Kunstexkurs zu Baselitz

Es ist ein Gebot der Zeit, Vergangenes historisch aufzuarbeiten. Aus Anlass der Eröffnung des Kunsthaus-Erweiterungsbaus sehe ich mich veranlasst, mein Verhältnis zu dem Gemälde «Nachtessen in Dresden» von Georg Baselitz aufzuarbeiten. Ich half nämlich dem Kunsthaus vor 30 Jahren, das Werk zu erwerben, indem ich im Kantonsrat einem dafür bestimmten Beitrag von 1,4 Millionen Franken aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke zustimmte. Der Entscheid war knapp; der Rat bewilligte den Beitrag mit 62 Ja gegen 58 Nein. Meine Stimme hatte also erhebliches Gewicht. Im Interesse der geschichtlichen Wahrheit sei hier aus dem Kantonsratsprotokoll vom 8. Juli 1991 mein Votum wiedergegeben, mit dem ich meinen Entscheid begründete:

«Wir versetzten dadurch das Kunsthaus in die Lage, seine Sammlung durch ein Werk zu ergänzen, auf dessen Erwerb die Verantwortlichen des Kunsthauses grossen Wert legen. Die Finanzkommission hat dieses Werk besichtigt, und es war offensichtlich ‒ die Kommission wird das wahrscheinlich auch einstimmig bestätigen ‒, dass es sich um ein eindrückliches Werk handelt, misst es doch 2,8 auf 4,5 m. Unübersehbar auch die Tatsache, dass Baselitz auf den Kopf gestellte Bilder malt, auch das ist unbestritten, und das hebt seine Werke deutlich von der übrigen Malerei ab. Dass es sich um einen bedeutenden Künstler handelt, haben wir zur Kenntnis genommen. Wie erfährt man, ob ein Künstler bedeutend sei oder nicht? Es ergibt sich daraus, dass Leute, die sich für befugt halten, das zu beurteilen, deutlich genug sagen, es sei ein bedeutender Künstler. Es gibt nun gegenwärtig tatsächlich zahlreiche Leute, die sich für befugt halten, das zu sagen, und die dem auch sehr bewegt Ausdruck zu verleihen vermögen, in einer Sprache, die ich nicht immer ganz nachzuvollziehen vermag. Aber es ist nun halt einmal so, dass wir in der Politik und in der Kunst nicht ganz in der gleichen Welt leben. Wenn ich hier im Katalog über die grosse Baselitz-Ausstellung als ersten Satz lese, «Baselitz ist ein heiliger Antonius der Kunst», und wenn ich im letzten Satz eines Zeitungsartikels von Franz Meyer lese, auf dem Bild, um das es hier geht, finde eine Art Pfingstwunder der Kunst statt, so wird eigentlich klar: Es geht letztlich um etwas Kultisches. Ich muss sagen, mir sind die kultischen Dinge nicht sehr vertraut. Aber wir müssen davon ausgehen, dass es nun eben solche Kultstätten in unserer Stadt gibt und dass wir doch öffentlich einigen Wert darauf legen, dass solcher Kult gepflegt wird. Also stimmen wir diesem Beitrag zu ‒ mit der ausdrücklichen Bemerkung: Ich möchte mich nicht darauf behaften lassen, dass ich damit ein künstlerisches Urteil über das Werk abgebe. Ich stelle aber fest, dass wir vor kurzem für eine Spielzeugeisenbahn-Sammlung 10 Mio. Franken ausgegeben haben, dass der Kanton einiges Geld ausgegeben hat aus diesem Fonds für eine Festkantate, die eine Eintagsfliege bleiben dürfte, und dass wir auch sonst gelegentlich noch Ausgaben aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke tätigen für Kultur, bei der sich nicht genau überprüfen lässt, welche Bedeutung das damit Finanzierte wirklich hat. Also stimmen wir hier im Sinne der Grosszügigkeit zu und hoffen wir, dass jene, die heute behaupten, Baselitz sei ein bedeutender Künstler, auch noch in zwanzig Jahren recht haben werden. Vielleicht wird man dann so weit kommen, seine Bilder nicht nur um eine Achse zu drehen, sondern auch um eine zweite, dann würden sie auch den Missverständnissen des Publikums entzogen, und das Kunstwerk könnte unbelastet vom Stofflichen der Darstellung verehrt werden.»

