Dank einer Schweizer Fernsehserie glauben viele Leute, «Tschugger» sei original Walliser Deutsch für Polizist. Nun mag die Fernsehproduktion ja lustig sein (etwa da, wo der etwas schmalbrüstige Kollege aus Zürich in der Kloake hockt und ihm der Walliser Tschugger über den Kopf pisst), doch der Ausdruck hat nichts mit sprachlicher Eigenständigkeit des Volkes am Rotten zu tun. Das beweist die Zürcher Tschugger-Affäre aus dem Jahre 1936. Unter dem Datum vom 18. Juni zitierte damals die NZZ eine Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur: «Der Polizeirichter hat den in Zürich vielfach gebräuchlichen Dialektausdruck ‘Tschugger’ (für Polizist) als Beschimpfung bezeichnet und eine 17jährige Tochter verwarnt, die verzeigt worden war, zu ihrer Begleiterin gesagt zu haben: ‚Lueg, da chunnt en Tschugger.’» Das spreche nun nicht gerade von Grosszügigkeit und Humor des Polizeirichters, schrieb dazu der Lokalredaktor Edwin Arnet in einer Glosse. Und er sah unabsehbare Konsequenzen einer solchen Haltung. Man müsste beispielsweise die gesamte Schuljugend des Kantons Bern einsperren, die den Lehrer als «Leischt» bezeichnet, und nicht besser würde es der zürcherischen Schuljugend gehen, die den Schulabwarten «Schwartli» sage und die Strassenreiniger als «Strassenbütschgi» apostrophiere; dem folgte eine Aufzählung weiterer Dialektausdrücke, wegen derer man doch nicht immer gleich zum «Kadi, pardon, zum Richter» laufen könne. Die Glosse hatte ein starkes Echo, es gab zahlreiche Zuschriften, und der Zürcher Polizeirichter konnte sich nicht über mangelnde Beachtung beklagen, fand aber wenig Verständnis. Der Redaktor des Schweizerischen Idiotikons äusserte sich und wies auf die jenische Herkunft des Wortes Tschugger hin und seinen Gebrauch in den städtischen Mundarten von Zürich, Bern und St. Gallen; er steuerte aber auch einen Vierzeiler aus dem bernischen Volksliederschatz bei, in dem es heisst:
«Mueter, was si das für Mannli
Die so krummi Säbeli hei?»
«Kind, das sie die Tschuggermannli,
Die so krummi Säbeli hei.»
Ein anderer Leser erinnerte sich, dass er im Jahre 1893 oder so von einem Wächter der öffentlichen Ordnung gestellt und gerügt wurde, weil er den Ausdruck «Polüp» gebraucht hatte. – Insgesamt findet sich in den Zuschriften eine reiche Auswahl weiterer mehr oder weniger despektierlicher Bezeichnungen für die Polizei. Nachzutragen bleibt, dass 1954 das Berner Obergericht es nicht als strafbare Beschimpfung betrachtete, einen Landjäger als Tschugger zu bezeichnen, während etwa zur selben Zeit Aargauer Richter «Schroter» als nicht tolerierbar beurteilten. Was nun das Wallis betrifft, so ist nicht belegt, dass der Ausdruck «Tschugger» dort besonders gebräuchlich gewesen wäre. Hingegen gibt es auf Walliser Deutsch das Adjektiv «tschugg»: es bedeutet betrunken. Könnte das etwas mit dem Fernseh-Tschugger zu tun haben?
