Sprachliches Sexualleben in der Politik

Die Mitglieder des Zürcher Gemeinderates sind zu Gehorsam verpflichtet. Sie müssen zwar nicht geloben, Verfassung und Gesetze zu wahren. Das wird nur von den eidgenössischen und den kantonalen Parlamentariern erwartet. Aber sie haben sich nach der Fuchtel des Büros des Gemeinderates zu richten. Dieses hat sich selbst die Befugnis eingeräumt, den Ratsmitgliedern den zulässigen Sprachgebrauch in ihren schriftlichen Eingaben vorzuschreiben. Die Aufgabe des Ratsbüros ist es, zusammen mit dem Präsidium für einen geordneten Parlamentsbetrieb zu sorgen. Da gilt es schon, auf die Einhaltung bestimmter Regeln zu achten, und die Wahrung des sprachlichen Anstandes gehört wohl dazu. Für das Ratsbüro ist aber der allgemeine Sprachgebrauch, wie er von Duden umschrieben wird, nicht akzeptabel.

Im Vorwort zur Dudengrammatik wird darauf hingewiesen, dass die darin verwendeten Formen «Sprecher» und «Hörer» bzw. «Leser» und «Schreiber» sich immer gleichzeitig auf männliche und weibliche Personen beziehen. Sollten Mitglieder des Gemeinderates eine Dudengrammatik besitzen, so wäre ihnen zu empfehlen, diese schleunigst zu entsorgen. Sie ist nicht kompatibel mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. September 1996 über das Reglement für die sprachliche Gleichstellung, das als Anhang den städtischen Richtlinien zur Rechtschreibung beigefügt ist, welche wiederum vom Ratsbüro als verpflichtend erachtet werden. Ein Rätsel bleibt allerdings, weshalb bei dieser Treue zu amtssprachlichen Vorschriften mangelhafte Interpunktion und grammatische Fehler in den Texten der Vorstösse der Ratsmitglieder keine Rolle spielen, wohl aber die Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums, das verpönt ist.

Der Sprachpflege dient das nicht, sondern es geht um soziologische Sprachideologie. Deren Verfechter wollen es einfach nicht akzeptieren, dass in der deutschen Sprache das Genus des Nomens, also das grammatische Geschlecht, nicht kongruent sein muss mit dem biologischen Geschlecht des Bezeichneten. Aber sie schaffen es ja nicht wirklich, das zu ändern. Der Mensch (männlich) ist als Individuum (sächlich) eine Person (weiblich), deren Sexualleben nicht von grammatischen Kategorien abhängig ist. Aber der Intimbereich geht uns hier ja nichts an. Man fragt sich nur, wie sich die Mitglieder des Stadtrates jeweils winden, wenn sie tausende Male über Einbürgerungen entscheiden müssen. Leiden sie nicht darunter, dass im Bürgerrecht ein generisches Maskulinum steckt? Man hofft im Übrigen, sie und das Büro des Gemeinderates seien wenn immer möglich mit dem Velo unterwegs. Dann kann es ihnen weniger passieren, dass sie im Tram als Fahrgäste (generisches Maskulinum) angesprochen werden, wenn die VBZ um Verständnis für eine Betriebsstörung bitten müssen.

Nachtrag: Der Bezirksrat Zürich, die kantonale Aufsichtsbehörde für die Gemeinde Zürich, hat am 23. Januar 2020 entschieden, den umfangreichen sprachformalen Vorgaben, die das Büro des Zürcher Gemeinderates 
den Mitglieder des Rates auferlegt, fehle eine genügende gesetzliche Grundlage. Im Übrigen sei es fraglich, ob es zulässig wäre, das Eintreten auf
politische Vorstösse vom Einhalten von sprachformalen Vorgaben
abhängig zu machen. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern diese für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein sollen. – Der Gemeinderat hat diesen Entscheid akzeptiert. Bei Eingaben, die nicht den Weisungen über die geschlechtsneutrale Sprache entsprechen, wird dafür jetzt am Protokoll festgehalten, es werde auf sprachliche Änderungen verzichtet. 