Soweit mein Votum vor 30 Jahren. Bis heute verfehle ich bei keinem Besuch im Kunsthaus, auch nach dem Baselitz zu sehen. Ich finde das Gemälde noch immer abscheulich.

Denkanstrengungen

Erschienen am 02.08.1991 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Seit Jahren bemüht sich der Stadtrat von Zürich, den Automobilisten mit sinnigen Plakaten am Strassenrand eine gewisse Ablenkung zu bieten. Gegenwärtig werden weiss auf schwarz Merksprüche zum Stichwort Sommersmog angeboten. Eines dieser Plakate steht beispielsweise an der Witikonerstrasse bei der «Schlyfi» im Rank auf der Strassenseite ohne Trottoir. Es verkündet: «Denken strengt an – Ozon auch!». Da man dort am Strassenrand nicht verweilen kann, um auch das Kleingedruckte in Musse zu studieren, geht der Rest der Botschaft verloren, und es bleibt ungewiss, welche Probleme der Stadtrat mit den Anstrengungen des Denkens hat.

Denken und Ozon – welche Parallelen gibt es denn da? Beim Ozon ist ein Zuviel in den unteren Sphären schädlich, in den oberen Sphären dagegen bereitet ein Mangel Sorgen. Und beim Denken? Wo beginnt da die Sphäre der Mangelerscheinungen, und wo droht das Denken schädliche Konzentrationen zu erreichen? Plant der Stadtrat etwa Massnahmen, um die Bevölkerung vor den Gefahren übermässigen Denkens zu schützen? Gibt es schon Grenzwerte? Lässt sich Denken allenfalls durch umweltfreundlicheres Umdenken ersetzen? Übrigens braucht sich der Stadtrat gar nicht unbedingt etwas gedacht zu haben bei der Schaffung der Sommersmog-Plakate. Er kann ja auch denken lassen. Das strengt weniger an.

Noch während des Nachdenkens über die plakative Botschaft taucht schon das nächste schwarze Plakat am Strassenrand auf, mit dem der Stadtrat verkünden lässt: «Auswandern nützt nichts!» Ja, wie kann der Stadtrat das denn wissen? Uns ist nichts davon bekannt, dass er schon einmal einen Versuch unternommen hätte – und ohne Probe aufs Exempel bleibt es eine offene Frage, ob es der Stadt Zürich nicht doch etwas nützte, wenn der Stadtrat auswanderte.

Der Anwärter als problematische Person

Erschienen am 22.11.1984 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Kann als Anwärter auf eine Lehrstelle in einem Notariat auch eine nicht mehr den Ju­gendlichen zuzurechnende Person in Frage kommen? Und wenn ja – unter welchem Begriff fasst man die in Betracht fallenden Individuen zusammen? Dieses Problem hatte der Kantonsrat bei der Redaktionslesung des Notariatsge­setzes zu lösen, und er schaffte es, indem er sich in einem einwandfreien Abstimmungsverfahren (zwei Eventual- und eine Hauptabstimmung) für den Ausdruck «Lehrlinge» entschied. Die vorberatende Kommission hatte «geeignete Ju­gendliche» im Auge gehabt, die Redaktions­kommission «geeignete Anwärter» empfohlen, «geeignete Personen» waren von einer freisinni­gen Kantonsrätin in die Diskussion geworfen worden. Auch eine Progressive hätte lieber von Personen als von Anwärtern gesprochen, weil «Anwärter» männlichen Geschlechts sei und auf Frauen oder Mädchen nicht angewendet werde könne.

