Lies mich nicht!

Erschienen am 15.9.1996 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Gegenwärtig finden sich da und dort an den Strassen Plakate, mit denen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich nicht durch solche Plakate vom Verkehr ablenken lassen sollten. Wenn wir die Plakatbotschaft beherzigen wollen, dass man sich beim Autofahren nicht um Plakatbotschaften zu kümmern habe, wird dies die letzte Aktion zur Ermahnung von Automobilisten mit Plakaten am Strassenrand gewesen sein. Wir nehmen ja an, dass sich die Urheber dieser Antiwerbung ihrer eigenen Einsicht nicht zu entziehen gedenken, sondern den Unfug künftig lassen werden. Oder werden wir nächstens noch eine Serie von Plakaten vorfinden, auf denen zu lesen ist, dass es sie gar nicht gebe? Rechtlich gesehen scheint der Tatbestand eindeutig: Die Plakate, die vor sich selber warnen, verstossen gegen Artikel 6 des Strassenverkehrsgesetzes, der unter anderem Reklamen und andere Ankündigungen untersagt, die durch Ablenkung der Strassenbenützer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten. Diesen Verstoss zu bestreiten hiesse die Botschaft der Plakate zu verneinen. Wenn wir uns also, dem Dichter Morgenstern folgend, mit Korfscher Logik die Sache genau überlegen, gibt es diese Plakate gar nicht – weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Und somit braucht sie auch niemand zu lesen.

Skurriles vom Fiskus

In der Not erfindet der Fiskus neue Steuern. Es wären aus alten Zeiten manche kuriosen Steuern zu erwähnen, nicht nur die berüchtigte Latrinensteuer des römischen Kaisers Vespasian, sondern notorische Beispiele wie die britische Hutsteuer, die württembergische Spatzensteuer, die weit verbreitete Fenstersteuer, die russische Bartsteuer. Kaum bekannt ist dagegen die zürcherische Ledigensteuer. Wer vermutet, sie könnte vielleicht der Zwinglizeit zugeordnet werden, irrt gewaltig. Die Ledigensteuer wurde im Kanton Zürich von 1936 bis 1945 erhoben. Sie war eine Folge der Notlage, in die der Zürcher Staatshaushalt durch die Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre geraten war. Die Erhöhung des Staatssteuerfusses und Besoldungsreduktionen beim Staatspersonal halfen nicht genügend; und so legte der Regierungsrat Ende 1935 ein Bündel neuer Steuern vor: eine Krisensteuer, eine zusätzliche Besteuerung der unverheirateten Personen und kinderlosen Ehepaare (Ledigensteuer), eine Doppelverdienersteuer und eine ausserordentliche Personalsteuer. Dem Kantonsrat war das allerdings etwas zu viel. Die Personalsteuer und die Doppelverdienersteuer wurden abgelehnt. Die Krisensteuer, die eine zusätzliche progressiven Belastung höherer Einkommen bringen sollte, wurde vom Parlament auf die Erträge der juristischen Personen ausgedehnt. Die Ledigensteuer dagegen wurde auf die Unverheirateten eingegrenzt, und die Verwitweten, Geschiedenen und kinderlosen Ehepaare wurden davon ausgenommen. Wer also das 28. Altersjahr zurückgelegt hatte, ohne sich verheiratet zu haben, und über ein steuerbares Einkommen von mindestens 5500 Franken verfügte, sollte mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf die Staatssteuer das staatliche Defizit bekämpfen helfen. Im Abstimmungskampf erhob ein Aktionskomitee gegen neue Steuern mit einem Inserat zur Ledigensteuer den Vorwurf: «Tief verletzend ist es, das alte Jüngferlein, das einsam und allein durchs Leben gehen muss, noch extra zu besteuern.» Umgekehrt sah es der Karikaturist im «Nebelspalter», der das Bild eines einsamen Jüngferleins mit dem Text versah: «Neues Hoffen erweckt die Ledigen-Steuer im Kanton Zürich.» In der Abstimmungszeitung hielt der Regierungsrat aber fest, bevölkerungspolitische Massnahmen, wie zum Beispiel Förderung von Familiengründungen, würden mit dem Gesetz nicht bezweckt. Die Ledigensteuer wurde in der Volksabstimmung vom 26. April 1936 mit 78’054 Ja- gegen 48’181 Nein-Stimmen angenommen. Am gleichen Abstimmungssonntag wurden unter anderem auch die Krisensteuer, die Ausweitung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Herabsetzung der Besoldungen der Volksschullehrer und Pfarrer gutgeheissen.  – Ledigensteuer und Krisensteuer, die 1936 befristet bis Ende 1939 beschlossen worden waren, brachten gut 4 Millionen Fr. im Jahr ein und wurden bis 1942 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Krisensteuer wurde vom Volk abgelehnt; mit der Beibehaltung der Ledigensteuer bis 1945 waren die Stimmberechtigten jedoch einverstanden.

