Gletscherwelt im Tram

Der Grosse Aletschgletscher fährt nun bildlich Tram in Zürich. Er findet sich auf einem Plakat an der Scheibe hinter dem Sitz des Trampiloten. Ein Informations-Display würde hier den Tramfahrgästen zwar besser dienen, aber nun müssen sie sich eben vom eindrücklichen Bild des Gletschers begeistern lassen. Der Blick fällt vom Eggishorn her auf ihn, wie er sich breit hinaufzieht bis zum Konkordiaplatz und zum Jungfraufirn, mit Eiger und Mönch am Horizont. Man soll die Zeichen erkennen, steht darunter. Die Zeichen der Vergletscherung? Wer so etwas zu äussern wagte, müsste ganz rasch den Kopf einziehen. Sagt man Gletscher, so muss man auch Klimawandel sagen, oder zumindest daran denken. Und wer’s nicht selbst merkt, dem wird mit dem Text auf dem Plakat auf die Sprünge geholfen: «Steigen Sie aufs klimaschonende Tram um.» Das ist nun etwas verwirrlich, da ich ja schon im Tram bin. Weshalb soll ich denn jetzt umsteigen? Es wird im Kleingedruckten nachgedoppelt: «Mit Tram oder Trolleybus kommen Sie mit Elektro-Energie komfortabel ans Ziel in Zürich. Und schonen neben dem Klima gleich noch die Nerven im dichten Stadtverkehr.» Falls man sich aber im Tram oder im Trolleybus einmal nicht ganz so komfortabel fühlen sollte, weil sich zu viele klimaschonende Menschen in den Wagen drängen, die manchmal auch Abfall liegen lassen: dann einfach die Augen schliessen und sich der Elektro-Energie hingeben – aber dabei nicht etwa Gedanken an die Probleme der Energieversorgung aufkommen lassen. Und wer Zeit hat, bleibt bis zur Endstation im Tram, sucht sich dort einen Platz mit Blick auf den Grossen Aletschgletscher und fährt gleich noch einmal eine Runde. Man muss doch etwas tun fürs Klima. Ausserdem soll es gut sein für die Nerven im dichten Stadtverkehr.

Denkanstrengungen

Erschienen am 02.08.1991 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Seit Jahren bemüht sich der Stadtrat von Zürich, den Automobilisten mit sinnigen Plakaten am Strassenrand eine gewisse Ablenkung zu bieten. Gegenwärtig werden weiss auf schwarz Merksprüche zum Stichwort Sommersmog angeboten. Eines dieser Plakate steht beispielsweise an der Witikonerstrasse bei der «Schlyfi» im Rank auf der Strassenseite ohne Trottoir. Es verkündet: «Denken strengt an – Ozon auch!». Da man dort am Strassenrand nicht verweilen kann, um auch das Kleingedruckte in Musse zu studieren, geht der Rest der Botschaft verloren, und es bleibt ungewiss, welche Probleme der Stadtrat mit den Anstrengungen des Denkens hat.

Denken und Ozon – welche Parallelen gibt es denn da? Beim Ozon ist ein Zuviel in den unteren Sphären schädlich, in den oberen Sphären dagegen bereitet ein Mangel Sorgen. Und beim Denken? Wo beginnt da die Sphäre der Mangelerscheinungen, und wo droht das Denken schädliche Konzentrationen zu erreichen? Plant der Stadtrat etwa Massnahmen, um die Bevölkerung vor den Gefahren übermässigen Denkens zu schützen? Gibt es schon Grenzwerte? Lässt sich Denken allenfalls durch umweltfreundlicheres Umdenken ersetzen? Übrigens braucht sich der Stadtrat gar nicht unbedingt etwas gedacht zu haben bei der Schaffung der Sommersmog-Plakate. Er kann ja auch denken lassen. Das strengt weniger an.

Noch während des Nachdenkens über die plakative Botschaft taucht schon das nächste schwarze Plakat am Strassenrand auf, mit dem der Stadtrat verkünden lässt: «Auswandern nützt nichts!» Ja, wie kann der Stadtrat das denn wissen? Uns ist nichts davon bekannt, dass er schon einmal einen Versuch unternommen hätte – und ohne Probe aufs Exempel bleibt es eine offene Frage, ob es der Stadt Zürich nicht doch etwas nützte, wenn der Stadtrat auswanderte.