Ein Mitglied des Kantonsrates erklärte in dieser aufschlussreichen Debatte, der Ausdruck «Person» passe eigentlich nicht so recht in ei­nen Gesetzestext. Dabei ist ja die Person, so­wohl die natürliche als auch die juristische, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) aus dem Jahre 1907 fest verankert. Sogar der Aus­druck «Mensch» kommt im ZGB vor, der in der Gesetzgebung sonst eher vermieden wird. Aus dem ZGB lässt sich rechtlich unzweifelhaft ableiten, dass jeder Mensch (Maskulinum) eine Person (Femininum) ist, ob er nun Frau oder Mann sei. Der heutige Geschlechtsfetischismus hat allerdings dazu geführt, dass solche Dinge bezweifelt werden, weil manche Leute offenbar Mühe haben, den Unterschied zwischen gram­matischem und biologischem Geschlecht zu er­fassen. Die würden dann sagen, dass nur eine Menschin als Person gelten könne, während der Mensch ein Persönerich sei.

Skurriles vom Fiskus

In der Not erfindet der Fiskus neue Steuern. Es wären aus alten Zeiten manche kuriosen Steuern zu erwähnen, nicht nur die berüchtigte Latrinensteuer des römischen Kaisers Vespasian, sondern notorische Beispiele wie die britische Hutsteuer, die württembergische Spatzensteuer, die weit verbreitete Fenstersteuer, die russische Bartsteuer. Kaum bekannt ist dagegen die zürcherische Ledigensteuer. Wer vermutet, sie könnte vielleicht der Zwinglizeit zugeordnet werden, irrt gewaltig. Die Ledigensteuer wurde im Kanton Zürich von 1936 bis 1945 erhoben. Sie war eine Folge der Notlage, in die der Zürcher Staatshaushalt durch die Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre geraten war. Die Erhöhung des Staatssteuerfusses und Besoldungsreduktionen beim Staatspersonal halfen nicht genügend; und so legte der Regierungsrat Ende 1935 ein Bündel neuer Steuern vor: eine Krisensteuer, eine zusätzliche Besteuerung der unverheirateten Personen und kinderlosen Ehepaare (Ledigensteuer), eine Doppelverdienersteuer und eine ausserordentliche Personalsteuer. Dem Kantonsrat war das allerdings etwas zu viel. Die Personalsteuer und die Doppelverdienersteuer wurden abgelehnt. Die Krisensteuer, die eine zusätzliche progressiven Belastung höherer Einkommen bringen sollte, wurde vom Parlament auf die Erträge der juristischen Personen ausgedehnt. Die Ledigensteuer dagegen wurde auf die Unverheirateten eingegrenzt, und die Verwitweten, Geschiedenen und kinderlosen Ehepaare wurden davon ausgenommen. Wer also das 28. Altersjahr zurückgelegt hatte, ohne sich verheiratet zu haben, und über ein steuerbares Einkommen von mindestens 5500 Franken verfügte, sollte mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf die Staatssteuer das staatliche Defizit bekämpfen helfen. Im Abstimmungskampf erhob ein Aktionskomitee gegen neue Steuern mit einem Inserat zur Ledigensteuer den Vorwurf: «Tief verletzend ist es, das alte Jüngferlein, das einsam und allein durchs Leben gehen muss, noch extra zu besteuern.» Umgekehrt sah es der Karikaturist im «Nebelspalter», der das Bild eines einsamen Jüngferleins mit dem Text versah: «Neues Hoffen erweckt die Ledigen-Steuer im Kanton Zürich.» In der Abstimmungszeitung hielt der Regierungsrat aber fest, bevölkerungspolitische Massnahmen, wie zum Beispiel Förderung von Familiengründungen, würden mit dem Gesetz nicht bezweckt. Die Ledigensteuer wurde in der Volksabstimmung vom 26. April 1936 mit 78’054 Ja- gegen 48’181 Nein-Stimmen angenommen. Am gleichen Abstimmungssonntag wurden unter anderem auch die Krisensteuer, die Ausweitung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Herabsetzung der Besoldungen der Volksschullehrer und Pfarrer gutgeheissen.  – Ledigensteuer und Krisensteuer, die 1936 befristet bis Ende 1939 beschlossen worden waren, brachten gut 4 Millionen Fr. im Jahr ein und wurden bis 1942 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Krisensteuer wurde vom Volk abgelehnt; mit der Beibehaltung der Ledigensteuer bis 1945 waren die Stimmberechtigten jedoch einverstanden.