Das also wäre die Geschichte einer Steuer aus früheren Zeiten. Niemand sprach von Ledigensteuer, als bei der Revision des Steuergesetzes im Jahre 1974 neu der Einkommenssteuertarif b mit erhöhten Steuersätzen für die «anderen Steuerpflichtigen» eingeführt wurde. Die andern aber, das waren und sind in erster Linie die Ledigen, und zwar anders als 1936 alle, ungeachtet des Alters und der Höhe des Einkommens.

Spass mit dem Heiligen Geist

Sich mit dem Heiligen Geist zu befassen ist an Pfingsten das Gebot des Tages. Schliesslich erinnert dieser Feiertag an das biblische Ereignis, da unter gewaltigem Brausen und mit Feuerzungen der Heilige Geist über die Apostel kam. Auch die evangelisch-reformierte Zeitung «reformiert.» (der Punkt ist obligatorisch) lässt Pfingsten nicht einfach so an sich vorbeiziehen. Sie widmet dem Heiligen Geist sogar die Titelseite, und wie! Nämlich munter, spassig und auch etwas besinnlich. Man liest von den «Steilpässen des Heiligen Geistes»; damit «liefert die Geisteskraft geniale Zuspiele in den freien Raum». Dass Dumme ist nur, dass sich dort keine Hersteller von Wäschespinnen befinden, die angeblich solche Zuspiele besonders nötig hätten. Bitte: Wer das für Geblödel hält, nehme die Juni-Ausgabe von «reformiert.» (mit Punkt) zur Hand; dort ist es zu finden. Da wird auch der FC Religionen erwähnt, für den Pfarrer, Rabbiner, Imame und weitere Vertreter der Weltreligionen Christentum, Judentum, Islam und Hinduismus kicken. Die Religionsfussballer, das sei hier ergänzt, haben schon den FC Gemeinderat, den FC Kantonsrat und den FC Nationalrat mit Kantersiegen bezwungen, offenbar mit den Steilpässen des Heiligen Geistes – etwa aus dem hinduistischen Hinterhalt, wo ihn der Gegner nicht vermutete? Von welchem guten Geist aber die Parlamentarier verlassen waren, bleibt wie immer eine offene Frage. Doch wir schweifen ab vom Thema, zu dem ja auch die Wäschespinne gehört. Da beschreibt eine Redaktorin von «reformiert.» (mit Punkt) ihren Ärger darüber, dass ein Hersteller von Wäschespinnen für eines seiner Geräte die Produktbezeichnung «First Lady» gewählt hat. Das klinge, meint sie, als sei es die edelste Aufgabe der Frau, Wäsche aufzuhängen, und es zeige, dass in der Gesellschaft immer noch ein Denken herumschwirre, das den Geschlechtern bestimmte Lebensbereiche zuordne. Darum wünschte sich die Autorin den Heiligen Geist oder noch besser die «Heilige Geistin» herbei, damit er/sie die festgefahrenen Kategorien in unseren Köpfen sprenge. Womit der Heilige Geist von einer unfassbaren Macht auf einen Kleingeist reduziert wird, der gendergerecht zu handhaben ist. Gott erbarme sich seiner. Zu trösten vermag uns da zum Schluss allenfalls die hübsche Legende von den Rosen, denen zu Pfingsten die Dornen genommen wurden, so dass sie zu Pfingstrosen wurden. Das gilt aber nur im deutschen Sprachraum. In andern Sprachen hat die Bezeichnung der Päonien keinen Bezug zum Namen der Rose.