Ordnung beim Tanz

Erschienen am 21.09.1983 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Unter all den Lustbarkeiten, denen sich die Menschen hinzugeben pflegen, hat das Tanzen von jeher den Argwohn des Gesetzgebers erregt. Unter Tanz ist, wie das Lexikon erläutert, «rhythmische Körperbewegung, meist von Musik begleitet», zu verstehen. Und der Enzyklopäde sagt dazu unter anderem auch: «T. gehört zu den elementaren Lebensäusserungen des Menschen; er kann ohne Absicht aus der Lust an Bewegung entstehen, er kann als Gesellschaftstanz der Unterhaltung dienen, er verleiht innerem und äusserem Erleben Ausdruck.» Damit solch elementare Lebensäusserung nicht ausser Kontrolle gerate, schreibt das zürcherische Gastwirtschaftsgesetz vor, dass öffentliche Tanzveranstaltungen nur an acht behördlich festgesetzten Tagen im Jahr allgemein zugelassen sind und sonst einer besonderen Bewilligung des Statthalters bedürfen. Im Jahre 1982 erteilten die Statthalterämter 1770 gebührenpflichtige Tanzbewilligungen.
Für die Eltern, oder zeitgemässer gesagt für die erziehungsberechtigten Bezugspersonen, mag die Feststellung beruhigend sein, dass die heranwachsende Jugend vor der Verführung zu öffentlichem Tanz gesetzlich geschützt ist. Denn Paragraph 97 Absatz 3 des Gastwirtschaftsgesetzes lautet kategorisch: «Kindern unter 16 Jahren ist der Besuch öffentlicher Tanzveranstaltungen jeder Art untersagt.» Jugendliche, die diesbezüglich nicht unvorbereitet ins Leben treten möchten, dürfen immerhin schon vor dem Erreichen der Tanzmündigkeit Tanzkurse besuchen. Das ist unbedenklich; denn die erforderliche polizeiliche Bewilligung zur Erteilung von gewerbsmässigem Tanzunterricht wird, wie es das Gesetz verlangt, nur an Personen mit gutem Ruf ausgestellt, und zwar nach Massgabe der Tanzlehrerverordnung vom 16. November 1944. Übrigens sind die Tanzschulen verpflichtet, einen von der Polizeidirektion festgesetzten Auszug aus dieser Verordnung «an für die Schüler gut sichtbarer Stelle aufzuhängen». Man darf somit annehmen, dass dort, wo getanzt wird, die Welt noch in Ordnung ist.

Nachtrag: Mit dem neuen Gastgewerbegesetz von 1985 wurde die Reglementierung der Tanzveranstaltungen abgeschafft, und die Tanzlehrerverordnung wurde per 1. Januar 1986 aufgehoben.