Das also wäre die Geschichte einer Steuer aus früheren Zeiten. Niemand sprach von Ledigensteuer, als bei der Revision des Steuergesetzes im Jahre 1974 neu der Einkommenssteuertarif b mit erhöhten Steuersätzen für die «anderen Steuerpflichtigen» eingeführt wurde. Die andern aber, das waren und sind in erster Linie die Ledigen, und zwar anders als 1936 alle, ungeachtet des Alters und der Höhe des Einkommens.

Kampf um die Unterschrift

Eine Geschichte zum Kampf um die Gleichstellung von Mann und Frau ist noch nicht geschrieben: jene der doppelten Unterschrift auf der Steuererklärung. Es fanden keine Kundgebungen und Fackelzüge dafür statt. Aber zu heftigen Auseinandersetzung kam es schon. Hier ein authentischer Bericht über das Geschehen im Zürcher Kantonsrat im Jahre 1986. Im Zürcher Steuergesetz hiess es bis dahin: «Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, so wird die Ehefrau nicht selbständig besteuert». Anders gesagt: Um die Steuern der Eheleute kümmerte sich der Ehemann, die Ehefrau war kein «Steuersubjekt». Das hielt nicht Stand vor dem Gleichstellungsgebot der Bundesverfassung. So wurde es denn in der Vorlage zur Änderung des Zürcher Steuergesetzes, die der Kantonsrat am 27. Januar in Beratung zog, in §8 neu formuliert: «Einkommen und Vermögen der in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten werden zusammengerechnet. –  Die Ehegatten sind gemeinsam steuerpflichtig. Handlungen eines Ehegatten sowie die Handlungen der Steuerbehörden gegenüber einem Ehegatten binden auch den andern Ehegatten.» Das gefiel einer progressiven Kantonsrätin aus der Stadt Zürich nicht ganz. Sie wollte den letzten Satz streichen und dafür als neuen Absatz einfügen: «Schriftliche Eingaben sind von beiden Ehegatten zu unterzeichnen.» Aber der Regierungsrat und die Kommissionsmehrheit waren der Auffassung, dass es doch genüge, wenn der Ehefrau die gleiche Verantwortung und die gleiche verfahrensrechtliche Stellung zugesprochen werde, da brauche es doch nicht noch ihre Unterschrift. Sie könne auf dem Wege der Akteneinsicht immer Einblick in die Steuererklärung erhalten. Ein versierter Jurist, Vertreter der Stadtzürcher FDP, vermochte die verfahrensrechtlichen Aspekte dieser Konstellation differenziert darzulegen. Der Antrag der progressiven Stadtzürcher Kantonsrätin wurde mit 84 gegen 42 Stimmen abgelehnt.

Immerhin hatte ein FDP-Kantonsrat aus der Agglomeration erklärt, er habe für das Grundanliegen der doppelten Unterschrift Verständnis, dass es aber ein paar Dutzend Paragraphen weiter hinten, bei den Verfahrensgrundsätzen, aufgenommen werden müsse. Die rückten erst vier Sitzungen später, am 3. Februar ins Visier des Rates. Der FDP-Kantonsrat aus der Agglomeration hielt Wort: Er beantragte, § 86 über die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung zu ergänzen durch den Absatz: «In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige haben die Steuererklärung gemeinsam zu unterzeichnen.» Der Finanzdirektor war ungehalten; jetzt beginne diese Diskussion wieder von vorn. Das Fehlen einer Unterschrift würde zu Problemen führen, es käme zu Mahnverfahren bis zu Zwangseinschätzungen, was der Wahrheitsfindung nicht dienen könne und die Stellung der Eheleute verschlechtern würde. Ein SVP-Vertreter aus dem Unterland wies ausserdem darauf hin, dass der Steuerämter-Verband sich gegen die Doppelunterschrift geäussert hatte, weil ein überdimensionaler Aufwand zu befürchten sei. Der Rat beschloss mit 65 gegen 58 Stimmen, den Antrag abzulehnen. Das wars.