Spass oder nicht Spass

«Beim Anlegen hört der Spass auf,» sagt uns ein hierzulande ziemlich bekannter Komiker mit todernster Miene und ausgestrecktem Zeigefinger. Er wirbt für eine Bank, die gerade 25% – nicht Rendite verspricht, sondern Rabatt gewährt auf persönliche Anlageberatung. Da also hört der Spass auf. Für welche Bank dabei geworben wird, ist mir leider entgangen. Aber wenn ich dem Komiker nächstens begegnen sollte, werde ich mich sicher an die Botschaft  erinnern, dass  der Spass aufhört. Wieviel Spass man mit Geld hat, hängt von Verschiedenem ab – unter anderem davon, dass man genug davon hat. Einen, dem es offenbar gelungen ist, präsentiert uns die Fernsehwerbung eines gelben Finanzinstitutes. Er räkelt sich zufrieden auf einer engelsflügelförmigen Luftmatratze im kühlen Wasser an der warmen Sonne. Den Seinen gibt’s der Herr beim Sonnenbaden, soll uns das offenbar sagen. In unserer Zeit, da manchen finanzielle Sorgen plagen, tröstet die Freude andrer an den Geldanlagen.

Komm weiter.

Ein Tram ist auch ein Schiff, und ein Schiff ein Bus, der Bus wiederum ein Zug und dieser auch ein Tram. Rundherum, das ist nicht schwer, heisst es im Kinderlied. Aber das Tramschiff gehört nicht zum Kinderliederschatz, sondern zur Werbekampagne des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) für sein Ticket für alles, die vor zwanzig Jahren lanciert wurde. Weniger bekannt ist das Tram, das auch ein Flugzeug ist. Aber gegenwärtig rollt es wieder auf den Schienen der VBZ in der Stadt Zürich. Man muss jedoch nicht befürchten, dass es abheben werde. Es wirbt nur von vorn bis hinten und innen wie aussen zum Abheben mit einer grossen Fluggesellschaft, die ihren Sitz in einem Emirat am Persischen Golf hat. Ein Vorschlag lautet: Dorthin zum Badespass mit der ganzen Familie in nur 6 Stunden, zweimal täglich ab Zürich! Das muss doch die Trampassagiere aufmuntern und ermuntern, ganz im Einklang mit der Aufforderung des ZVV-Logos auf jeder Türe des Trams: «Steig ein. Komm weiter.» Und für die Anreise zum Flughafen gilt natürlich, dass man nicht das Auto, sondern ein Vehikel des ZVV benützen soll. Der Umwelt zuliebe.

Nach Schlieren mit Liebe?