Skurriles vom Fiskus

In der Not erfindet der Fiskus neue Steuern. Es wären aus alten Zeiten manche kuriosen Steuern zu erwähnen, nicht nur die berüchtigte Latrinensteuer des römischen Kaisers Vespasian, sondern notorische Beispiele wie die britische Hutsteuer, die württembergische Spatzensteuer, die weit verbreitete Fenstersteuer, die russische Bartsteuer. Kaum bekannt ist dagegen die zürcherische Ledigensteuer. Wer vermutet, sie könnte vielleicht der Zwinglizeit zugeordnet werden, irrt gewaltig. Die Ledigensteuer wurde im Kanton Zürich von 1936 bis 1945 erhoben. Sie war eine Folge der Notlage, in die der Zürcher Staatshaushalt durch die Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre geraten war. Die Erhöhung des Staatssteuerfusses und Besoldungsreduktionen beim Staatspersonal halfen nicht genügend; und so legte der Regierungsrat Ende 1935 ein Bündel neuer Steuern vor: eine Krisensteuer, eine zusätzliche Besteuerung der unverheirateten Personen und kinderlosen Ehepaare (Ledigensteuer), eine Doppelverdienersteuer und eine ausserordentliche Personalsteuer. Dem Kantonsrat war das allerdings etwas zu viel. Die Personalsteuer und die Doppelverdienersteuer wurden abgelehnt. Die Krisensteuer, die eine zusätzliche progressiven Belastung höherer Einkommen bringen sollte, wurde vom Parlament auf die Erträge der juristischen Personen ausgedehnt. Die Ledigensteuer dagegen wurde auf die Unverheirateten eingegrenzt, und die Verwitweten, Geschiedenen und kinderlosen Ehepaare wurden davon ausgenommen. Wer also das 28. Altersjahr zurückgelegt hatte, ohne sich verheiratet zu haben, und über ein steuerbares Einkommen von mindestens 5500 Franken verfügte, sollte mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf die Staatssteuer das staatliche Defizit bekämpfen helfen. Im Abstimmungskampf erhob ein Aktionskomitee gegen neue Steuern mit einem Inserat zur Ledigensteuer den Vorwurf: «Tief verletzend ist es, das alte Jüngferlein, das einsam und allein durchs Leben gehen muss, noch extra zu besteuern.» Umgekehrt sah es der Karikaturist im «Nebelspalter», der das Bild eines einsamen Jüngferleins mit dem Text versah: «Neues Hoffen erweckt die Ledigen-Steuer im Kanton Zürich.» In der Abstimmungszeitung hielt der Regierungsrat aber fest, bevölkerungspolitische Massnahmen, wie zum Beispiel Förderung von Familiengründungen, würden mit dem Gesetz nicht bezweckt. Die Ledigensteuer wurde in der Volksabstimmung vom 26. April 1936 mit 78’054 Ja- gegen 48’181 Nein-Stimmen angenommen. Am gleichen Abstimmungssonntag wurden unter anderem auch die Krisensteuer, die Ausweitung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Herabsetzung der Besoldungen der Volksschullehrer und Pfarrer gutgeheissen.  – Ledigensteuer und Krisensteuer, die 1936 befristet bis Ende 1939 beschlossen worden waren, brachten gut 4 Millionen Fr. im Jahr ein und wurden bis 1942 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Krisensteuer wurde vom Volk abgelehnt; mit der Beibehaltung der Ledigensteuer bis 1945 waren die Stimmberechtigten jedoch einverstanden.

Das also wäre die Geschichte einer Steuer aus früheren Zeiten. Niemand sprach von Ledigensteuer, als bei der Revision des Steuergesetzes im Jahre 1974 neu der Einkommenssteuertarif b mit erhöhten Steuersätzen für die «anderen Steuerpflichtigen» eingeführt wurde. Die andern aber, das waren und sind in erster Linie die Ledigen, und zwar anders als 1936 alle, ungeachtet des Alters und der Höhe des Einkommens.