Oder doch nicht. Schliesslich findet vor der Verabschiedung eines Gesetzes noch die Redaktionslesung statt. So kam am 3. März unerwartet neue Bewegung in die Sache. Ein Landesring-Vertreter verlangte Rückkommen auf § 8 und beantragte, hier die Pflicht der Ehegatten zur gemeinsamen Unterzeichnung der Steuererklärung einzufügen. Rückkommen wurde beschlossen, der Änderungsantrag mit 53 zu 52 Stimmen abgelehnt. Die Stunde der Wahrheit kam mit dem Rückkommen auf § 86. Der FDP-Vertreter aus der Agglomeration ersuchte, die Sache etwas unter sportlichem Aspekt zu betrachten; vielleicht habe ja bei der Abstimmung mit einer Stimme Differenz der eine oder andere Anwesende gedacht, er würde das lieber hier geregelt haben. Und jetzt entschied der Kantonsrat mit 58 gegen 54 Stimmen: «In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige haben die Steuererklärung gemeinsam zu unterzeichnen.» Daran wurde nicht mehr gerüttelt.

Doch es folgt eine Pointe. Ein Algorithmus sorgt dafür. Er steckt seit diesem Jahr irgendwo im Programm zur elektronischen Erstellung und Einreichung der Steuererklärung ohne Unterschrift, und er nimmt eigenmächtig die steuerpflichtigen Ehegatten in die Pflicht, dass die Steuererklärung vollständig und richtig sei. Wer die Steuererklärung elektronisch bearbeitet und eingereicht hat, spielt keine Rolle. Es kann einer der Ehegatten oder eine hilfreiche Drittperson sein, Hauptsache es war jemand mit Zugriff auf die vom Steueramt per Brief mitgeteilten Daten: den Zugangscode und die Versichertennummer. Auf Spitzfindigkeiten wie zertifizierte elektronische Signaturen lässt sich der Zürcher Fiskus nicht ein.

Unerwünschte Nachhaltigkeit

Vor etwa drei Jahrzehnten ereignete sich ein epochaler Übersetzungsfehler. Es war die Zeit, da in der UNO das Thema Umwelt dringlich wurde. Da kam der Begriff «sustainable development» auf; umgekehrt wurde aber auch auf Vorgänge hingewiesen, die «unsustainable» waren, wie etwa bestimmte Produktionsformen. An der Umweltkonferenz von Rio im Jahre 1992 wurde «sustainability» schliesslich zum Leitbegriff der Sorge um die Umwelt. Leider war er schwer zu übersetzen, denn das englische Verb «sustain», das ihm zugrunde liegt, ist vieldeutig. Es gibt kein deutsches Wort, das dazu deckungsgleich ist. Hilfe kam von der Forstwirtschaft: Dort hatte sich schon vor Jahrhunderten das Konzept einer Waldbewirtschaftung entwickelt, die Nutzung mit Erhaltung des Waldes verband, wofür im frühen 18. Jahrhundert der Begriff «Nachhaltigkeit» geprägt wurde. Und der schien dann gerade handlich als Übersetzung von «sustainability». Das war leider verfehlt. Denn es führte dazu, dass nachhaltige Entwicklung oder Nachhaltigkeit schlechthin als etwas Positives verstanden wurde. Dass eine Wirkung nachhaltig ist, sagt aber eigentlich nichts darüber aus, ob sie erwünscht oder unerwünscht ist. Es bedeutet nur, dass sie von Dauer ist; jedoch verrät es nichts über die Art der Wirkung. Wir haben allen Grund, mit dem Begriff der Nachhaltigkeit vorsichtig umzugehen. Das lehrt uns erneut der Wald. In Australien hat er wieder gebrannt, und dieses Jahr in besonders weitem Umfang. Und so kommentierte die Moderatorin der Fernseh-Tagesschau einen Bericht darüber mit den Worten: «Auch wenn die Brände dereinst gelöscht sind – der angerichtete Schaden ist nachhaltig». Damit hatte sie recht (abgesehen davon, dass das Futurum angezeigt gewesen wäre). Aber die Australier werden die Waldbrände und ihre Folgen nicht für sustainable halten. Eigentlich hätte sich bei der Sorge um die Umwelt im Deutschen der Begriff der Sorgsamkeit geradezu aufgedrängt. Doch weil an internationalen Konferenzen sich fast niemand um die deutsche Sprache kümmert, ist uns dann eben die Nachhaltigkeit eingebrockt worden.

