Kunstexkurs zu Baselitz

Es ist ein Gebot der Zeit, Vergangenes historisch aufzuarbeiten. Aus Anlass der Eröffnung des Kunsthaus-Erweiterungsbaus sehe ich mich veranlasst, mein Verhältnis zu dem Gemälde «Nachtessen in Dresden» von Georg Baselitz aufzuarbeiten. Ich half nämlich dem Kunsthaus vor 30 Jahren, das Werk zu erwerben, indem ich im Kantonsrat einem dafür bestimmten Beitrag von 1,4 Millionen Franken aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke zustimmte. Der Entscheid war knapp; der Rat bewilligte den Beitrag mit 62 Ja gegen 58 Nein. Meine Stimme hatte also erhebliches Gewicht. Im Interesse der geschichtlichen Wahrheit sei hier aus dem Kantonsratsprotokoll vom 8. Juli 1991 mein Votum wiedergegeben, mit dem ich meinen Entscheid begründete:

«Wir versetzten dadurch das Kunsthaus in die Lage, seine Sammlung durch ein Werk zu ergänzen, auf dessen Erwerb die Verantwortlichen des Kunsthauses grossen Wert legen. Die Finanzkommission hat dieses Werk besichtigt, und es war offensichtlich ‒ die Kommission wird das wahrscheinlich auch einstimmig bestätigen ‒, dass es sich um ein eindrückliches Werk handelt, misst es doch 2,8 auf 4,5 m. Unübersehbar auch die Tatsache, dass Baselitz auf den Kopf gestellte Bilder malt, auch das ist unbestritten, und das hebt seine Werke deutlich von der übrigen Malerei ab. Dass es sich um einen bedeutenden Künstler handelt, haben wir zur Kenntnis genommen. Wie erfährt man, ob ein Künstler bedeutend sei oder nicht? Es ergibt sich daraus, dass Leute, die sich für befugt halten, das zu beurteilen, deutlich genug sagen, es sei ein bedeutender Künstler. Es gibt nun gegenwärtig tatsächlich zahlreiche Leute, die sich für befugt halten, das zu sagen, und die dem auch sehr bewegt Ausdruck zu verleihen vermögen, in einer Sprache, die ich nicht immer ganz nachzuvollziehen vermag. Aber es ist nun halt einmal so, dass wir in der Politik und in der Kunst nicht ganz in der gleichen Welt leben. Wenn ich hier im Katalog über die grosse Baselitz-Ausstellung als ersten Satz lese, «Baselitz ist ein heiliger Antonius der Kunst», und wenn ich im letzten Satz eines Zeitungsartikels von Franz Meyer lese, auf dem Bild, um das es hier geht, finde eine Art Pfingstwunder der Kunst statt, so wird eigentlich klar: Es geht letztlich um etwas Kultisches. Ich muss sagen, mir sind die kultischen Dinge nicht sehr vertraut. Aber wir müssen davon ausgehen, dass es nun eben solche Kultstätten in unserer Stadt gibt und dass wir doch öffentlich einigen Wert darauf legen, dass solcher Kult gepflegt wird. Also stimmen wir diesem Beitrag zu ‒ mit der ausdrücklichen Bemerkung: Ich möchte mich nicht darauf behaften lassen, dass ich damit ein künstlerisches Urteil über das Werk abgebe. Ich stelle aber fest, dass wir vor kurzem für eine Spielzeugeisenbahn-Sammlung 10 Mio. Franken ausgegeben haben, dass der Kanton einiges Geld ausgegeben hat aus diesem Fonds für eine Festkantate, die eine Eintagsfliege bleiben dürfte, und dass wir auch sonst gelegentlich noch Ausgaben aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke tätigen für Kultur, bei der sich nicht genau überprüfen lässt, welche Bedeutung das damit Finanzierte wirklich hat. Also stimmen wir hier im Sinne der Grosszügigkeit zu und hoffen wir, dass jene, die heute behaupten, Baselitz sei ein bedeutender Künstler, auch noch in zwanzig Jahren recht haben werden. Vielleicht wird man dann so weit kommen, seine Bilder nicht nur um eine Achse zu drehen, sondern auch um eine zweite, dann würden sie auch den Missverständnissen des Publikums entzogen, und das Kunstwerk könnte unbelastet vom Stofflichen der Darstellung verehrt werden.»