Kurz, kürzer, am kürzesten

Wie kurz darf eine Strasse eigentlich sein für die Ehrung einer Persönlichkeit, nach der sie benannt wird? In der Stadt Zürich reichen dafür schon gut 19 Meter im Falle der Robert-Walser-Gasse. Ist sie schon nicht lang, so ist sie mit rund zwei Meter Breite wenigsten schön schmal. Die Suche in einem Adressenverzeichnis nach dem Gässchen bei der St. Peterhofstatt wird nicht unbedingt gelingen, weil es keine Liegenschaft mit dieser Adresse gibt. Robert Walser ist kürzlich in der NZZ kurzerhand zum Zürcher Schriftsteller erklärt worden (es stand aber nicht im Feuilleton). Bedeutungsvoll an seinem zeitweiligen Aufenthalt in Zürich war vor allem, dass er eine Anstellung in Wädenswil gefunden hatte, die den Stoff zu seinem Roman «Der Gehülfe» lieferte. Die Wädenswiler (im Roman «Bärenswiler» genannt) widmeten ihm dafür eine über 120 Meter lange Quartierstrasse. Mehr verpflichtet ist dem Schweizer Schriftsteller Robert Walser seine Geburtsstadt Biel, wo er aufwuchs und wohin er nach wechselnden Aufenthalten an vielen Orten, darunter vor allem Berlin, für einige Jahre zurückkehrte, bevor es ihn nach Bern zog. Und so gibt es in Biel den Robert-Walser-Platz hinter dem Bahnhof. Doch zurück zur Kürze der Gassen und Strassen in Zürich. An Friedrich Glauser, Schöpfer der Wachtmeister-Studer-Romane, erinnern hier rund 30 Meter Gasse zwischen Niederdorf und Zähringerstrasse. Noch darunter bleibt die rund zwei Meter kürzere Kurt-Guggenheim-Strasse, die bei der Bahnhofstrasse 1 zur Talstrasse führt. Sie dient unter anderem den Bussen nach Kilchberg und Rüschlikon als Kehrstrasse – was will ein echter Zürcher Schriftsteller mehr an Ehrung? Den Kürze-Rekord aber hält, wenn nicht alles täuscht, die 18 Meter lange Lochmann-Strasse hinter dem Geiserbrunnen bei der Stadthausanlage. Sie ist wohl noch kürzer als der Nachruhm jener Lochmanns aus Zürich, die sich im 17. und 18. Jahrhundert Rang und Verdienst erwarben als Offiziere fremder Herrscher. Aber verachtet mir die Lochmannstrasse nicht! Es gibt nicht nur eine Liegenschaft mit dieser Adresse, sondern es finden sich hier auch sieben öffentliche Parkplätze, und das will in Zürich schon etwas heissen. Was Walser und Glauser betrifft, so waren sie offenbar vergessen worden, als 1996 im Zentrum Zürich-Nord, auch Neu-Oerlikon genannt, drei Dutzend neuer Strassen und Wege zu benennen waren. Es hätte ihnen hier wohl doch etwas zugestanden, vielleicht in der Grössenordnung des Mascha-Kaléko-Weges (86 Meter) oder des Nikolaus-Meienberg-Weges (130 Meter in ungewisser Planung). Ein Glück für sie, dass die städtische Strassenbenennungskommission im Jahr 2001 noch zwei unbenannte Altstadtgassen entdeckte. Im Falle von Friedrich Glauser traf es sich, dass dieser einmal für kurze Zeit an der Zähringerstrasse gewohnt hatte, bis ihm die Zimmerwirtin kündigte – einer der Gründe: «Glauser brachte auch Weiber auf das Zimmer». So steht es im Stadtratsbeschluss 731/2001 zur Benennung der Friedrich-Glauser-Gasse. Ferner heisst es da, dass man sich das Niederdorf auch als Schauplatz eines Wachtmeister-Studer-Romans vorstellen könnte. Ja, wenn man nie einen gelesen hat.

Ein Tram, ein Tram!

Es scheint ein Alptraum zu sein für die Verantwortlichen der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ), dass ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit zu wenig beachtet werden könnte. Mit Plakaten wird dem entgegengewirkt. Eines davon prägt uns neuerdings ein: «Tram und Bus sind aus dem Zürcher Stadtbild nicht mehr wegzudenken.» (Ja, und wenn doch? Aber dieser abwegige Gedankengang soll hier nicht weiterverfolgt werden.) Denn die frohe Plakatbotschaft lautet: «Zürich muss den ÖV nicht unter der Erde verstecken: das neue Flexity-Tram.» Es wird auf dem Plakat in aller Pracht gezeigt – zusammen mit drei düsteren Bildern von Untergrundbahnen aus unbekannten Städten, die sich darob wohl schämen müssen. Im Weltformat angeschlagen ist das unter anderem nicht weit von der Tramhaltestelle Fröhlichstrasse. Dort in der Nähe befanden sich im vorletzten Jahrhundert das Depot und die Stallungen des Zürcher Rösslitrams. Das war bis 1900 in Betrieb – als in London bereits die erste Untergrundbahn verkehrte und in Paris mit dem Bau der Metro begonnen worden war. Aber Zürich blieb ja auch nicht beim Rösslitram; vielmehr wurden die Strassenbahnen elektrifiziert, und die Fahrzeuge wurden immer länger – bis hin zum knapp 43 Meter langen blau-weissen Flexity-Wunder. Manchmal weiss man im Zürcher Stadtbild gar nicht mehr, wohin man schauen soll vor lauter unverstecktem ÖV. Draussen im Seefeld, wo früher das Rösslitram rollte, während andernorts bereits der ÖV verlocht wurde, betreiben heute die VBZ zwei Tramlinien (neu mit Flexity) und eine Trolleybuslinie; da ist immer das eine oder andere ÖV-Fahrzeug in Sichtweite. Wäre das jemandem aufgefallen ohne das Plakat der VBZ? Immerhin zeigt dieses ja auch, dass die Zürcher sich freuen dürfen über die Untergrundbahn, die sie nicht haben.

