Lies mich nicht!

Erschienen am 15.9.1996 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Gegenwärtig finden sich da und dort an den Strassen Plakate, mit denen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich nicht durch solche Plakate vom Verkehr ablenken lassen sollten. Wenn wir die Plakatbotschaft beherzigen wollen, dass man sich beim Autofahren nicht um Plakatbotschaften zu kümmern habe, wird dies die letzte Aktion zur Ermahnung von Automobilisten mit Plakaten am Strassenrand gewesen sein. Wir nehmen ja an, dass sich die Urheber dieser Antiwerbung ihrer eigenen Einsicht nicht zu entziehen gedenken, sondern den Unfug künftig lassen werden. Oder werden wir nächstens noch eine Serie von Plakaten vorfinden, auf denen zu lesen ist, dass es sie gar nicht gebe? Rechtlich gesehen scheint der Tatbestand eindeutig: Die Plakate, die vor sich selber warnen, verstossen gegen Artikel 6 des Strassenverkehrsgesetzes, der unter anderem Reklamen und andere Ankündigungen untersagt, die durch Ablenkung der Strassenbenützer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten. Diesen Verstoss zu bestreiten hiesse die Botschaft der Plakate zu verneinen. Wenn wir uns also, dem Dichter Morgenstern folgend, mit Korfscher Logik die Sache genau überlegen, gibt es diese Plakate gar nicht – weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Und somit braucht sie auch niemand zu lesen.

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