Elektronische Identitätskrise

In der Welt der elektronischen Daten verwirren sich die Begriffe. Da ist etwa die Sache mit der virtuellen Realität: ein Widerspruch in sich selbst. Das Virtuelle ist ja eben gerade nicht das Reale. In der Science-Fiction mag das anders sein. Und eben aus einem solchen Roman soll ja der Begriff virtuelle Realität stammen. Die Fiktion hat sich ausgebreitet. Die vorgetäuschte Wirklichkeit nannte man früher Simulation. Der Flugsimulator ist ein Beispiel: Da sitzen reale Piloten in einem realen Cockpit und üben virtuelle Flüge vor einem simulierten Ausblick aus dem Cockpit. Man bittet, das Virtuelle und das Reale schön auseinanderzuhalten, damit ein virtueller Absturz keinen realen Schaden anrichtet. Ans Existenzielle aber geht es, wenn uns eine elektronische Identität verliehen werden soll, was ja nichts anderes als eine virtuelle Identität wäre. Da sollten wir uns wehren. Unsere Identität ruht in uns selbst. Ich bin ich und niemand anders, und das kann auch kein anderer sein. Bezeugt wird das rechtsgültig durch Eintragungen in amtlichen Registern. Aber ein Verzeichnis der Identitäten enthält nicht die Identitäten selbst, weil die ja fest in den Personen etabliert sind. Und nun stellt sich einfach die Frage der Identifikation. Dafür wurde ja früher vor allem die Unterschrift verwendet; aber die ist in der digitalen Welt  heruntergekommen, allenfalls bis auf einen nichtsnutzigen Krakel auf einem elektronischen Display. Pass oder Identitätskarte dagegen sind immer noch wichtige Identifikationsmittel geblieben. Aber niemand würde ernsthaft den Pass als seine Papieridentität bezeichnen. Und die ID, sprich die Identitätskarte, ist keine Plastikidentität. Da können nun die Politiker beschliessen, was sie wollen: Eine elektronische Identität können sie uns nicht verpassen. Schön wäre es ja vielleicht, wenn man seine Verpflichtungen der elektronischen Identität überlassen könnte, um persönlich einfach zu verschwinden. Aber da wären wir dann wieder bei der Science-Fiction.

Nachtrag: Erst nach der Veröffentlichung dieses Beitrags ist der Autor darauf gekommen, dass Urs Bühler schon in der NZZ vom 12.06.2017  die «elektronische Identität» glossiert hatte  unter dem Titel «Identitätskrise, amtlich verordnet» (Link). Zur Lektüre herzlich empfohlen!

Mutmassliche Mutmassungen

Und wieder einmal stand es in der Zeitung: Nach einer Gewalttat sei der «mutmassliche Täter» geflüchtet und nicht gefasst worden. Man kann über vieles mutmassen, gewiss aber ist, dass eine Tat nicht ohne Täter geschieht. Und wer eine Tat begangen hat, wird nicht zum mutmasslichen Täter, weil er unerkannt entkommen ist. Einen mutmasslichen Täter gibt es eigentlich nur dann, wenn eine Tat nur mutmasslich begangen worden ist. Bei einem Brandfall beispielsweise wäre mutmassliche Brandstiftung durch einen mutmasslichen Brandstifter eine Möglichkeit.

Wenn aber an der Tat nicht zu zweifeln ist, dann hat die Polizei nach dem Täter zu suchen, und zwar nicht nach dem mutmasslichen. Findet sie dann einen Verdächtigen, bei dem es sich mutmasslich um den Täter handelt, so wäre es besser – je nach dem Stand der Ermittlungen und des Verfahrens – vom Verdächtigten, Beschuldigten oder Angeklagten zu sprechen statt vom mutmasslichen Täter.

Aber der «mutmassliche Täter» ist nun im Sprachgebrauch vieler Journalisten so fest verankert, dass sie die Bezeichnung ohne Bedenken auch für Täter verwenden, die in flagranti, also auf frischer Tat, ertappt worden sind oder als Geständige vor Gericht stehen. Da stiftet wohl die Unschuldsvermutung Verwirrung. «Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig», steht in der Strafprozessordnung, die damit der Europäischen Menschenrechtskonvention folgt. Und in den Richtlinien des Schweizer Presserates zum Journalistenkodex heisst es, die Journalisten hätten der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen. Was ist dann beispielsweise mit dem Einbrecher, der auf der Flucht samt der Beute und dem Einbruchswerkzeug gefasst worden ist und der eindeutige Spuren am Tatort hinterlassen hatte? Dürfte er bis zum Vorliegen eines letztinstanzlichen Schuldspruchs nur als mutmasslicher Täter bezeichnet werden? Das hat doch nichts zu tun mit Unschuldsvermutung in strafrechtlichem Sinne. Es heisst ja nicht, jeder Täter gelte bis zur rechtskräftigen Verurteilung nicht als Täter. Es gibt auch Personen, die ohne Zweifel eine Tat begangen hatten aber dafür nicht verurteilt worden sind – das Strafgesetzbuch nennt dafür eine ganze Reihe möglicher Gründe. Wer erinnert sich da nicht an den pädophilen Pädagogen, der sich öffentlich zu seinen früheren sexuellen Verfehlungen bekannte, dafür aber wegen Verjährung keine Verurteilung mehr gewärtigen musste? War er nur ein mutmasslicher Täter? Für mutmassliche Journalisten vielleicht schon.