Grossmutter verpuppt

Moderne Grossmütter sind keine Grosis mehr. «Das Grosi» ist eigentlich unmöglich geworden. In einer genderbewussten Gesellschaft kann man doch Frauen nicht mehr verdinglichen. Es fiele ja auch niemandem ein, den Grossvater als «das Opi» oder gar «das Gropi» zu bezeichnen. Auf neuere Bestrebungen, das binäre Grosselternkonzept überhaupt abzuschaffen (wobei man dann Sternchen sieht), sei hier nicht weiter eingegangen. Jedenfalls müssten die vereinigten Grossmütter dagegen rebellieren, dass neuerdings mit einem Grosi-Bäbi eine Kampagne für ein «entspanntes Verkehrsklima» geführt wird. «Grosi an Bord» heisst die Aktion; sie ist ersonnen worden von der Zürcher Verkehrskonferenz unter Anführung der Stadt Zürich. «Fahr so, wie wenn dein Grosi dabei wäre,» lautet die Empfehlung. Das Grosi ist hier tatsächlich ein Ding, nämlich eine milde lächelnde Puppe mit Kulleraugen hinter grossen Brillengläsern und einer museumswürdigen Altfrauenfrisur. Es höckelt auf dem urbanen Rucksack eines jungen Mannes, hat es sich bequem gemacht im Einkaufskorb auf dem Velo einer jungen Frau und hat sogar mit einer Lismete Platz genommen auf der Lenkradnabe eines Autos, das gemäss Tacho mit 50 km/h unterwegs ist. «Vorerst wird Grosi auf Plakaten, im Tram, auf Velos, Dienstfahrzeugen, Aufklebern und Behördeninformationen auftreten,» teilt das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich mit. Und nun die schlechte Nachricht: Es sind bereits 45’000 Grosi-Sticker verschickt worden. Die gute Nachricht dazu: Die Aufkleber sollen sich leicht wieder ablösen lassen. Und jedenfalls wissen wir jetzt, dass ein Mangel an Grosis schlecht ist für das Verkehrsklima. Aber wie fährt man eigentlich, wenn das Grosi dabei ist?

Komm weiter.

Ein Tram ist auch ein Schiff, und ein Schiff ein Bus, der Bus wiederum ein Zug und dieser auch ein Tram. Rundherum, das ist nicht schwer, heisst es im Kinderlied. Aber das Tramschiff gehört nicht zum Kinderliederschatz, sondern zur Werbekampagne des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) für sein Ticket für alles, die vor zwanzig Jahren lanciert wurde. Weniger bekannt ist das Tram, das auch ein Flugzeug ist. Aber gegenwärtig rollt es wieder auf den Schienen der VBZ in der Stadt Zürich. Man muss jedoch nicht befürchten, dass es abheben werde. Es wirbt nur von vorn bis hinten und innen wie aussen zum Abheben mit einer grossen Fluggesellschaft, die ihren Sitz in einem Emirat am Persischen Golf hat. Ein Vorschlag lautet: Dorthin zum Badespass mit der ganzen Familie in nur 6 Stunden, zweimal täglich ab Zürich! Das muss doch die Trampassagiere aufmuntern und ermuntern, ganz im Einklang mit der Aufforderung des ZVV-Logos auf jeder Türe des Trams: «Steig ein. Komm weiter.» Und für die Anreise zum Flughafen gilt natürlich, dass man nicht das Auto, sondern ein Vehikel des ZVV benützen soll. Der Umwelt zuliebe.

Nach Schlieren mit Liebe?

