Wenn der Pizzakurier läutet, dann erhebt sich eine Frage: Steht jetzt da ein Plattformarbeiter vor der Tür oder einfach der Lieferant mit der bestellten Pizza? Das hängt ganz davon ab, ob die Pizzabestellung internetbasiert oder möglicherweise gar per App erfolgt ist oder nach altem Brauch telefonisch. Gemäss einer Definition, die man beim Bundesamt für Statistik (BfS) findet, hat man es mit Plattformarbeit zu tun, wenn die dienstleistende Person via Internetplattform oder App mit der Kundin oder mit dem Kunden verbunden wird und die Bezahlung in der Regel durch die Internetplattform oder App erfolgt. Und bei den Tätigkeitsbereichen, die darunter fallen können, handelt es sich gemäss BfS beispielsweise um «Taxidienste, Reinigungsarbeiten, Essenslieferdienste, Warentransport und -lieferung, Handwerkerarbeiten, Programmierung, Übersetzungsarbeiten, Daten- und Texterfassung, Web- und Grafikdesign». Ob die Pizzalieferung zu den Essenslieferdiensten oder zu den Warenlieferungen zu rechnen ist, spielt keine Rolle: der Pizzakurier kann sich da nicht drücken. Aber etwas zwiespältig ist es für ihn schon, wenn er hier (weil internetbasiert aufgeboten) als Plattformarbeiter steht und ein Haus weiter auf telefonische Bestellung seinen Job einfach so wie immer verrichten muss. Man sollte die Plattformarbeit denen überlassen, die dafür tatsächlich auf eine Plattform steigen müssen, beispielsweise auf eine Montageplattform oder auf eine Fensterreinigungsplattform in schwindelnder Höhe, wo sie seilgesichert besser aufgehoben sind als internetbasiert. Für alle andern Fälle ist Plattformarbeit ein verwirrender und deshalb überflüssiger Ausdruck.