Kann man Schlieren lieben? Na ja, wahrscheinlich, je nachdem wie es einem da gefällt. Eine andere Frage ist, wie es denn um die Liebesfähigkeit einer Dienstabteilung des Departementes der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich bestellt ist, beziehungsweise wie man sich diese vorzustellen hätte. Denn eine dieser Dienstabteilungen liebt angeblich Schlieren. Es handelt sich um die VBZ, und so liest man es auf Plakätchen in Tramwagen und Bussen: «Wir lieben Schlieren. Deshalb haben wir die Tramlinie 2 bis Geissweid verlängert.» Unterschrieben VBZ. Die neue Strecke von Altstetten nach Schlieren ist allerdings nicht von den VBZ mit Liebe gebaut worden, sondern von der Limmattalbahn AG mit einem Kredit, den die Stimmberechtigen des Kantons Zürich bewilligt haben (die Schlieremer  waren zwar mehrheitlich dagegen). Weitere Etappen folgen. Und der Betrieb der verlängerten Tramlinie erfolgt nicht unter Absingen von Liebesliedern, sondern als Leistung im Rahmen des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV), der dafür bezahlt. Die Botschaft, dass jetzt das Tram 2 bis nach Schlieren fährt, käme bei den Interessierten wohl auch ohne Liebelei an. Warum also der falsche Werbeschmus? Der Grund liegt wohl darin, dass bei den VBZ, dieser Dienstabteilung des Departementes für Industrielle Betriebe, so etwas wie ein Liebesbedürfnis schwelt. Denn laut Unternehmensstrategie haben die VBZ eine Ambition: «Unsere Kundinnen und Kunden sind unsere Fans.» Warum kann eine städtische Dienstabteilung ihr Aufgaben nicht ohne solches Brimborium erfüllen? Es genügt doch, dass die Kunden zufrieden sind, wenn das Tram oder der Bus rechtzeitig kommt und es darin einigermassen sauber ist.

Filmidole am Toiletteneingang

In einem grossen Einkaufszentrum in der Agglomeration Zürich (sein Name sei hier nicht genannt – dieser Blog ist werbefrei) spielen zwei Stars des internationalen Films Rollen, die sie sich nie hätten träumen lassen: Sie sind Türsteher bei den Toiletten. Romy Schneider und Alain Delon, zwar nicht in natura aber als lebensgrosse Konterfeis, weisen dem Publikum, das ein entsprechendes Bedürfnis hat, den Weg zu den sanitären Kommoditäten: Sie den Frauen, er den Männern. Ein Drittes ist nicht vorgesehen. Romy Schneider kann sich gegen diese Aufgabe nicht wehren; sie ist 1982 gestorben. Alain Delon, der noch lebt und Auszeichnungen wie die Goldene Ehrenpalme von Cannes entgegennehmen kann, war vermutlich nicht gefragt worden, ob er die spezielle Würdigung im Einkaufszentrum annehmen wolle. Die Bilder der beiden stammen aus dem 1969 erschienenen Film «La Piscine». Wer nun vermutet, Romy Schneider und Alain Delon würden am Toiletteneingang im Einkaufszentrum in Badekleidern posieren, liegt falsch. Er trägt Anzug und Krawatte (locker gebunden), sie ein Kleid von Courrèges. Bei diesem Modeschöpfer ist übrigens der Bezug zu Toilettenanlagen näher, als man vermuten würde. Als Designer schuf er nämlich auch eine erfolgreiche Serie von Sanitärausstattungen, wie WC-Becken, WC-Sitze mit Deckeln und Waschbecken. Da scheint sich im Einkaufszentrum mit Romy Schneider im Courrèges vor der Toilette fast ein Kreis zu schliessen. Dass es geplant war, ist unwahrscheinlich. Die Keramik vor Ort sieht nicht danach aus.