Kann man Schlieren lieben? Na ja, wahrscheinlich, je nachdem wie es einem da gefällt. Eine andere Frage ist, wie es denn um die Liebesfähigkeit einer Dienstabteilung des Departementes der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich bestellt ist, beziehungsweise wie man sich diese vorzustellen hätte. Denn eine dieser Dienstabteilungen liebt angeblich Schlieren. Es handelt sich um die VBZ, und so liest man es auf Plakätchen in Tramwagen und Bussen: «Wir lieben Schlieren. Deshalb haben wir die Tramlinie 2 bis Geissweid verlängert.» Unterschrieben VBZ. Die neue Strecke von Altstetten nach Schlieren ist allerdings nicht von den VBZ mit Liebe gebaut worden, sondern von der Limmattalbahn AG mit einem Kredit, den die Stimmberechtigen des Kantons Zürich bewilligt haben (die Schlieremer  waren zwar mehrheitlich dagegen). Weitere Etappen folgen. Und der Betrieb der verlängerten Tramlinie erfolgt nicht unter Absingen von Liebesliedern, sondern als Leistung im Rahmen des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV), der dafür bezahlt. Die Botschaft, dass jetzt das Tram 2 bis nach Schlieren fährt, käme bei den Interessierten wohl auch ohne Liebelei an. Warum also der falsche Werbeschmus? Der Grund liegt wohl darin, dass bei den VBZ, dieser Dienstabteilung des Departementes für Industrielle Betriebe, so etwas wie ein Liebesbedürfnis schwelt. Denn laut Unternehmensstrategie haben die VBZ eine Ambition: «Unsere Kundinnen und Kunden sind unsere Fans.» Warum kann eine städtische Dienstabteilung ihr Aufgaben nicht ohne solches Brimborium erfüllen? Es genügt doch, dass die Kunden zufrieden sind, wenn das Tram oder der Bus rechtzeitig kommt und es darin einigermassen sauber ist.

Naturfreuden im Stromsee

Wie das ist mit dem Strom, der aus der Steckdose kommt, erklärt das EWZ zeitgemäss mit einem Video. Es sei hier mit Worten versucht: Elektrischer Strom wird erzeugt mit Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik (dann ist er natürlich), oder in Kernkraftwerken (lieber nichts dazu sagen), oder auf andere Weise (beispielsweise durch Verbrennung von Kohle, Erdöl, Gas, was dem Klima schadet, aber zur Deckung des Bedarfes nötig ist, im Video aber nicht näher erläutert wird). Alle diese Quellen speisen das internationale Netz, das mit dem Stromsee symbolisiert wird. Aus diesem kommt auch der Strom für die Kunden des EWZ, der folglich ein Mischprodukt ist – für alle. Aber das EWZ verkauft ja nur natürlichen Strom, auch wenn es ein Mischprodukt liefert. Das Wunder erklärt sich dadurch, dass die EWZ-Kunden über den Stromtarif die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern. Sie können noch etwas mehr tun, und für Ökostrom bezahlen. Geliefert wird immer der Strommix. Wenn man sich den Stromsee als Badegewässer vorstellt (aber das ist nun nicht mehr das EWZ-Video), so kann man Badende herumplantschen sehen, von denen einige hellgrüne und andere dunkelgrüne Badekappen tragen. Das sind die EWZ-Kunden, die den Badenden ohne grüne Kappe zurufen: Hei, unser Wasser ist sauberer als eure Brühe, denn wir haben dafür bezahlt! Als Geschäftsmodell für eine Badanstalt würde das allerdings nicht taugen. Aber lassen wir das. Immerhin ist es nützlich zu wissen, womit denn das EWZ den Stromsee alimentiert. Es lieferte 2018 laut Geschäftsbericht 2247 GWh Wasserkraft,  2233 GWh aus Kernkraftwerken, 328 GWh Windkraft, 27 GWh Solarenergie und 80 GWh aus verschiedenen anderen Quellen. Wasserkraft und Windkraft zusammen hätten noch nicht gereicht, um den Stromverbrauch der Stadt Zürich zu decken, wobei die Windkraft zur Hauptsache ohnehin nicht zu den Zürchern fliesst; denn die meisten Windräder stehen in Nordeuropa an einem andern Stromsee. Nun wird aber 2020 alles neu, oder wenigstens der Stromtarif des EWZ. Man kann nun wählen zwischen «natur», «pronatur» und «econatur». Nicht angeboten wird «pseudonatur», obwohl sich an der gelieferten Mischung aus dem Stromsee wenig ändert.