Verkehrsvorschriftenmaschine

Auch Zürcher, die noch nie etwas vom Kartoffelplatz gehört haben, kennen ihn wahrscheinlich: Es handelt sich um die kleine Anlage mit dem Waldmannbrunnen an der unteren Rämistrasse. Sie ist etwa 50 Meter lang und 20 Meter breit und wird begrenzt von der Oberdorfstrasse und der Waldmannstrasse an den Schmalseiten und von der Rämistrasse und ihrer Nebenfahrbahn an den Längsseiten. Wie viele Verkehrsvorschriften braucht es wohl für ein solches Strassensystem? Darüber gibt die Verfügung 2019/0447 des Sicherheitsdepartementes Auskunft, deren Publikation im Tagblatt der Stadt Zürich auf etwas mehr als einer Seite alles in etwa 1500 Wörtern zusammenfasst: Es werden nämlich erstens aufgehoben die einschlägigen Verkehrsvorschriften vom 19. Oktober 2017, die aufgrund von Einsprachen noch gar nicht in Kraft getreten sind, und dafür zweitens neue Vorschriften erlassen – die dem bisherigen Zustand entsprechen. Aufgehoben werden damit auch Verfügungen der Vorsteher bzw. Vorsteherinnen des Polizeidepartements aus den Jahren 1966, 1977, 1979, 1986, 2009 (alle im Wortlaut wiedergegeben). Kurz: Am Verkehrsregime um den Kartoffelplatz ändert sich gar nichts, aber dagegen kann dank der neuen Verfügung innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.

In der nämlichen Ausgabe des Tagblattes sind noch zehn weitere Verfügungen betreffend permanente oder temporäre Verkehrsvorschriften publiziert. Das ist ein beeindruckendes Zeugnis von der Produktivität des zuständigen Amtes im Sicherheitsdepartement. Zur Frage der Effizienz sei hier besser nichts gesagt. Eine dieser Verfügungen sticht allerdings durch ihre Kürze hervor. Sie hebt eine Verkehrsvorschrift für einen Verkehrsweg «wegen Nichtvorhandenseins» auf. Es handelt sich bei diesem nicht existenten «Verkehrsweg» gemäss Verfügung des Polizeivorstands vom 14.1.1994 um einen «Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeuglenker». Die Vorschrift müsste eigentlich schon wegen nicht geschlechtsneutraler Formulierung aufgehoben werden. Aber der Parkplatz befindet sich ohnehin an einem anderen Ort auf privatem Grund.

Sprachliches Sexualleben in der Politik

Die Mitglieder des Zürcher Gemeinderates sind zu Gehorsam verpflichtet. Sie müssen zwar nicht geloben, Verfassung und Gesetze zu wahren. Das wird nur von den eidgenössischen und den kantonalen Parlamentariern erwartet. Aber sie haben sich nach der Fuchtel des Büros des Gemeinderates zu richten. Dieses hat sich selbst die Befugnis eingeräumt, den Ratsmitgliedern den zulässigen Sprachgebrauch in ihren schriftlichen Eingaben vorzuschreiben. Die Aufgabe des Ratsbüros ist es, zusammen mit dem Präsidium für einen geordneten Parlamentsbetrieb zu sorgen. Da gilt es schon, auf die Einhaltung bestimmter Regeln zu achten, und die Wahrung des sprachlichen Anstandes gehört wohl dazu. Für das Ratsbüro ist aber der allgemeine Sprachgebrauch, wie er von Duden umschrieben wird, nicht akzeptabel.

Im Vorwort zur Dudengrammatik wird darauf hingewiesen, dass die darin verwendeten Formen «Sprecher» und «Hörer» bzw. «Leser» und «Schreiber» sich immer gleichzeitig auf männliche und weibliche Personen beziehen. Sollten Mitglieder des Gemeinderates eine Dudengrammatik besitzen, so wäre ihnen zu empfehlen, diese schleunigst zu entsorgen. Sie ist nicht kompatibel mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. September 1996 über das Reglement für die sprachliche Gleichstellung, das als Anhang den städtischen Richtlinien zur Rechtschreibung beigefügt ist, welche wiederum vom Ratsbüro als verpflichtend erachtet werden. Ein Rätsel bleibt allerdings, weshalb bei dieser Treue zu amtssprachlichen Vorschriften mangelhafte Interpunktion und grammatische Fehler in den Texten der Vorstösse der Ratsmitglieder keine Rolle spielen, wohl aber die Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums, das verpönt ist.

