Verkehrsvorschriftenmaschine

Auch Zürcher, die noch nie etwas vom Kartoffelplatz gehört haben, kennen ihn wahrscheinlich: Es handelt sich um die kleine Anlage mit dem Waldmannbrunnen an der unteren Rämistrasse. Sie ist etwa 50 Meter lang und 20 Meter breit und wird begrenzt von der Oberdorfstrasse und der Waldmannstrasse an den Schmalseiten und von der Rämistrasse und ihrer Nebenfahrbahn an den Längsseiten. Wie viele Verkehrsvorschriften braucht es wohl für ein solches Strassensystem? Darüber gibt die Verfügung 2019/0447 des Sicherheitsdepartementes Auskunft, deren Publikation im Tagblatt der Stadt Zürich auf etwas mehr als einer Seite alles in etwa 1500 Wörtern zusammenfasst: Es werden nämlich erstens aufgehoben die einschlägigen Verkehrsvorschriften vom 19. Oktober 2017, die aufgrund von Einsprachen noch gar nicht in Kraft getreten sind, und dafür zweitens neue Vorschriften erlassen – die dem bisherigen Zustand entsprechen. Aufgehoben werden damit auch Verfügungen der Vorsteher bzw. Vorsteherinnen des Polizeidepartements aus den Jahren 1966, 1977, 1979, 1986, 2009 (alle im Wortlaut wiedergegeben). Kurz: Am Verkehrsregime um den Kartoffelplatz ändert sich gar nichts, aber dagegen kann dank der neuen Verfügung innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.

In der nämlichen Ausgabe des Tagblattes sind noch zehn weitere Verfügungen betreffend permanente oder temporäre Verkehrsvorschriften publiziert. Das ist ein beeindruckendes Zeugnis von der Produktivität des zuständigen Amtes im Sicherheitsdepartement. Zur Frage der Effizienz sei hier besser nichts gesagt. Eine dieser Verfügungen sticht allerdings durch ihre Kürze hervor. Sie hebt eine Verkehrsvorschrift für einen Verkehrsweg «wegen Nichtvorhandenseins» auf. Es handelt sich bei diesem nicht existenten «Verkehrsweg» gemäss Verfügung des Polizeivorstands vom 14.1.1994 um einen «Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeuglenker». Die Vorschrift müsste eigentlich schon wegen nicht geschlechtsneutraler Formulierung aufgehoben werden. Aber der Parkplatz befindet sich ohnehin an einem anderen Ort auf privatem Grund.

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