Soweit mein Votum vor 30 Jahren. Bis heute verfehle ich bei keinem Besuch im Kunsthaus, auch nach dem Baselitz zu sehen. Ich finde das Gemälde noch immer abscheulich.

Bewerber(innen) gesucht

Erschienen am 19.11.1983 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Doch, doch, es werden Fortschritte gemacht auf dem Wege zur Gleichberechtigung der Geschlechter, auch wenn die «Frauenlohngleichheit» (vgl. NZZ Nr. 265) noch Probleme aufwirft, juristische und sprachliche, denen sich nun aber das Verwaltungsgericht nach dem Entscheid des Bundesgerichtes nicht mehr verschliessen darf. Immerhin bemüht sich die Verwaltung, wenigstens in Stellenausschreibungen eine Diskriminierung des einen oder andern Geschlechtes durch die Berufs- oder Amtsbezeichnung zu vermeiden. Ganz hat sich diese Entdiskriminierung (um das einmal so auszudrücken) allerdings noch nicht durchgesetzt. So sind kürzlich im Amtsblatt des Kantons Zürich folgende offene Stellen ausgeschrieben worden: Notar-Stellvertreter(in), Verwaltungsangestellte(r), Adjunkt(in), Steuersekretär(in), Chef(in) Einwohnerkontrolle ‒ und Gemeindearbeiter. Man kann sich also für fast alle Stellen sowohl als auch Bewerber(innen) vorstellen, nur wo es um die Betreuung der Anlagen und Strassen einer Gemeinde geht, wird für die als interessant und abwechslungsreich bezeichnete Aufgabe ausdrücklich ein jüngerer Mann gesucht und eine Frau ob jünger oder älter nicht in Erwägung gezogen. Lässt die Bundesverfassung das eigentlich noch zu?

Skurriles vom Fiskus

In der Not erfindet der Fiskus neue Steuern. Es wären aus alten Zeiten manche kuriosen Steuern zu erwähnen, nicht nur die berüchtigte Latrinensteuer des römischen Kaisers Vespasian, sondern notorische Beispiele wie die britische Hutsteuer, die württembergische Spatzensteuer, die weit verbreitete Fenstersteuer, die russische Bartsteuer. Kaum bekannt ist dagegen die zürcherische Ledigensteuer. Wer vermutet, sie könnte vielleicht der Zwinglizeit zugeordnet werden, irrt gewaltig. Die Ledigensteuer wurde im Kanton Zürich von 1936 bis 1945 erhoben. Sie war eine Folge der Notlage, in die der Zürcher Staatshaushalt durch die Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre geraten war. Die Erhöhung des Staatssteuerfusses und Besoldungsreduktionen beim Staatspersonal halfen nicht genügend; und so legte der Regierungsrat Ende 1935 ein Bündel neuer Steuern vor: eine Krisensteuer, eine zusätzliche Besteuerung der unverheirateten Personen und kinderlosen Ehepaare (Ledigensteuer), eine Doppelverdienersteuer und eine ausserordentliche Personalsteuer. Dem Kantonsrat war das allerdings etwas zu viel. Die Personalsteuer und die Doppelverdienersteuer wurden abgelehnt. Die Krisensteuer, die eine zusätzliche progressiven Belastung höherer Einkommen bringen sollte, wurde vom Parlament auf die Erträge der juristischen Personen ausgedehnt. Die Ledigensteuer dagegen wurde auf die Unverheirateten eingegrenzt, und die Verwitweten, Geschiedenen und kinderlosen Ehepaare wurden davon ausgenommen. Wer also das 28. Altersjahr zurückgelegt hatte, ohne sich verheiratet zu haben, und über ein steuerbares Einkommen von mindestens 5500 Franken verfügte, sollte mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf die Staatssteuer das staatliche Defizit bekämpfen helfen. Im Abstimmungskampf erhob ein Aktionskomitee gegen neue Steuern mit einem Inserat zur Ledigensteuer den Vorwurf: «Tief verletzend ist es, das alte Jüngferlein, das einsam und allein durchs Leben gehen muss, noch extra zu besteuern.» Umgekehrt sah es der Karikaturist im «Nebelspalter», der das Bild eines einsamen Jüngferleins mit dem Text versah: «Neues Hoffen erweckt die Ledigen-Steuer im Kanton Zürich.» In der Abstimmungszeitung hielt der Regierungsrat aber fest, bevölkerungspolitische Massnahmen, wie zum Beispiel Förderung von Familiengründungen, würden mit dem Gesetz nicht bezweckt. Die Ledigensteuer wurde in der Volksabstimmung vom 26. April 1936 mit 78’054 Ja- gegen 48’181 Nein-Stimmen angenommen. Am gleichen Abstimmungssonntag wurden unter anderem auch die Krisensteuer, die Ausweitung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Herabsetzung der Besoldungen der Volksschullehrer und Pfarrer gutgeheissen.  – Ledigensteuer und Krisensteuer, die 1936 befristet bis Ende 1939 beschlossen worden waren, brachten gut 4 Millionen Fr. im Jahr ein und wurden bis 1942 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Krisensteuer wurde vom Volk abgelehnt; mit der Beibehaltung der Ledigensteuer bis 1945 waren die Stimmberechtigten jedoch einverstanden.