Der Sprachpflege dient das nicht, sondern es geht um soziologische Sprachideologie. Deren Verfechter wollen es einfach nicht akzeptieren, dass in der deutschen Sprache das Genus des Nomens, also das grammatische Geschlecht, nicht kongruent sein muss mit dem biologischen Geschlecht des Bezeichneten. Aber sie schaffen es ja nicht wirklich, das zu ändern. Der Mensch (männlich) ist als Individuum (sächlich) eine Person (weiblich), deren Sexualleben nicht von grammatischen Kategorien abhängig ist. Aber der Intimbereich geht uns hier ja nichts an. Man fragt sich nur, wie sich die Mitglieder des Stadtrates jeweils winden, wenn sie tausende Male über Einbürgerungen entscheiden müssen. Leiden sie nicht darunter, dass im Bürgerrecht ein generisches Maskulinum steckt? Man hofft im Übrigen, sie und das Büro des Gemeinderates seien wenn immer möglich mit dem Velo unterwegs. Dann kann es ihnen weniger passieren, dass sie im Tram als Fahrgäste (generisches Maskulinum) angesprochen werden, wenn die VBZ um Verständnis für eine Betriebsstörung bitten müssen.

Nachtrag: Der Bezirksrat Zürich, die kantonale Aufsichtsbehörde für die Gemeinde Zürich, hat am 23. Januar 2020 entschieden, den umfangreichen sprachformalen Vorgaben, die das Büro des Zürcher Gemeinderates 
den Mitglieder des Rates auferlegt, fehle eine genügende gesetzliche Grundlage. Im Übrigen sei es fraglich, ob es zulässig wäre, das Eintreten auf
politische Vorstösse vom Einhalten von sprachformalen Vorgaben
abhängig zu machen. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern diese für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein sollen. – Der Gemeinderat hat diesen Entscheid akzeptiert. Bei Eingaben, die nicht den Weisungen über die geschlechtsneutrale Sprache entsprechen, wird dafür jetzt am Protokoll festgehalten, es werde auf sprachliche Änderungen verzichtet. 

Stadtrat wandelt digital

«Die Stadt läutet den digitalen Wandel ein», verkündete vor kurzem ein Titel im «Tagblatt». Wie bitte? Der digitale Wandel hat uns schon längst überrumpelt, man muss ihn nicht mehr einläuten. Aber der Stadtrat von Zürich hatte eben just vor dem Samichlaustag seine Strategie «Smart City» veröffentlicht, bei der es darum geht, wie das Potenzial der Digitalisierung genutzt werden soll. Einer der Schwerpunkte dieser Strategie ist die «Digitale Stadt». Also ganz was Neues? Nicht wirklich: Die «Digitale Stadt» war schon Thema der «Strategien Zürich 2035», die der Stadtrat 2015 vorgelegt hatte. Bereits 2001 hatte sich der Stadtrat übrigens zu «eGovernement» bekannt (mit «e» dran ist auch «digital» drin), und 2010 hatte er den Legislaturschwerpunkt «eZürich» präsentiert. In der Arbeitswelt hatte die Digitalisierung ja schon viel früher eingesetzt. Bei der Zeitung begann sie mit dem Einzug der Computer vor vier Jahrzehnten (wenn man von den Fernschreibern absieht, die damals schon längst digital gesteuert tickten – und heute verschwunden sind). Das war noch bevor das Internet mit dem World Wide Web populär wurde, E-Mail aufkam und die Mobiltelefonie Verbreitung fand. Den digitalen Wandel der letzten zwanzig Jahre tragen wir heute sozusagen in der Jackentasche mit uns in der Form dieser Geräte mit geballter Computerleistung für die Kommunikation auf allen Kanälen, mit denen wir uns vermittels GPS und elektronischen Karten in der Welt zurechtfinden, Rat und Hilfe dank Google erlangen und uns in sozialen Netzwerken mit Selfies präsentieren können. Sollte ich einiges vergessen habe: Man findet auf jeden Fall eine App dafür. Also nehmen wir es doch gelassen, wenn in der Stadt Zürich die «Smart City» eingeläutet wird. Der Stadtrat ist auf jeden Fall bestrebt, auf der Höhe der Zeit zu sein. Das ist doch schön.

