Sprachliches Sexualleben in der Politik

Die Mitglieder des Zürcher Gemeinderates sind zu Gehorsam verpflichtet. Sie müssen zwar nicht geloben, Verfassung und Gesetze zu wahren. Das wird nur von den eidgenössischen und den kantonalen Parlamentariern erwartet. Aber sie haben sich nach der Fuchtel des Büros des Gemeinderates zu richten. Dieses hat sich selbst die Befugnis eingeräumt, den Ratsmitgliedern den zulässigen Sprachgebrauch in ihren schriftlichen Eingaben vorzuschreiben. Die Aufgabe des Ratsbüros ist es, zusammen mit dem Präsidium für einen geordneten Parlamentsbetrieb zu sorgen. Da gilt es schon, auf die Einhaltung bestimmter Regeln zu achten, und die Wahrung des sprachlichen Anstandes gehört wohl dazu. Für das Ratsbüro ist aber der allgemeine Sprachgebrauch, wie er von Duden umschrieben wird, nicht akzeptabel.

Im Vorwort zur Dudengrammatik wird darauf hingewiesen, dass die darin verwendeten Formen «Sprecher» und «Hörer» bzw. «Leser» und «Schreiber» sich immer gleichzeitig auf männliche und weibliche Personen beziehen. Sollten Mitglieder des Gemeinderates eine Dudengrammatik besitzen, so wäre ihnen zu empfehlen, diese schleunigst zu entsorgen. Sie ist nicht kompatibel mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. September 1996 über das Reglement für die sprachliche Gleichstellung, das als Anhang den städtischen Richtlinien zur Rechtschreibung beigefügt ist, welche wiederum vom Ratsbüro als verpflichtend erachtet werden. Ein Rätsel bleibt allerdings, weshalb bei dieser Treue zu amtssprachlichen Vorschriften mangelhafte Interpunktion und grammatische Fehler in den Texten der Vorstösse der Ratsmitglieder keine Rolle spielen, wohl aber die Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums, das verpönt ist.

Der Sprachpflege dient das nicht, sondern es geht um soziologische Sprachideologie. Deren Verfechter wollen es einfach nicht akzeptieren, dass in der deutschen Sprache das Genus des Nomens, also das grammatische Geschlecht, nicht kongruent sein muss mit dem biologischen Geschlecht des Bezeichneten. Aber sie schaffen es ja nicht wirklich, das zu ändern. Der Mensch (männlich) ist als Individuum (sächlich) eine Person (weiblich), deren Sexualleben nicht von grammatischen Kategorien abhängig ist. Aber der Intimbereich geht uns hier ja nichts an. Man fragt sich nur, wie sich die Mitglieder des Stadtrates jeweils winden, wenn sie tausende Male über Einbürgerungen entscheiden müssen. Leiden sie nicht darunter, dass im Bürgerrecht ein generisches Maskulinum steckt? Man hofft im Übrigen, sie und das Büro des Gemeinderates seien wenn immer möglich mit dem Velo unterwegs. Dann kann es ihnen weniger passieren, dass sie im Tram als Fahrgäste (generisches Maskulinum) angesprochen werden, wenn die VBZ um Verständnis für eine Betriebsstörung bitten müssen.

Nachtrag: Der Bezirksrat Zürich, die kantonale Aufsichtsbehörde für die Gemeinde Zürich, hat am 23. Januar 2020 entschieden, den umfangreichen sprachformalen Vorgaben, die das Büro des Zürcher Gemeinderates 
den Mitglieder des Rates auferlegt, fehle eine genügende gesetzliche Grundlage. Im Übrigen sei es fraglich, ob es zulässig wäre, das Eintreten auf
politische Vorstösse vom Einhalten von sprachformalen Vorgaben
abhängig zu machen. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern diese für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein sollen. – Der Gemeinderat hat diesen Entscheid akzeptiert. Bei Eingaben, die nicht den Weisungen über die geschlechtsneutrale Sprache entsprechen, wird dafür jetzt am Protokoll festgehalten, es werde auf sprachliche Änderungen verzichtet. 

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