Das also wäre die Geschichte einer Steuer aus früheren Zeiten. Niemand sprach von Ledigensteuer, als bei der Revision des Steuergesetzes im Jahre 1974 neu der Einkommenssteuertarif b mit erhöhten Steuersätzen für die «anderen Steuerpflichtigen» eingeführt wurde. Die andern aber, das waren und sind in erster Linie die Ledigen, und zwar anders als 1936 alle, ungeachtet des Alters und der Höhe des Einkommens.

Gefahren des Gesangs

Und nochmals zur Opernwelt. Das Gefahrenpotential eines geladenen, ungesicherten Karabiners, achtlos hingeworfen auf der Opernbühne, ist in diesem Blog schon thematisiert worden. Aber wie ist es mit dem Gesang? Gestorben wird ja in der Oper immerzu, aber es liegt eigentlich nicht am Singen. Doch in der Oper «Les contes d’Hoffmann» von Jacques Offenbach wird der Gesang selbst im dritten Akt zur Schicksalsfrage. Weil es um Leben und Tod geht, soll Antonia, Geliebte und Verlobte Hoffmanns, dem Drängen ihres Vaters folgend, auf den Gesang verzichten, zu dem sie sich doch mächtig hingezogen fühlt. Antonias Mutter nämlich war vom Gesang geschwächt dahingerafft worden von einer Krankheit, die auch die Tochter bedroht. Und so hat sich Antonia dem Vater und Hoffmann zuliebe für das häusliche Glück an der Seite des Geliebten entschieden, verzichtend auf die Verheissungen von Glanz und Ruhm eines Lebens als gefeierte Sängerin, zu dem der dämonische Arzt Miracle sie zu verführen sucht. Doch dann hört sie die Stimme der Mutter aus dem Jenseits, die sie ruft, und Antonia kann nicht widerstehen noch einmal zu singen – da geschieht im Opernhaus Zürich das Unfassbare: Es kommt zur Kollision mit dem Flügel. Der ist, die Szene dominierend, auf erhöhtem schiefen Podest platziert, auf dem sich die Protagonisten je nach Regieanweisung bewegen. Antonia, wie gesagt durch die Stimme der Mutter in die Welt des Gesangs entrückt, hat sich rücklings an den Flügel gelehnt, wie um Halt zu suchen, da setzt sich das Instrument in Bewegung, rollt auf schräger Ebene, schiebt Antonia vor sich her, wirft sie um, und sie stürzt vom Podest auf den Bühnenboden, während der Flügel bühnentechnisch sauber umkippt und auf dem Podest liegenbleibt. «C’est une chanson d’amour… qui s’envole…» hat Antonia auf den Lippen, während sie ihr Leben aushaucht. Noch nie hatte ein Flügel in einer Oper einen stärkeren Auftritt. Indessen ist das letzte Wort über die Gefahr des Gesangs damit nicht gesprochen. Der Unfall wäre nicht passiert, hätte Antonia zur Gitarre gesungen.