Nach Zürchern suchen

Die Zürcher an sich sind immer wieder einmal Gegenstand vertiefter Betrachtungen in den Medien – beispielsweise aus Anlass der Verlegung eines Radiostudios von Bern nach Zürich. Also machen wir uns auf die Suche nach dem typischen Exemplar. Das ist in der Realität gar nicht so einfach. Die Zürcher sind in der Stadt Zürich nämlich in der Minderheit. Man muss das einmal klar und deutlich sagen. Es ist auch statistisch belegt: Von 425 682 Einwohnern der Stadt Zürich, die im Statistischen Jahrbuch für das Jahr 2016 ausgewiesen werden, waren 146 251 im Kanton Zürich heimatberechtigt, davon 111 238 in der Stadt Zürich. Aber das Gewimmel und Gedränge von Menschen auf der Strasse und in den öffentlichen Verkehrsmitteln wird ja nicht nur von Angehörigen der ständigen Wohnbevölkerung verursacht, sondern auch von Touristen, Arbeitspendlern und anderweitigen Besuchern der Stadt. Ausserdem ist in Betracht zu ziehen, dass von den Stadtbürgern eine nicht ganz unbedeutende Zahl eingebürgerte Zugezogene sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass man beispielsweise im Kino einen Sitz neben einem waschechten Zürcher erhält, ist also gar nicht so gross. Vielleicht müsste man das Augenmerk auf die Repräsentanten der Stadt richten, also beispielsweise auf die Stadtoberhäupter. Die amtierende Stadtpräsidentin kommt aus dem Aargau, ihre beiden Vorgänger waren ein St. Galler und ein Luzerner. Es ist bald drei Jahrzehnte her, seit das Stadtpräsidium in den Händen eines gebürtigen Stadtzürchers lag. Doch schon Zwingli war ja ein Zugezogener. Von den Mitgliedern des Zürcher Regierungsrates können wir absehen; die sind ohnehin nur ausnahmsweise stadtzürcherischer Herkunft. Oder nehmen wir die Exponenten der Zürcher Wissenschaft: Der erste Rektor der Universität Zürich war der Deutsche Lorenz Oken, der amtierende Rektor stammt aus St. Gallen und ist schweizerisch-kanadischer Doppelbürger. Aber es gab dazwischen selbstverständlich auch immer wieder einmal einen Zürcher an der Spitze der Alma Mater Turicensis. Alles in allem ist jedoch die Trefferquote bei der Suche nach echten Zürchern unbefriedigend. Aber wen stört das?

Regierungsirrtum

Der Stadtrat von Zürich nennt sich auf der städtischen Webseite stolz «die Regierung der Stadt Zürich». Man nimmt es eben mit den Begriffen nicht mehr so genau, wenn man fortschrittlich sein will. Ausserdem wollen die neun Leuchten des Stadtrates von Zürich ihr Licht nicht unter den Scheffel stellen. Aber eigentlich versteht man unter Regierung die Exekutive eines Landes oder eines Staates. Kantonsregierungen sind da inbegriffen, weil die Kantone souverän sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt wird. Auf der Ebene der Gemeinde aber ist die Bezeichnung Regierung unangebracht. Ob es ihr passt oder nicht: Die Stadt Zürich ist eine der 166 Gemeinden des Kantons Zürich (Stand 2018). Für die oberste Gemeindebehörde hält das kantonale Gemeindegesetz die Bezeichnung Gemeindevorstand bereit. Das tönt für die oberste Behörde der Gemeinde Zürich schon ziemlich erniedrigend; aber der Gesetzgeber hat es ja erlaubt, dass in der Gemeindeordnung eine andere Bezeichnung festgelegt wird. Und so darf sich der Stadtzürcher Gemeindevorstand Stadtrat nennen. Von Regierung steht nichts in der Gemeindeordnung. Aber das ficht den Stadtrat nicht an. Er will Regierung sein, und was für eine! Man muss seinen neun Mitgliedern doch nicht den Vergleich mit dem Zürcher Regierungsrat oder dem Bundesrat entgegenhalten, die nur je ihrer sieben sind. Stadtpräsidentin Mauch hat es im Tagblatt deutlich gesagt: «Bundesrats- wie auch Regierungsratsmitglieder haben ganz andere Aufgaben als wir Stadträtinnen und Stadträte auf kommunaler Ebene. Als städtische Exekutive erbringen wir in erster Linie Dienstleistungen zugunsten der Bevölkerung und der Unternehmen, während eine Bundesrätin oder ein Regierungsrat vor allem gesetzgeberisch tätig ist.» Das offenbart erstaunliche staatskundliche Erkenntnisse über die Aufgaben der Kantonsregierung und des Bundesrates. Was übrigens die Dienstleistungen betrifft: Wohl den wenigsten Einwohnern von Zürich hat schon jemals eine Stadträtin oder ein Stadtrat persönlich einen Dienst erwiesen. Meistens hat man es mit Ämtern zu tun, wenn man etwas von der Stadt erwartet – mehr noch, wenn die Stadt etwas von einem will.

