war eine Folge der Notlage, in die der Zürcher Staatshaushalt durch die Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre geraten war. Die Erhöhung des Staatssteuerfusses und Besoldungsreduktionen beim Staatspersonal halfen nicht genügend; und so legte der Regierungsrat Ende 1935 ein Bündel neuer Steuern vor: eine Krisensteuer, eine zusätzliche Besteuerung der unverheirateten Personen und kinderlosen Ehepaare (Ledigensteuer), eine Doppelverdienersteuer und eine ausserordentliche Personalsteuer. Dem Kantonsrat war das allerdings etwas zu viel. Die Personalsteuer und die Doppelverdienersteuer wurden abgelehnt. Die Krisensteuer, die eine zusätzliche progressiven Belastung höherer Einkommen bringen sollte, wurde vom Parlament auf die Erträge der juristischen Personen ausgedehnt. Die Ledigensteuer dagegen wurde auf die Unverheirateten eingegrenzt, und die Verwitweten, Geschiedenen und kinderlosen Ehepaare wurden davon ausgenommen. Wer also das 28. Altersjahr zurückgelegt hatte, ohne sich verheiratet zu haben, und über ein steuerbares Einkommen von mindestens 5500 Franken verfügte, sollte mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf die Staatssteuer das staatliche Defizit bekämpfen helfen. Im Abstimmungskampf erhob ein Aktionskomitee gegen neue Steuern mit einem Inserat zur Ledigensteuer den Vorwurf: «Tief verletzend ist es, das alte Jüngferlein, das einsam und allein durchs Leben gehen muss, noch extra zu besteuern.» Umgekehrt sah es der Karikaturist im «Nebelspalter», der das Bild eines einsamen Jüngferleins mit dem Text versah: «Neues Hoffen erweckt die Ledigen-Steuer im Kanton Zürich.» In der Abstimmungszeitung hielt der Regierungsrat aber fest, bevölkerungspolitische Massnahmen, wie zum Beispiel Förderung von Familiengründungen, würden mit dem Gesetz nicht bezweckt. Die Ledigensteuer wurde in der Volksabstimmung vom 26. April 1936 mit 78’054 Ja- gegen 48’181 Nein-Stimmen angenommen. Am gleichen Abstimmungssonntag wurden unter anderem auch die Krisensteuer, die Ausweitung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Herabsetzung der Besoldungen der Volksschullehrer und Pfarrer gutgeheissen.  – Ledigensteuer und Krisensteuer, die 1936 befristet bis Ende 1939 beschlossen worden waren, brachten gut 4 Millionen Fr. im Jahr ein und wurden bis 1942 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Krisensteuer wurde vom Volk abgelehnt; mit der Beibehaltung der Ledigensteuer bis 1945 waren die Stimmberechtigten jedoch einverstanden.

Das also wäre die Geschichte einer Steuer aus früheren Zeiten. Niemand sprach von Ledigensteuer, als bei der Revision des Steuergesetzes im Jahre 1974 neu der Einkommenssteuertarif b mit erhöhten Steuersätzen für die «anderen Steuerpflichtigen» eingeführt wurde. Die andern aber, das waren und sind in erster Linie die Ledigen, und zwar anders als 1936 alle, ungeachtet des Alters und der Höhe des Einkommens.

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