Kunst im Hauptbahnhof

Bei Tageslicht wirkt die Sache immer etwas verwahrlost: Die Installation vor der grossen Fensterfront in der Halle des Zürcher Hauptbahnhofes mit der schwach leuchtenden Spirale, einigen herunterhängenden künstlichen Vögeln und einem Hirsch, der zu entfliehen sucht, was man verstehen kann. Es ist Kunst. Doch es lief von Anfang an etwas schief. Vorgesehen gewesen wäre eigentlich eine Bestückung  der rund 300 Quadratmeter Fensterfläche mit ausgestopften Vögeln verschiedener Grösse – angeblich von Möwe bis Schwan, 15 an der Zahl. So sah es der Vorschlag des Künstlers Mario Merz vor, der eine Wettbewerbsjury überzeugt hatte. Aber bei der Realisierung wurde aus praktischen Gründen der Gedanke an ausgestopftes Geflügel fallen gelassen, und es blieben fünf Kunststoffvögel, die sich nun zusammen mit dem Hirsch, der völlig unerwartet hinzukam, mit der leuchtenden Spirale arrangieren müssen. Man kann dieses Kunstwerk nicht richtig würdigen, wenn man nicht auf die leuchtenden Zahlen auf den Rücken der Tiere eingeht: Sie entstammen der Reihe der Fiboncci-Zahlen, auf die Merz versessen war. Der Hirsch mit der Nummer 55 wäre eigentlich das zehnte Element dieser unendlichen Reihe, aber mit nur fünf Vögeln davor kommt man mathematisch etwas in Schwierigkeiten. Immerhin finden sich alle zehn Fibonacci-Zahlen von 1 bis 55 vollständig auf einer Quersprosse des Fensters. Für Genaueres zu Fibonacci sei auf Google verwiesen. Hier nur so viel: Es soll einen Zusammenhang zwischen der Vermehrung der Hasen und der Fibonacci-Reihe geben, sofern sich die Hoppeltiere bei ihren Fruchtbarkeitsritualen an die einschlägigen mathematischen Gesetzmässigkeiten halten. Aber mathematisch korrekt findet sich die Fibonacci-Reihe in der Zahl der Vorfahren einer jeden männlichen Biene, auch Drohne genannt. Und so fragt man sich, weshalb das Fenster in der Bahnhofhalle nicht voller Hasen oder Drohnen hängt. Das Werk wurde 1992 installiert; die SBB wurden vertraglich verpflichtet, es 20 Jahre unangetastet bestehen zu lassen – womit wir zur guten Nachricht kämen, dass es jetzt eigentlich wieder entfernt werden könnte. Schön wäre, wenn an seiner Stelle wieder so etwas Beglückendes prangen würde wie seinerzeit die animierte Leuchtreklame für die bekannten feinen Schokoladen vom Zürichsee.

Endlich mehr digitale Werbung

In der Stadt Zürich wird das Publikum demnächst im Zeichen von Smart City durch mehr Werbung auf dem öffentlichen Grund zusätzlich erleuchtet werden. Der Stadtrat hat dazu die Konzession für 30 digitale Werbeanlagen erteilt. Diese treten als leuchtende Werbeflächen in Erscheinung, und dass die Technik dahinter digital ist, spielt für die Wirkung auf das Stadtbild eigentlich keine Rolle.