Reformkrimskrams

Erschienen am 15.07.1996 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Die Verwaltungsreform beim Kanton trägt Früchte: Dieser Tage ist der Geschäftsbericht des Regierungsrates für das Jahr 1995 erschienen, und darin stösst man nun an verschiedenen Stellen auf das Kürzel wif! – in dieser Schreibweise und typographischen Gestaltung, die sich vom übrigen Text auffällig abhebt. Das Ding findet sich auch auf immer mehr einschlägigen kantonalen Drucksachen. – Wer etwas Neues in Angriff nimmt, braucht ein Leitbild, ein Konzept und eine Abkürzung. Was die Verwaltungsreform betrifft, ist man punkto Abkürzung gleich doppelt bedient: Die einen reden von NPM, von wif! die andern. Der zweite Fall ist der schwierigere. Wie schafft man es, Kleingeschriebenes halbfett und teilweise kursiv auszusprechen und auch dem Ausrufzeichen angemessen mündlichen Ausdruck zu verleihen? Aus gewöhnlich unzuverlässiger Quelle vernimmt man, dass die Verwaltung dafür spezielle Sprechkurse anbietet, im Rahmen des Reformprogrammes wif! selbstverständlich. Die Sache mit den Abkürzungen hat den Vorteil, dass Klartext überflüssig wird. So ist beispielsweise LEP als Kombination von SEP und PAMS für Loras und dessen Einbettung in wif! in Zusammenhang mit dem neuen KVG für die GD von Bedeutung (Loras steht nicht für Papageien, sondern für «leistungsorientierte Ressourcenallokation im Spitalbereich»). Aber einmal abgesehen von solch hochspezialisierten Bereichen: Man stelle sich vor, die Reformer müssten stets die Begriffe New Public Management (19 Buchstaben und zwei Leerräume) oder gar «wirkungsorientierte Verwaltungsführung» (37 Buchstaben, ein Leerraum und kein Ausrufzeichen) in voller Länge verwenden! Wenn man sich überlegt, dass New Public Management eigentlich nicht viel aussagt (aber das wenigstens auf Englisch), dann versteht man auch, dass NPM irgendwie interessanter wirkt, weil das gemeine Volk noch weniger weiss, was es davon halten soll. Indessen ist NPM im Vergleich zu wif! schrecklich phantasielos. Bei wirkungsorientiertem Vorgehen wird man doch nicht einfach die Anfangsbuchstaben als Kürzel verwenden. Hätte man «wirkungsorientierte Verwaltungsführung» auf so banale Art abgekürzt, etwa mit WV, so wäre die Reform wohl gleich im Eimer gewesen.

Oh wir Schafe!