Nachtrag: Eben lese ich, dass in einer Zürcher Gemeinde für den Mittagstisch der Schulkinder nachhaltiges Essen gefordert wird. Das sollte man doch hoffen – sonst haben sie ja gleich wieder Hunger.

Nicht daran denken!

«Nicht an einen Bären denken!» Das ist die Bedingung für die Wirkung des Trankes, der dem liebessüchtigen Fürsten in Frank Wedekinds Schwank «Der Liebestrank» verabreicht wird. Lange ist es her, seit Gustav Knuth auf der Bühne des Schauspielhauses verzweifelt versuchte, nicht an einen Bären zu denken – ein unvergesslicher Moment grosser Schauspielkunst! Aber es gelingt nicht. Zwar scheint ihm in einem hochdramatischen Augenblick jeder Gedanke an Bären vergangen zu sein, er stürzt den Trank hinunter – der Bär ist wieder da! Heute gibt es viele Dinge, die man nicht denken und nicht sagen soll. Dafür sind in Amerika spezielle Ausdrücke erfunden worden, beispielsweise das f-word. Das f steht für fuck, was einst als unaussprechlich galt, weil es explicit war. Heute gehört es bei vielen zur Alltagssprache. Aktueller ist das n-word, sozusagen ein Code, der in Amerika seit 1985 in Gebrauch ist. Zu erklären, was damit gemeint ist, würde bedeuten, das auszusprechen was nicht ausgesprochen werden soll, nämlich Nigger. Mittlerweile ist der Ausdruck N-Wort auch im Deutschen angekommen; Duden kennt ihn aber noch nicht. Und weil ich der rasenden Entwicklung des deutschen Wortschatzes auch nicht immer zu folgen vermag, ist er auch mir erst vor kurzem aufgefallen in einem Zeitungsinterview, in dem es unter anderem um die Ungehörigkeit der Verwendung des N-Wortes durch die Polizei ging. Und nun stelle ich mir alle die gut gewillten Polizeikräfte vor, die in einer entsprechenden Situation denken: «Aha, da darf ich jetzt aber ja nicht das N-Wort verwenden!» Woran denken sie dann? An das N-Wort. Es gibt kein besseres Mittel, das N-Wort ins Gedächtnis einzubrennen, als es zu umschreiben mit N-Wort. Aber bitte nicht daran denken!

Internetbasierte Pizza

Wenn der Pizzakurier läutet, dann erhebt sich eine Frage: Steht jetzt da ein Plattformarbeiter vor der Tür oder einfach der Lieferant mit der bestellten Pizza? Das hängt ganz davon ab, ob die Pizzabestellung internetbasiert oder möglicherweise gar per App erfolgt ist oder nach altem Brauch telefonisch. Gemäss einer Definition, die man beim Bundesamt für Statistik (BfS) findet, hat man es mit Plattformarbeit zu tun, wenn die dienstleistende Person via Internetplattform oder App mit der Kundin oder mit dem Kunden verbunden wird und die Bezahlung in der Regel durch die Internetplattform oder App erfolgt. Und bei den Tätigkeitsbereichen, die darunter fallen können, handelt es sich gemäss BfS beispielsweise um «Taxidienste, Reinigungsarbeiten, Essenslieferdienste, Warentransport und -lieferung, Handwerkerarbeiten, Programmierung, Übersetzungsarbeiten, Daten- und Texterfassung, Web- und Grafikdesign». Ob die Pizzalieferung zu den Essenslieferdiensten oder zu den Warenlieferungen zu rechnen ist, spielt keine Rolle: der Pizzakurier kann sich da nicht drücken. Aber etwas zwiespältig ist es für ihn schon, wenn er hier (weil internetbasiert aufgeboten) als Plattformarbeiter steht und ein Haus weiter auf telefonische Bestellung seinen Job einfach so wie immer verrichten muss. Man sollte die Plattformarbeit denen überlassen, die dafür tatsächlich auf eine Plattform steigen müssen, beispielsweise auf eine Montageplattform oder auf eine Fensterreinigungsplattform in schwindelnder Höhe, wo sie seilgesichert besser aufgehoben sind als internetbasiert. Für alle andern Fälle ist Plattformarbeit ein verwirrender und deshalb überflüssiger Ausdruck.