Eine der ersten digitalen Werbeanlagen in der Stadt Zürich fand nicht ungeteilten Beifall. Gegen den Eingriff in das Stadt- und Strassenbild wurden etwa im Gemeinderat Bedenken geäussert. Diese Art der Reklame schaffe ein weiteres Element der Beunruhigung, der Nervosität und der Ablenkung für unsere Strassenbenützer, rügte ein Interpellant, und er meinte, es sollten keine weiteren derartigen Reklamen bewilligt werden, da sie das nächtliche Bild unserer Stadt im ungünstigen Sinne veränderten, und überhaupt bestehe in Zürich kein Bedürfnis dafür. Zur Klarstellung: Dieser Vorstoss wurde 1956 eingereicht, und er richtete sich gegen die neue Leuchtwanderschrift an der Dachkante des ehemaligen Hotels Habis Royal am Bahnhofplatz. Von einer digitalen Werbeanlage war damals allerdings nicht die Rede, obwohl da durchaus schon digitale Technik eingesetzt wurde. Doch nicht deshalb sprach der Interpellant im Gemeinderat von einem Schandfleck, sondern weil er es nicht auszuhalten vermochte: «Lesen Sie einige Zeit diese Leuchtwanderschrift, und Sie sind benommen!» Trotz seiner Benommenheit liess er sich aber besänftigen durch die Antwort des Stadtrates, dass nach der Ablehnung einer Leuchtwanderschrift am Bellevue nun hier eine Bewilligung erteilt worden sei, da am Bahnhofplatz keinerlei kulturhistorische oder städtebauliche Nachteile zu erwarten seien; im übrigen sei dies als Versuch zu betrachten, der vorläufig nicht wiederholt werden solle. Der Versuch dauerte drei Jahrzehnte, bis ihm der Abbruch des Habis Royal ein Ende setzte. Während dieser Zeit flimmerten jeweils vom Eindunkeln bis Mitternacht über das 15 Meter lange und 1 Meter hohe Panel mit 840 Glühbirnen Kürzestnachrichten, Sportmeldungen, Werbung und unterhaltende Sprüche, wie die NZZ berichtete. Gelegentlich habe der Betrieb auch unterbrochen werden müssen, wenn die Leser dem Verkehr den Weg versperrten, so etwa am Abend des 22. November 1963, als die Schreckensnachricht vom Mord an John F. Kennedy vom Habis-Royal-Haus abzulesen war, noch bevor Radio Beromünster sie verbreitete, und die fassungslosen Leute sich auf dem Bahnhofplatz zusammenscharten.

Nun aber, mehr als dreissig Jahre nach dem Ende der Leuchtwanderschrift, soll es in Zürich richtig losgehen mit digitaler Werbung auf öffentlichen Plätzen – nicht auf Dächern, sondern bodenständig und jedenfalls dort, wo mit der Aufmerksamkeit von möglichst vielen Fussgängern gerechnet werden darf. Bisher ist von einer politischen Gegnerschaft nichts bekannt geworden; schliesslich soll das der Stadt ja Einnahmen von 4,5 Millionen Franken im Jahr verschaffen und ungeachtet des Stromverbrauchs mit der 2000-Watt-Gesellschaft kompatibel sein.

Brückenrätsel

Die Geschichte ist nicht ganz neu, aber sie ist immer noch eine hübsche Anekdote. Es geht dabei um die Brunibrücke. Wer nicht weiss, wo sich diese befindet, muss sich deswegen keine Gedanken machen. Aber solche machte sich der Abendredaktor in der Zeitung, als eine Polizeimeldung über einen tödlichen Unfall bei der Brunibrücke an der Töss in Winterthur eintraf. Er hätte gerne eine präzisere Ortsangabe gehabt, denn die Töss schlängelt sich doch in beträchtlicher Länge von Sennhof im Osten bis zur Tössallmend im Westen durch die Stadt Winterthur und um sie herum. Ein Anruf bei der Stadtpolizei Winterthur sollte Klarheit bringen. Aber das war falsch. Verfehlt war vor allem, die Frage nach der Brunibrücke mit dem Hinweis auf die Unfallmeldung zu verbinden. Denn der Diensthabende erklärte, dazu könne er nichts sagen, da die Kantonspolizei für den Fall zuständig sei. Der Redaktor versicherte, dass er gar keine Fragen zum Unfall stellen wolle, sondern nur eine Auskunft über die Örtlichkeit wünsche, da doch anzunehmen sei, dass man bei der Stadtpolizei Winterthur wisse, wo sich die Brunibrücke befinde. ‒ Ja natürlich wisse man das, aber es handle sich jetzt eben um einen Fall der Kantonspolizei. – Wenn also dort kein Unfall passiert wäre, könnte er dann den Standort der Brunibrücke verraten? – Ja sicher, aber jetzt sei es eben eine Unfallsache und man solle sich doch an die Kantonspolizei wenden. Freundlicherweise nannte der Stadtpolizist dann sogar die Telefonnummer der zuständigen Stelle. Dort war man ohne Weiteres zur Auskunft bereit. Nur kannte der auskunftswillige Kantonspolizist die Brunibrücke nicht. Er meinte zwar, bei Sennhof, wo die Strasse nach Kyburg die Töss kreuze, habe es doch «so ä bruni Brugg», das müsse sie wohl sein. Von einer anderen gedeckten Holzbrücke über die Töss, die der Redaktor erwähnte, wisse er nichts. So kam die Unfallmeldung eben ohne nähere Verortung der Brunibrücke in die Zeitung. Spätere Erkundigungen ergaben dann, dass es sich bei dieser nicht um die namenlose Brücke der Strasse von Sennhof nach Kyburg handelt, sondern um die weiter flussabwärts gelegene gedeckte Holzbrücke, die etwa 800 Meter oberhalb der Sportanlagen des Reitplatzes die Töss überquert. Brunibrücke heisst sie übrigens, weil sie 1839 im Bruni, einem Gebiet bei Pfungen, als Verbindung nach Neftenbach erbaut worden war; von dort wurde sie 1974 verschoben an den heutigen Standort. Heutzutage lässt sie sich auch auf den verschiedenen Kartenwerken im Internet finden ‒ nur nicht mit der Suche nach „Brunibrücke“. Die Kartografen mit ihrer Neigung zum Mundartlichen nennen sie eben „Brunibrugg“, und in der Nähe befindet sich nicht der Reitplatz, sondern der „Ritplatz“ ‒ wobei uns „Riitplatz“ besser gefiele.