Erschienen am 30.07.1997 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Dies ist eine Mitteilung der Polizei: Wir dürfen uns alle als Schafe fühlen. Auf grossen Plakaten, die in Bahnhöfen zu finden sind, führt die Kantonspolizei uns eine Schäferidylle vor Augen. Der Text dazu lautet: «Wir kümmern uns um die Sicherheit aller! Wir sind Kriminal-, Sicherheits- und Verkehrspolizei. Kantonspolizei Zürich.» Und abgebildet ist eine Herde weisser und schwarzer Schafe in der grünen Natur, bewacht von einem ruhenden Schäferhund und einem Schäfer, der einen Mantel trägt, auf den Colombo stolz wäre. Hier offenbart sich die Traumwelt des guten Polizisten: Sein Leben könnte ja so einfach sein, wenn die Menschen, mit denen er zu tun hat, sich gefügig wie eine Herde Schafe dirigieren liessen. Leider hat dieses Bild einer heilen Welt nicht viel zu tun mit der rauhen Wirklichkeit, in der so viele Menschen dazu neigen, wider den Stachel zu löcken, und jedenfalls partout nicht von der Obrigkeit als Schafe behandelt werden wollen. Das ist keine Welt für Ordnungshüter, die auf ihren Hirtenstab gestützt sinnierend in der grünen Wiese stehen. Der Kantonspolizei ist daher dringend zu raten, aus ihren Träumereien wieder in den Alltag zurückzukehren und sich nicht weiter auf Schafsköpfe einzulassen – auch nicht in der Werbung. Im übrigen hofft man, das Beispiel mache nicht Schule. Man stelle sich nur einmal vor, die Steuerbehörden kämen auf die Idee, Imagewerbung zu betreiben mit geschorenen Schafen!

Leitbild-Zirkus

Erschienen am 30.09.1998 in der NZZ  unter «Nebenbei notiert»

bl. Zu den Ritualen des New Public Management gehört das Erarbeiten und Verkünden von Leitbildern (eine Entwicklungsphase, die das private Management zum grösseren Teil schon hinter sich hat). Leitbilder sind in der Regel als Selbstbeschwörungsformeln gestaltet, von denen jeder Satz mit einem grossen Wir beginnt. Weh dem, der «ich» sagt! Sogar die Eigenverantwortung kommt nur im Kollektiv vor: «Wir handeln eigenverantwortlich», müssen die dem Leitbild Unterworfenen bezeugen. Bevor sie soweit sind, haben sie sich allerdings noch etwas anderes einzuprägen: «Wir sind Profis.» Wo wahre Professionalität vorhanden ist, scheint ein solcher Spruch zwar völlig überflüssig, aber manchmal mangelt’s daran wohl etwas. Für jene, die sich überzeugen, dass sie Profis sind, gilt unter anderem auch: «Wir suchen aktiv die besten Methoden und Abläufe und wenden sie an.» Das mag banal scheinen, aber es kommt schon noch anders: «Wir definieren die Hauptprozesse und entwickeln die Kompetenz der Prozessbesitzer.» So ein Satz ist nun wirklich schwierig zu verarbeiten, und deshalb haben sich die Urheber unseres Leitbildes etwas Besonderes ausgedacht: Um es an die Frau und an den Mann zu bringen, haben sie in den Zirkus eingeladen. Die Verbindung von Leitbild und Zirkusnummern, präsentiert von einer Fernsehmoderatorin, stehe im Zeichen der neuen Identität und Kultur des Unternehmens, heisst es im Einladungsschreiben. Ach, wir haben ja noch gar nicht erwähnt, dass hier die Rede ist vom Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich und seinem Leitbild. Und eine Korrektur ist angebracht: Auf der Eintrittskarte, die jeder Eingeladene unterschreiben muss, beginnen fünf Leitbildgrundsätze mit «Ich». Unter anderem ist unterschriftlich zu bestätigen: «Ich verstehe mich als Dienstleistungsunternehmen.» Im übrigen freuen wir uns, dass es im Leitbild heisst: «Zürich ist eine saubere Stadt» – nicht «wir sind» und nicht «ich bin».