Brückenrätsel

Die Geschichte ist nicht ganz neu, aber sie ist immer noch eine hübsche Anekdote. Es geht dabei um die Brunibrücke. Wer nicht weiss, wo sich diese befindet, muss sich deswegen keine Gedanken machen. Aber solche machte sich der Abendredaktor in der Zeitung, als eine Polizeimeldung über einen tödlichen Unfall bei der Brunibrücke an der Töss in Winterthur eintraf. Er hätte gerne eine präzisere Ortsangabe gehabt, denn die Töss schlängelt sich doch in beträchtlicher Länge von Sennhof im Osten bis zur Tössallmend im Westen durch die Stadt Winterthur und um sie herum. Ein Anruf bei der Stadtpolizei Winterthur sollte Klarheit bringen. Aber das war falsch. Verfehlt war vor allem, die Frage nach der Brunibrücke mit dem Hinweis auf die Unfallmeldung zu verbinden. Denn der Diensthabende erklärte, dazu könne er nichts sagen, da die Kantonspolizei für den Fall zuständig sei. Der Redaktor versicherte, dass er gar keine Fragen zum Unfall stellen wolle, sondern nur eine Auskunft über die Örtlichkeit wünsche, da doch anzunehmen sei, dass man bei der Stadtpolizei Winterthur wisse, wo sich die Brunibrücke befinde. ‒ Ja natürlich wisse man das, aber es handle sich jetzt eben um einen Fall der Kantonspolizei. – Wenn also dort kein Unfall passiert wäre, könnte er dann den Standort der Brunibrücke verraten? – Ja sicher, aber jetzt sei es eben eine Unfallsache und man solle sich doch an die Kantonspolizei wenden. Freundlicherweise nannte der Stadtpolizist dann sogar die Telefonnummer der zuständigen Stelle. Dort war man ohne Weiteres zur Auskunft bereit. Nur kannte der auskunftswillige Kantonspolizist die Brunibrücke nicht. Er meinte zwar, bei Sennhof, wo die Strasse nach Kyburg die Töss kreuze, habe es doch «so ä bruni Brugg», das müsse sie wohl sein. Von einer anderen gedeckten Holzbrücke über die Töss, die der Redaktor erwähnte, wisse er nichts. So kam die Unfallmeldung eben ohne nähere Verortung der Brunibrücke in die Zeitung. Spätere Erkundigungen ergaben dann, dass es sich bei dieser nicht um die namenlose Brücke der Strasse von Sennhof nach Kyburg handelt, sondern um die weiter flussabwärts gelegene gedeckte Holzbrücke, die etwa 800 Meter oberhalb der Sportanlagen des Reitplatzes die Töss überquert. Brunibrücke heisst sie übrigens, weil sie 1839 im Bruni, einem Gebiet bei Pfungen, als Verbindung nach Neftenbach erbaut worden war; von dort wurde sie 1974 verschoben an den heutigen Standort. Heutzutage lässt sie sich auch auf den verschiedenen Kartenwerken im Internet finden ‒ nur nicht mit der Suche nach „Brunibrücke“. Die Kartografen mit ihrer Neigung zum Mundartlichen nennen sie eben „Brunibrugg“, und in der Nähe befindet sich nicht der Reitplatz, sondern der „Ritplatz“ ‒ wobei uns „Riitplatz“ besser gefiele.

Weltkatze und Stützpunktfeuer

Ein Elektronik-Onlinehändler empfiehlt seine Rabattaktion zum Weltkatzentag. Der Katzenfreund/die Katzenfreundin werden schon wissen, was aus diesem Angebot ihrem Tier zusagen könnte. Ich, eine Existenz ohne Katze im Haus, kann mich da weniger gut einfühlen. Vor allem weiss ich nicht, was eine Weltkatze ist. Es tönt irgendwie apokalyptisch. Oder sind einfach die Katzen der Welt gemeint? Wer offeriert also Rabatt für den Katzenwelttag? Das Stützpunktfeuer scheint nun hier an den Haaren herbeigezogen, um nicht zu sagen am Katzenschwanz. Doch es ist sprachlich mit der Weltkatze verwandt. Jedesmal, wenn ich in der stolzen Agglomerationsgemeinde am stattlichen Gebäude mit der unübersehbaren Aufschrift «Stützpunktfeuerwehr» vorbeikomme, denke ich an Einsatzkräfte, die ausrücken, um Brände an Stützpunkten unter Kontrolle zu bringen. Dieser Satz ist vielleicht zu lang, um bei der Feuerwehr auf Verständnis zu stossen. Aber das stattliche Gebäude wäre wohl auch mit «Feuerwehrstützpunkt» ordentlich beschriftet. Es ist mir aber alles recht, sofern nur die gute alte Bezeichnung «Feuerwehr» erhalten bleibt und nicht anglifiziert wird. Es droht ja ständig die  Gefahr, dass bodenständige Bezeichnungen im angeblichen Interesse einer modernen Corporate Identity ersetzt werden und dann nur noch als Abkürzungen zu gebrauchen sind. Dem möge die Feuerwehr mit vereinten Einsatzkräften entgegentreten.