Kampf um die Unterschrift

Eine Geschichte zum Kampf um die Gleichstellung von Mann und Frau ist noch nicht geschrieben: jene der doppelten Unterschrift auf der Steuererklärung. Es fanden keine Kundgebungen und Fackelzüge dafür statt. Aber zu heftigen Auseinandersetzung kam es schon. Hier ein authentischer Bericht über das Geschehen im Zürcher Kantonsrat im Jahre 1986. Im Zürcher Steuergesetz hiess es bis dahin: «Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, so wird die Ehefrau nicht selbständig besteuert». Anders gesagt: Um die Steuern der Eheleute kümmerte sich der Ehemann, die Ehefrau war kein «Steuersubjekt». Das hielt nicht Stand vor dem Gleichstellungsgebot der Bundesverfassung. So wurde es denn in der Vorlage zur Änderung des Zürcher Steuergesetzes, die der Kantonsrat am 27. Januar in Beratung zog, in §8 neu formuliert: «Einkommen und Vermögen der in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten werden zusammengerechnet. –  Die Ehegatten sind gemeinsam steuerpflichtig. Handlungen eines Ehegatten sowie die Handlungen der Steuerbehörden gegenüber einem Ehegatten binden auch den andern Ehegatten.» Das gefiel einer progressiven Kantonsrätin aus der Stadt Zürich nicht ganz. Sie wollte den letzten Satz streichen und dafür als neuen Absatz einfügen: «Schriftliche Eingaben sind von beiden Ehegatten zu unterzeichnen.» Aber der Regierungsrat und die Kommissionsmehrheit waren der Auffassung, dass es doch genüge, wenn der Ehefrau die gleiche Verantwortung und die gleiche verfahrensrechtliche Stellung zugesprochen werde, da brauche es doch nicht noch ihre Unterschrift. Sie könne auf dem Wege der Akteneinsicht immer Einblick in die Steuererklärung erhalten. Ein versierter Jurist, Vertreter der Stadtzürcher FDP, vermochte die verfahrensrechtlichen Aspekte dieser Konstellation differenziert darzulegen. Der Antrag der progressiven Stadtzürcher Kantonsrätin wurde mit 84 gegen 42 Stimmen abgelehnt.

Immerhin hatte ein FDP-Kantonsrat aus der Agglomeration erklärt, er habe für das Grundanliegen der doppelten Unterschrift Verständnis, dass es aber ein paar Dutzend Paragraphen weiter hinten, bei den Verfahrensgrundsätzen, aufgenommen werden müsse. Die rückten erst vier Sitzungen später, am 3. Februar ins Visier des Rates. Der FDP-Kantonsrat aus der Agglomeration hielt Wort: Er beantragte, § 86 über die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung zu ergänzen durch den Absatz: «In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige haben die Steuererklärung gemeinsam zu unterzeichnen.» Der Finanzdirektor war ungehalten; jetzt beginne diese Diskussion wieder von vorn. Das Fehlen einer Unterschrift würde zu Problemen führen, es käme zu Mahnverfahren bis zu Zwangseinschätzungen, was der Wahrheitsfindung nicht dienen könne und die Stellung der Eheleute verschlechtern würde. Ein SVP-Vertreter aus dem Unterland wies ausserdem darauf hin, dass der Steuerämter-Verband sich gegen die Doppelunterschrift geäussert hatte, weil ein überdimensionaler Aufwand zu befürchten sei. Der Rat beschloss mit 65 gegen 58 Stimmen, den Antrag abzulehnen. Das wars.

Oder doch nicht. Schliesslich findet vor der Verabschiedung eines Gesetzes noch die Redaktionslesung statt. So kam am 3. März unerwartet neue Bewegung in die Sache. Ein Landesring-Vertreter verlangte Rückkommen auf § 8 und beantragte, hier die Pflicht der Ehegatten zur gemeinsamen Unterzeichnung der Steuererklärung einzufügen. Rückkommen wurde beschlossen, der Änderungsantrag mit 53 zu 52 Stimmen abgelehnt. Die Stunde der Wahrheit kam mit dem Rückkommen auf § 86. Der FDP-Vertreter aus der Agglomeration ersuchte, die Sache etwas unter sportlichem Aspekt zu betrachten; vielleicht habe ja bei der Abstimmung mit einer Stimme Differenz der eine oder andere Anwesende gedacht, er würde das lieber hier geregelt haben. Und jetzt entschied der Kantonsrat mit 58 gegen 54 Stimmen: «In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige haben die Steuererklärung gemeinsam zu unterzeichnen.» Daran wurde nicht mehr gerüttelt.