Die Entenfrage

Erschienen am 6.10.1998 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Häufig gestellte Fragen sind im Bereiche der Informatik sozusagen zu einer Institution geworden – selbstverständlich unter der englischen Bezeichnung Frequently Asked Questions, wofür man die Abkürzung FAQ verwendet, damit es so richtig Freude macht. Die Institution ist deshalb wichtig, weil viele Computerbenützer mit ihren System- und Anwendungsprogrammen immer wieder die gleichen Probleme haben, so dass die Hersteller die entsprechenden Fragen mit der Zeit kennen und ihre Antworten gleich für alle Problembeladenen öffentlich bekanntgeben. Eigentlich geht es bei FAQ also weniger um die Fragen als vielmehr um die häufig erteilten Antworten, die übrigens manchmal sogar hilfreich sind.
Nun hat auch die Stadt Zürich auf ihren Internetseiten unter dem Stichwort «Hilfe» eine Rubrik «FAQ (Frequently Asked Questions) zu Zürich» eingeführt. Das macht neugierig. Wir stossen auf eine Liste mit 15 Fragen, die offenbar die Zürcher in den Beziehungen zu ihrer Stadt am meisten beschäftigen. Eine davon lautet: «Was muss ich tun, wenn auf meiner Gartenterrasse Enten brüten?» Das ist gewiss eine berechtigte Frage, und es ist beruhigend zu wissen, dass die Seepolizei, der Enten Freund und Helfer, da mit Rat und Tat beistehen kann. Wichtig ist einfach, dass man gleich nach dem Schlüpfen der Kücken die Einsatzzentrale benachrichtigt, weil es gilt, das Muttertier samt den Kleinen schonend einzufangen und ungefährdet zum Wasser zu bringen, wofür die Polizei über die nötigen Gerätschaften verfügt. Sonst könnte es passieren, dass Frage 9 auf der Stadtzürcher FAQ-Liste aktuell wird: «Wie entsorge ich ein totes Tier?» (Frage 10 lautet übrigens: «Ein Mensch ist gestorben – woran ist zu denken, was ist zu tun?»)
Doch zurück zu den Lebenden, mit einer nicht oft gestellten Frage an die Politiker: Können die Stadtzürcher Enten sich darauf verlassen, dass im Falle einer Kantonalisierung der Seepolizei ihrem berechtigten Wunsche nach Aufrechterhaltung des Enteneinsatzdienstes Rechnung getragen wird, oder sollen die Tiere nicht mehr auf Gartenterrassen brüten? In der Computerbranche würde vermutlich zum Wechsel des Brutplatzes geraten.

Radeln für Zürich

Erschienen am 23.09.2000 in der NZZ unter «Nebenbei notiert»

bl. Es trifft sich gut, dass Zürich im Präsidialjahr Rita Fuhrers Gastkanton an der Olma ist; denn das ist ein Anlass der Selbstdarstellung unseres Kantons, und wer könnte da besser mittun als unsere rührige Regierungspräsidentin? Nächstens wird in Zürich eine Medienorientierung darüber stattfinden, was die diesjährige Olma nebst der Präsenz des Gastkantons zu bieten hat an Ausstellungssektoren, Sonderschauen, Tiervorführungen. Rita Fuhrer will aus diesem Anlass eine Velo-Rundfahrt durch die Stadt unternehmen, und die Medienschaffenden sollen sie zu Rad begleiten. Motto: «Typisch Zürich – ein Kanton in Bewegung.» (Manchmal weckt so ein Slogan, man kann nichts dafür, unpassende Assoziationen, die einem nicht mehr aus dem Kopf wollen; hier ist es die «Hauptstadt der Bewegung», die aus dem Schatten der Geschichte Münchens auftaucht – aber lassen wir das.)
Für die Medienvertreter stellt sich nun eine Grundsatzfrage: Gehört es zu den journalistischen Pflichten, aufs Velo zu steigen und mitzumachen, wenn die Regierungspräsidentin mit Eskorte durch die Stadt Zürich radeln will? Es gibt eine Usanz, dass die Journalisten an Anlässen, die sie als Berichterstatter verfolgen, nicht applaudieren; das soll zeigen, dass sie kritische Distanz wahren und sich nicht vereinnahmen lassen. In diesem Sinne sollten sie eigentlich auch widerstehen, wenn versucht wird, sie zu Figuranten von PR-Auftritten zu machen. Übrigens: Es ist schön, dass die Regierungspräsidentin eine begeisterte Radfahrerin ist. Andere Mitglieder des Regierungsrates treiben allerdings auch Sport – nur stellen sie es weniger zur Schau.