Anstössiges und Tucholsky

Da ist nichts zu machen: Es gibt Leute, die keinen Sinn für Satire haben. In der Schule wird das Thema ja auch vernachlässigt, aber man muss nicht in allem ein Versagen des Bildungssystems sehen. Immerhin bemüht sich doch das Fernsehen im Rahmen seines durch die Konzession bestimmten gesellschaftlichen Auftrages auch um die Satire. Und das ist eine Plage für die Beschwerdeinstanzen.  Immer wieder müssen sie Satiresendungen wegen eingeklagter Konzessionsverletzungen unter die Lupe nehmen, wenn Fernsehzuschauer einzeln oder kollektiv Anstoss nehmen. Die Aufsichtsorgane gehen dann von dem Grundsatz aus, dass Satire (fast) alles darf. Das ist eine abgeschwächte Berufung auf Kurt Tucholsky, der im Jahre 1919 im Berliner Tageblatt unter dem Pseudonym Ignaz Wrobel die berühmten Worte schrieb: «Was darf die Satire? Alles.» Es war der Schlusspunkt unter einem Text, der sich mit der Rolle der Satire im damaligen Deutschland befasste. Nach Tucholsky ist die Satire dazu da, Anstoss zu erregen. Aber ganz sicher vertrat Tucholsky nicht die Meinung, dass jede Gemeinheit erlaubt sei, wenn man ihr nur das Etikett der Satire anhänge. Vielmehr bezeichnete er Satire als Charaktersache: «Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer, der heute den angreift und morgen den.» Satiriker stehen also nicht über jeder Kritik. Aber wenn man einen satirischen Mist kritisiert, braucht man ja nicht gleich nach Verboten zu rufen. Eine Erscheinung, von der Tucholsky nichts wissen konnte, ist die Fernseh-Satire. Satiriker mit eigener Sendung, denen der Szenenapplaus von der Regie eingeblendet wird, laufen ja immer Gefahr, sich für eine höhere Instanz zu halten, weil ihr Publikum so gross ist und sie doch (fast) alles dürfen. Und nicht selten entsteht ein Kult um sie. Das allerdings tut der Satire nicht gut.

Komm weiter.

Ein Tram ist auch ein Schiff, und ein Schiff ein Bus, der Bus wiederum ein Zug und dieser auch ein Tram. Rundherum, das ist nicht schwer, heisst es im Kinderlied. Aber das Tramschiff gehört nicht zum Kinderliederschatz, sondern zur Werbekampagne des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) für sein Ticket für alles, die vor zwanzig Jahren lanciert wurde. Weniger bekannt ist das Tram, das auch ein Flugzeug ist. Aber gegenwärtig rollt es wieder auf den Schienen der VBZ in der Stadt Zürich. Man muss jedoch nicht befürchten, dass es abheben werde. Es wirbt nur von vorn bis hinten und innen wie aussen zum Abheben mit einer grossen Fluggesellschaft, die ihren Sitz in einem Emirat am Persischen Golf hat. Ein Vorschlag lautet: Dorthin zum Badespass mit der ganzen Familie in nur 6 Stunden, zweimal täglich ab Zürich! Das muss doch die Trampassagiere aufmuntern und ermuntern, ganz im Einklang mit der Aufforderung des ZVV-Logos auf jeder Türe des Trams: «Steig ein. Komm weiter.» Und für die Anreise zum Flughafen gilt natürlich, dass man nicht das Auto, sondern ein Vehikel des ZVV benützen soll. Der Umwelt zuliebe.