Doch es folgt eine Pointe. Ein Algorithmus sorgt dafür. Er steckt seit diesem Jahr irgendwo im Programm zur elektronischen Erstellung und Einreichung der Steuererklärung ohne Unterschrift, und er nimmt eigenmächtig die steuerpflichtigen Ehegatten in die Pflicht, dass die Steuererklärung vollständig und richtig sei. Wer die Steuererklärung elektronisch bearbeitet und eingereicht hat, spielt keine Rolle. Es kann einer der Ehegatten oder eine hilfreiche Drittperson sein, Hauptsache es war jemand mit Zugriff auf die vom Steueramt per Brief mitgeteilten Daten: den Zugangscode und die Versichertennummer. Auf Spitzfindigkeiten wie zertifizierte elektronische Signaturen lässt sich der Zürcher Fiskus nicht ein.

Wo bin ich?

GOTT SUCHT DICH. Nein, ich beginne nicht zu missionieren. Es ist einfach so, dass diese Botschaft unübersehbar auf dem Dach eines sonst unauffälligen Gebäudes steht, an dem ich seit Jahrzehnten immer wieder einmal vorbeikomme. Und sie hat mich immer irritiert. Wahrscheinlich hängt es zusammen mit der Erinnerung an erste frühkindliche Begegnungen mit dem Transzendentalen. Das war jeweils abends, wenn die Stunde kam, da brave Kinder mit gefalteten Händchen im Bettchen lagen und «Ich ghöören es Glöggli» sangen. (Das sei wohl vergangenes Kulturgut, dachte ich, tippte den Text aber versuchsweise doch einmal bei Google ein – und fast schlagartig präsentierte die Suchmaschine um die hundert Ergebnisse, samt einer Karaoke-Version.) Die entscheidende Stelle in dem Kinderlied heisst: «De Liebgott im Himmel wird au bii mer sii!» Und das kam dem durchaus rational denkenden Kind immer eigenartig vor: Wenn er oben war im Himmel und es unten im Kinderzimmer, wie konnte er dann bei ihm sein? Und zugleich noch bei allen andern Kindern, die «Ich ghöören es Glöggli» sangen? Und wenn es dem Kind geschah, dass es aus einem schlimmen Traum erschreckt aufwachte, aus dem Bettchen floh und in einer Ecke des dunkeln Kinderzimmers keinen Ausweg fand, dann war ja auch nie der liebe Gott da, sondern die liebe Mamma, die tröstend die Kinderwelt wieder in Ordnung brachte. Die Skepsis gegenüber der göttlichen Suchmeldung vom Dach ist also tief verwurzelt. Würde dieser Gott seine Menschenkinder kennen, so müsste er doch nicht für und für auf der Suche nach ihnen sein. Und wäre er in der digitalen Welt angekommen, so sollte er doch einen Suchalgorithmus beherrschen, mit denen er alle fände, die im Netz wären – oder zumindest jene, die der App Gottes die Berechtigung zur Abfrage ihres Standortes erteilt hätten. Vielleicht ist aber auch die Formulierung der Botschaft auf dem Dach misslungen, und sie sollte einfach ergebnisoffen lauten: Gott, wir suchen Dich.