Nach Zürchern suchen

Die Zürcher an sich sind immer wieder einmal Gegenstand vertiefter Betrachtungen in den Medien – beispielsweise aus Anlass der Verlegung eines Radiostudios von Bern nach Zürich. Also machen wir uns auf die Suche nach dem typischen Exemplar. Das ist in der Realität gar nicht so einfach. Die Zürcher sind in der Stadt Zürich nämlich in der Minderheit. Man muss das einmal klar und deutlich sagen. Es ist auch statistisch belegt: Von 425 682 Einwohnern der Stadt Zürich, die im Statistischen Jahrbuch für das Jahr 2016 ausgewiesen werden, waren 146 251 im Kanton Zürich heimatberechtigt, davon 111 238 in der Stadt Zürich. Aber das Gewimmel und Gedränge von Menschen auf der Strasse und in den öffentlichen Verkehrsmitteln wird ja nicht nur von Angehörigen der ständigen Wohnbevölkerung verursacht, sondern auch von Touristen, Arbeitspendlern und anderweitigen Besuchern der Stadt. Ausserdem ist in Betracht zu ziehen, dass von den Stadtbürgern eine nicht ganz unbedeutende Zahl eingebürgerte Zugezogene sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass man beispielsweise im Kino einen Sitz neben einem waschechten Zürcher erhält, ist also gar nicht so gross. Vielleicht müsste man das Augenmerk auf die Repräsentanten der Stadt richten, also beispielsweise auf die Stadtoberhäupter. Die amtierende Stadtpräsidentin kommt aus dem Aargau, ihre beiden Vorgänger waren ein St. Galler und ein Luzerner. Es ist bald drei Jahrzehnte her, seit das Stadtpräsidium in den Händen eines gebürtigen Stadtzürchers lag. Doch schon Zwingli war ja ein Zugezogener. Von den Mitgliedern des Zürcher Regierungsrates können wir absehen; die sind ohnehin nur ausnahmsweise stadtzürcherischer Herkunft. Oder nehmen wir die Exponenten der Zürcher Wissenschaft: Der erste Rektor der Universität Zürich war der Deutsche Lorenz Oken, der amtierende Rektor stammt aus St. Gallen und ist schweizerisch-kanadischer Doppelbürger. Aber es gab dazwischen selbstverständlich auch immer wieder einmal einen Zürcher an der Spitze der Alma Mater Turicensis. Alles in allem ist jedoch die Trefferquote bei der Suche nach echten Zürchern unbefriedigend. Aber wen stört das?