Verpasster Welttag

Jetzt habe ich doch tatsächlich den Welttag der Emojis verpasst. Die Ausrede, ich hätte mich eben voll und ganz dem auf das gleiche Datum angesetzten Welttag der internationalen Justiz gewidmet, wäre so sehr übertrieben, dass man es geradezu als gelogen bezeichnen könnte. Die Wahrheit ist, dass ich einfach zu spät etwas vom Emojis-Aktionstag erfahren habe, so wie mir auch am Vortag der Welttag der Schlangen entgangen ist, was vielleicht verzeihlich ist, weil wir ja gegenwärtig in der Schweiz das Jahr des Hermelins begehen. Ich weiss nicht, wie sich Hermeline und Schlangen vertragen, aber man sollte das Hermelin nicht unterschätzen. Sowohl Schlangen, Hermeline und Justiz sind übrigens nicht allgemein als Emojis verfügbar. Denn es gibt die Emoji-Welten von Apple und Google für die jeweiligen iOS- oder Android-Versionen, von WhatsApp, Twitter und so fort, und Windows ist ohnehin ein Sonderfall. Da drängt sich ja ein Welttag zur Förderung der Verständigung geradezu auf.
Die Wahrheit aber ist, dass ich ein Emoji-Muffel bin. Die richtige Form des verbalen Ausdrucks zu finden ist mir Herausforderung genug. Ich schaffe das ganz ordentlich mit dem Alphabet der deutschen Sprache, bestehend aus zweimal 29 Zeichen (Gross- und Kleinbuchstaben, Umlaute inbegriffen) und einigen Satz- und Sonderzeichen. Die Sprache der Emojis aber umfasst Hunderte von Symbolen, und es werden in regelmässigen Abständen Dutzende hinzugefügt. Und nun geht es ja nicht an, seinen Text so einfach nach Lust und Laune anzureichern mit einem Emoji, das man lustig findet. Denn da könnte man bös ins Fettnäpfchen treten, wenn man etwa einen abgewandelten Smiley mit nach links herunterhängender Zunge verwendet, wo einer mit der Zunge rechts am Platz wäre. Fachleute weisen darauf hin, dass sehr viele Emojis falsch eingesetzt werden. Da soll ja beispielsweise die frontal präsentierte Faust teils als Freundschaftsangebot, teils als Kampfansage gedeutet werden können. Wem soll man da noch trauen? Es ist jedenfalls davon abzuraten, seinem Korrespondenzpartner ein Emoji an den Kopf zu werfen, ohne zu bedenken, dass er alsbald den Rechtsweg beschreiten könnte. Und es gibt diese Finger-Emojis, wo die Verwechslung eines Zeigefingers mit einem Mittelfinger infolge eines Tippfehlers Anlass zu öffentlichen Unruhen und Gewaltausbrüchen grösseren Umfanges werden könnte. Das Thema Emojis und Religiosität wäre ein weites Feld, zu weit, um hier darauf einzugehen. Und last but not least ist da das Problem mit den sexistischen Emojis, das unvermeidlich ist, weil der Sexismus ja überall lauert. Für einen Welttag der Emojis fehlt es also nicht an brennenden Themen. Aber ohne mich. 😶