Kurz, kürzer, am kürzesten

Wie kurz darf eine Strasse eigentlich sein für die Ehrung einer Persönlichkeit, nach der sie benannt wird? In der Stadt Zürich reichen dafür schon gut 19 Meter im Falle der Robert-Walser-Gasse. Ist sie schon nicht lang, so ist sie mit rund zwei Meter Breite wenigsten schön schmal. Die Suche in einem Adressenverzeichnis nach dem Gässchen bei der St. Peterhofstatt wird nicht unbedingt gelingen, weil es keine Liegenschaft mit dieser Adresse gibt. Robert Walser ist kürzlich in der NZZ kurzerhand zum Zürcher Schriftsteller erklärt worden (es stand aber nicht im Feuilleton). Bedeutungsvoll an seinem zeitweiligen Aufenthalt in Zürich war vor allem, dass er eine Anstellung in Wädenswil gefunden hatte, die den Stoff zu seinem Roman «Der Gehülfe» lieferte. Die Wädenswiler (im Roman «Bärenswiler» genannt) widmeten ihm dafür eine über 120 Meter lange Quartierstrasse. Mehr verpflichtet ist dem Schweizer Schriftsteller Robert Walser seine Geburtsstadt Biel, wo er aufwuchs und wohin er nach wechselnden Aufenthalten an vielen Orten, darunter vor allem Berlin, für einige Jahre zurückkehrte, bevor es ihn nach Bern zog. Und so gibt es in Biel den Robert-Walser-Platz hinter dem Bahnhof. Doch zurück zur Kürze der Gassen und Strassen in Zürich. An Friedrich Glauser, Schöpfer der Wachtmeister-Studer-Romane, erinnern hier rund 30 Meter Gasse zwischen Niederdorf und Zähringerstrasse. Noch darunter bleibt die rund zwei Meter kürzere Kurt-Guggenheim-Strasse, die bei der Bahnhofstrasse 1 zur Talstrasse führt. Sie dient unter anderem den Bussen nach Kilchberg und Rüschlikon als Kehrstrasse – was will ein echter Zürcher Schriftsteller mehr an Ehrung? Den Kürze-Rekord aber hält, wenn nicht alles täuscht, die 18 Meter lange Lochmann-Strasse hinter dem Geiserbrunnen bei der Stadthausanlage. Sie ist wohl noch kürzer als der Nachruhm jener Lochmanns aus Zürich, die sich im 17. und 18. Jahrhundert Rang und Verdienst erwarben als Offiziere fremder Herrscher. Aber verachtet mir die Lochmannstrasse nicht! Es gibt nicht nur eine Liegenschaft mit dieser Adresse, sondern es finden sich hier auch sieben öffentliche Parkplätze, und das will in Zürich schon etwas heissen. Was Walser und Glauser betrifft, so waren sie offenbar vergessen worden, als 1996 im Zentrum Zürich-Nord, auch Neu-Oerlikon genannt, drei Dutzend neuer Strassen und Wege zu benennen waren. Es hätte ihnen hier wohl doch etwas zugestanden, vielleicht in der Grössenordnung des Mascha-Kaléko-Weges (86 Meter) oder des Nikolaus-Meienberg-Weges (130 Meter in ungewisser Planung). Ein Glück für sie, dass die städtische Strassenbenennungskommission im Jahr 2001 noch zwei unbenannte Altstadtgassen entdeckte. Im Falle von Friedrich Glauser traf es sich, dass dieser einmal für kurze Zeit an der Zähringerstrasse gewohnt hatte, bis ihm die Zimmerwirtin kündigte – einer der Gründe: «Glauser brachte auch Weiber auf das Zimmer». So steht es im Stadtratsbeschluss 731/2001 zur Benennung der Friedrich-Glauser-Gasse. Ferner heisst es da, dass man sich das Niederdorf auch als Schauplatz eines Wachtmeister-Studer-Romans vorstellen könnte. Ja, wenn man nie einen gelesen hat.

Zungenfertigkeit

Es gibt Ratschläge fürs Leben, die man nicht in den Wind schlagen sollte. Hier etwas Bedenkenswertes aus der NZZ:

«Hat man die Auster im Mund, so dreht man sie mehrmals mit der Zunge herum und drückt sie behutsam an den Gaumen, wie um sie dem Gehirn möglichst nahe zu bringen, denn man behauptet, dass die kostbare Ausströmung der Auster das Hirn augenblicklich erreicht und ihm Kraft, Lebhaftigkeit und Fähigkeit verleihe. Dann löst man mit der Zunge den Magen der Auster von ihren andern Körperteilen – denn dieser scheinbar so einfache Organismus hat einen Magen – und verschluckt ihn als erstes ohne ihn zu kauen. Den übrigen Körper zerkaut man, allerdings nur ganz leicht, vor dem Schlucken. Hierauf hebt man die Schale und saugt den letzten Tropfen daraus.»

Das ist allerdings nicht aus dem redaktionellen Teil der NZZ, sondern von einem Inserat in der Morgenausgabe des 26. November 1952, mit dem eine bekannte Restaurantgruppe ihre lebendfrisch aus Limfjord eingetroffenen Austern empfahl. Gewährsmann für den richtigen Zungendreh war dabei der amerikanische Gastro- und Gesellschaftsjournalist Iles Brody. Die Zürcher mussten da noch etwas üben. Für einfachere Gemüter fand sich auf der gleichen Zeitungsseite übrigens eine Anzeige mit dem Ratschlag: «Quäle nie ein Tier zum Scherz, trink lieber ein Rivella.»

Was kümmern uns Zukunft und Vergangenheit?