Die Entenfrage

Erschienen am 6.10.1998 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Häufig gestellte Fragen sind im Bereiche der Informatik sozusagen zu einer Institution geworden – selbstverständlich unter der englischen Bezeichnung Frequently Asked Questions, wofür man die Abkürzung FAQ verwendet, damit es so richtig Freude macht. Die Institution ist deshalb wichtig, weil viele Computerbenützer mit ihren System- und Anwendungsprogrammen immer wieder die gleichen Probleme haben, so dass die Hersteller die entsprechenden Fragen mit der Zeit kennen und ihre Antworten gleich für alle Problembeladenen öffentlich bekanntgeben. Eigentlich geht es bei FAQ also weniger um die Fragen als vielmehr um die häufig erteilten Antworten, die übrigens manchmal sogar hilfreich sind.
Nun hat auch die Stadt Zürich auf ihren Internetseiten unter dem Stichwort «Hilfe» eine Rubrik «FAQ (Frequently Asked Questions) zu Zürich» eingeführt. Das macht neugierig. Wir stossen auf eine Liste mit 15 Fragen, die offenbar die Zürcher in den Beziehungen zu ihrer Stadt am meisten beschäftigen. Eine davon lautet: «Was muss ich tun, wenn auf meiner Gartenterrasse Enten brüten?» Das ist gewiss eine berechtigte Frage, und es ist beruhigend zu wissen, dass die Seepolizei, der Enten Freund und Helfer, da mit Rat und Tat beistehen kann. Wichtig ist einfach, dass man gleich nach dem Schlüpfen der Kücken die Einsatzzentrale benachrichtigt, weil es gilt, das Muttertier samt den Kleinen schonend einzufangen und ungefährdet zum Wasser zu bringen, wofür die Polizei über die nötigen Gerätschaften verfügt. Sonst könnte es passieren, dass Frage 9 auf der Stadtzürcher FAQ-Liste aktuell wird: «Wie entsorge ich ein totes Tier?» (Frage 10 lautet übrigens: «Ein Mensch ist gestorben – woran ist zu denken, was ist zu tun?»)
Doch zurück zu den Lebenden, mit einer nicht oft gestellten Frage an die Politiker: Können die Stadtzürcher Enten sich darauf verlassen, dass im Falle einer Kantonalisierung der Seepolizei ihrem berechtigten Wunsche nach Aufrechterhaltung des Enteneinsatzdienstes Rechnung getragen wird, oder sollen die Tiere nicht mehr auf Gartenterrassen brüten? In der Computerbranche würde vermutlich zum Wechsel des Brutplatzes geraten.

Hymnenzwang

Es ist wieder Nationalhymnensaison. Erstens wegen der Fussball-Weltmeisterschaft und zweitens wegen der Bundesfeier. Glücklich die Spanier: Sie haben eine Nationalhymne ohne Text. Wenn ihre Hymne gespielt wird, können sie mitsummen oder mitträllern, sofern ihnen die Melodie gefällt. Sonst lassen sie es halt bleiben. Den Schweizern dagegen ist durch Beschluss des Bundesrates von 1961 zunächst provisorisch und später definitiv der Schweizerpsalm des katholischen Urner Priesters Alberik Zwyssig (Melodie) und des reformierten Zürchers Leonhard Widmer (Text) als Landeshymne verordnet worden. Ein religiöses Werk, daran kann kein Zweifel bestehen. Ökumenische Offenheit kann ihm nicht abgesprochen werden, weshalb es sich auch in den Kirchengesangbüchern der verschiedenen Konfessionen findet. Nun werfen wir kurz einen Blick auf die Bundesverfassung. Darin steht nichts über eine Nationalhymne, aber in Artikel 15 wird die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet. Somit ist eine Verpflichtung, religiöse Lieder zu singen, verfassungswidrig. Wenn Schweizer Fussballer beim Abspielen des Schweizerpsalms zwar stramme Haltung einnehmen aber stumm bleiben, nehmen sie ein verfassungsmässiges Recht wahr. Sie respektieren unsere Bundesverfassung. Ja gut, das ist nun ein juristischer Höhenflug. Aber bleiben wir auf dem Rasen des Fussballfeldes. Würde man es nicht als etwas merkwürdig empfinden, wenn beispielsweise Brel Embolo an einer Medienkonferenz erklärte, seine fromme Seele ahne Gott im hehren Vaterland? Aber singen soll er das? Selbst wenn es offenbliebe, welches Vaterland er denn meine: es wäre doch eine Zumutung. Yann Sommer hat allerdings gesungen: Betet, freie Schweizer, betet! Seine fromme Seele ahnte, dass es mit seiner Kraft nicht getan sei, und die Schweizer gar bald verloren sein könnten. Aber das ist ein anderes Kirchenlied.