Erschienen am 19.11.1983 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»
bl. Doch, doch, es werden Fortschritte gemacht auf dem Wege zur Gleichberechtigung der Geschlechter, auch wenn die «Frauenlohngleichheit» (vgl. NZZ Nr. 265) noch Probleme aufwirft, juristische und sprachliche, denen sich nun aber das Verwaltungsgericht nach dem Entscheid des Bundesgerichtes nicht mehr verschliessen darf. Immerhin bemüht sich die Verwaltung, wenigstens in Stellenausschreibungen eine Diskriminierung des einen oder andern Geschlechtes durch die Berufs- oder Amtsbezeichnung zu vermeiden. Ganz hat sich diese Entdiskriminierung (um das einmal so auszudrücken) allerdings noch nicht durchgesetzt. So sind kürzlich im Amtsblatt des Kantons Zürich folgende offene Stellen ausgeschrieben worden: Notar-Stellvertreter(in), Verwaltungsangestellte(r), Adjunkt(in), Steuersekretär(in), Chef(in) Einwohnerkontrolle ‒ und Gemeindearbeiter. Man kann sich also für fast alle Stellen sowohl als auch Bewerber(innen) vorstellen, nur wo es um die Betreuung der Anlagen und Strassen einer Gemeinde geht, wird für die als interessant und abwechslungsreich bezeichnete Aufgabe ausdrücklich ein jüngerer Mann gesucht und eine Frau ob jünger oder älter nicht in Erwägung gezogen. Lässt die Bundesverfassung das eigentlich noch zu?