Um die Zukunft ist es schlecht bestellt; sie verschwindet langsam aber sicher. Nein, das hat nichts mit dem Klimawandel zu tun, der noch eine Zukunft vor sich hat und geradezu auf sie angewiesen ist, weil wir ihn sonst einfach vergessen könnten. Gemeint ist hier die Zukunft im Sinne des sprachlichen Futurums. Gelegentlich erinnern sich Schreibende noch daran, dass es so etwas gibt, aber als unbedingt nötig gilt es offensichtlich nicht mehr. Anders ist das mit der Vergangenheit, die wir hinter uns haben, zu der jedoch noch viel zu sagen ist. Dafür gibt es im Deutschen als Vergangenheitsformen das Perfekt, genauer gesagt das Präsensperfekt, das Präteritum (auch Imperfekt genannt) und das Präteritumperfekt, älteren Semestern als Plusquamperfekt bekannt. Mehr hat Duden gegenwärtig nicht zu bieten. Zum Glück ist das alles geschlechtsneutral, wenigstens vorläufig noch. Und wie wendet man diese Zeitformen an? Zur Beantwortung dieser Frage muss man sich gemäss Duden-Grammatik klar werden über die Art des Vergangenheitsbezugs und das Verhältnis des Orientierungszeitpunktes zum Sprecher-Jetzt. Das dauert beim Schreiben aber zu lang. Irgend jemand hat darum einmal die Faustregel eingeführt, dass der erste Satz einer Zeitungsmeldung im Perfekt stehen müsse. Dann geht es im Präteritum weiter, weil da die Umstandskrämerei mit Hilfsverben und Partizipien entfällt. Eine Faustregel heisst so, weil sie manchmal wie die Faust aufs Auge passt. Besser als mit der Faust loszudreschen wäre es, das Übel an der Wurzel zu packen. Den Weg dazu gewiesen hat vor bald hundert Jahren der amerikanische Journalist und Schriftsteller Damon Runyon (1880-1946), der in seinen Kurzgeschichten auf die Vergangenheitsform verzichtete. Er legte sie einem Erzähler in den Mund, der einen kunstvollen und amüsanten Broadway-Gaunerjargon spricht und sich völlig unbekümmert um Orientierungszeitpunkte in seinem Sprecher-Jetzt bewegt. Das funktioniert in seinem amerikanischen Englisch, das als Runyonese Bekanntheit erlangte. Könnte es nicht auch für die deutsche Sprache taugen? Da sei Vorsicht geboten: Nicht jeder, der die Vergangenheitsformen nicht beherrscht, wird dadurch zu einem begnadeten Erzähler wie Damon Runyon. Den Regeln der deutschen Sprache die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken wäre manchmal doch nicht so schlecht.

Provokative Ente

Auf einem Weiher in Winterthur schwimmen gegenwärtig aufblasbare Plastikeinhörner. Sie sind den Schwänen nachgebildet, die als Badespielzeug beliebt sind. Man soll sich nicht dadurch irritieren lassen, dass Einhörner eigentlich keine Wasservögel sind, denn es handelt sich um Kunst. Wenn man gedanklich tief genug schürft, lässt sich das ohne weiteres belegen. Und wie ist denn das mit der lebenden Ente auf dem Hausdach gegenüber? Sie hat sich da als Wasservogel niedergelassen, obwohl im Umkreis von mehreren hundert Metern kein Wasservogelgewässer zu finden ist. Dieses Dach betrachteten bisher nur Rabenvögel, Amseln und Möwen als ihr Revier, und zwar abwechselnd und nicht gleichzeitig. Die Präsenz der Ente muss also geradezu als Provokation bezeichnet werden, was ja bekanntlich die vordringlichste Aufgabe der Kunst ist. Nun mag man in Bezug auf das Kunstbewusstsein der Enten gewisse Vorbehalte anbringen, aber darf man ihnen ein unbewusst kreatives Verhalten einfach absprechen? Dass Kunst geschieht, setzt ja auch den Betrachter voraus, der bereit ist, sich darauf einzulassen. Fand nicht das Huhn in der Bahnhofhalle durch Christian Morgenstern seine künstlerische Bedeutung? Also lassen wir uns auf die Ente auf dem Dach ein. Ob man in ihr eine Parallele zu Chagalls Geiger auf dem Dach sehen könnte, wäre noch eingehender zu analysieren. Aber fraglos steht oder sitzt sie für den Ausbruch aus der Konvention, ohne den gesellschaftliche Entwicklung nicht denkbar ist. Doch einer vertieften Betrachtung dazu will sich die Ente leider nicht stellen. Sie ist einfach weg geflogen.