In der Stadt Zürich wird das Publikum demnächst im Zeichen von Smart City durch mehr Werbung auf dem öffentlichen Grund zusätzlich erleuchtet werden. Der Stadtrat hat dazu die Konzession für 30 digitale Werbeanlagen erteilt. Diese treten als leuchtende Werbeflächen in Erscheinung, und dass die Technik dahinter digital ist, spielt für die Wirkung auf das Stadtbild eigentlich keine Rolle.
Eine der ersten digitalen Werbeanlagen in der Stadt Zürich fand nicht ungeteilten Beifall. Gegen den Eingriff in das Stadt- und Strassenbild wurden etwa im Gemeinderat Bedenken geäussert. Diese Art der Reklame schaffe ein weiteres Element der Beunruhigung, der Nervosität und der Ablenkung für unsere Strassenbenützer, rügte ein Interpellant, und er meinte, es sollten keine weiteren derartigen Reklamen bewilligt werden, da sie das nächtliche Bild unserer Stadt im ungünstigen Sinne veränderten, und überhaupt bestehe in Zürich kein Bedürfnis dafür. Zur Klarstellung: Dieser Vorstoss wurde 1956 eingereicht, und er richtete sich gegen die neue Leuchtwanderschrift an der Dachkante des ehemaligen Hotels Habis Royal am Bahnhofplatz. Von einer digitalen Werbeanlage war damals allerdings nicht die Rede, obwohl da durchaus schon digitale Technik eingesetzt wurde. Doch nicht deshalb sprach der Interpellant im Gemeinderat von einem Schandfleck, sondern weil er es nicht auszuhalten vermochte: «Lesen Sie einige Zeit diese Leuchtwanderschrift, und Sie sind benommen!» Trotz seiner Benommenheit liess er sich aber besänftigen durch die Antwort des Stadtrates, dass nach der Ablehnung einer Leuchtwanderschrift am Bellevue nun hier eine Bewilligung erteilt worden sei, da am Bahnhofplatz keinerlei kulturhistorische oder städtebauliche Nachteile zu erwarten seien; im übrigen sei dies als Versuch zu betrachten, der vorläufig nicht wiederholt werden solle. Der Versuch dauerte drei Jahrzehnte, bis ihm der Abbruch des Habis Royal ein Ende setzte. Während dieser Zeit flimmerten jeweils vom Eindunkeln bis Mitternacht über das 15 Meter lange und 1 Meter hohe Panel mit 840 Glühbirnen Kürzestnachrichten, Sportmeldungen, Werbung und unterhaltende Sprüche, wie die NZZ berichtete. Gelegentlich habe der Betrieb auch unterbrochen werden müssen, wenn die Leser dem Verkehr den Weg versperrten, so etwa am Abend des 22. November 1963, als die Schreckensnachricht vom Mord an John F. Kennedy vom Habis-Royal-Haus abzulesen war, noch bevor Radio Beromünster sie verbreitete, und die fassungslosen Leute sich auf dem Bahnhofplatz zusammenscharten.
Nun aber, mehr als dreissig Jahre nach dem Ende der Leuchtwanderschrift, soll es in Zürich richtig losgehen mit digitaler Werbung auf öffentlichen Plätzen – nicht auf Dächern, sondern bodenständig und jedenfalls dort, wo mit der Aufmerksamkeit von möglichst vielen Fussgängern gerechnet werden darf. Bisher ist von einer politischen Gegnerschaft nichts bekannt geworden; schliesslich soll das der Stadt ja Einnahmen von 4,5 Millionen Franken im Jahr verschaffen und ungeachtet des Stromverbrauchs mit der 2000-Watt-Gesellschaft kompatibel sein.