Endlich mehr digitale Werbung

In der Stadt Zürich wird das Publikum demnächst im Zeichen von Smart City durch mehr Werbung auf dem öffentlichen Grund zusätzlich erleuchtet werden. Der Stadtrat hat dazu die Konzession für 30 digitale Werbeanlagen erteilt. Diese treten als leuchtende Werbeflächen in Erscheinung, und dass die Technik dahinter digital ist, spielt für die Wirkung auf das Stadtbild eigentlich keine Rolle.

Eine der ersten digitalen Werbeanlagen in der Stadt Zürich fand nicht ungeteilten Beifall. Gegen den Eingriff in das Stadt- und Strassenbild wurden etwa im Gemeinderat Bedenken geäussert. Diese Art der Reklame schaffe ein weiteres Element der Beunruhigung, der Nervosität und der Ablenkung für unsere Strassenbenützer, rügte ein Interpellant, und er meinte, es sollten keine weiteren derartigen Reklamen bewilligt werden, da sie das nächtliche Bild unserer Stadt im ungünstigen Sinne veränderten, und überhaupt bestehe in Zürich kein Bedürfnis dafür. Zur Klarstellung: Dieser Vorstoss wurde 1956 eingereicht, und er richtete sich gegen die neue Leuchtwanderschrift an der Dachkante des ehemaligen Hotels Habis Royal am Bahnhofplatz. Von einer digitalen Werbeanlage war damals allerdings nicht die Rede, obwohl da durchaus schon digitale Technik eingesetzt wurde. Doch nicht deshalb sprach der Interpellant im Gemeinderat von einem Schandfleck, sondern weil er es nicht auszuhalten vermochte: «Lesen Sie einige Zeit diese Leuchtwanderschrift, und Sie sind benommen!» Trotz seiner Benommenheit liess er sich aber besänftigen durch die Antwort des Stadtrates, dass nach der Ablehnung einer Leuchtwanderschrift am Bellevue nun hier eine Bewilligung erteilt worden sei, da am Bahnhofplatz keinerlei kulturhistorische oder städtebauliche Nachteile zu erwarten seien; im übrigen sei dies als Versuch zu betrachten, der vorläufig nicht wiederholt werden solle. Der Versuch dauerte drei Jahrzehnte, bis ihm der Abbruch des Habis Royal ein Ende setzte. Während dieser Zeit flimmerten jeweils vom Eindunkeln bis Mitternacht über das 15 Meter lange und 1 Meter hohe Panel mit 840 Glühbirnen Kürzestnachrichten, Sportmeldungen, Werbung und unterhaltende Sprüche, wie die NZZ berichtete. Gelegentlich habe der Betrieb auch unterbrochen werden müssen, wenn die Leser dem Verkehr den Weg versperrten, so etwa am Abend des 22. November 1963, als die Schreckensnachricht vom Mord an John F. Kennedy vom Habis-Royal-Haus abzulesen war, noch bevor Radio Beromünster sie verbreitete, und die fassungslosen Leute sich auf dem Bahnhofplatz zusammenscharten.

Nun aber, mehr als dreissig Jahre nach dem Ende der Leuchtwanderschrift, soll es in Zürich richtig losgehen mit digitaler Werbung auf öffentlichen Plätzen – nicht auf Dächern, sondern bodenständig und jedenfalls dort, wo mit der Aufmerksamkeit von möglichst vielen Fussgängern gerechnet werden darf. Bisher ist von einer politischen Gegnerschaft nichts bekannt geworden; schliesslich soll das der Stadt ja Einnahmen von 4,5 Millionen Franken im Jahr verschaffen und ungeachtet des Stromverbrauchs mit der 2000-Watt-Gesellschaft kompatibel sein.

Stadtrat wandelt digital

«Die Stadt läutet den digitalen Wandel ein», verkündete vor kurzem ein Titel im «Tagblatt». Wie bitte? Der digitale Wandel hat uns schon längst überrumpelt, man muss ihn nicht mehr einläuten. Aber der Stadtrat von Zürich hatte eben just vor dem Samichlaustag seine Strategie «Smart City» veröffentlicht, bei der es darum geht, wie das Potenzial der Digitalisierung genutzt werden soll. Einer der Schwerpunkte dieser Strategie ist die «Digitale Stadt». Also ganz was Neues? Nicht wirklich: Die «Digitale Stadt» war schon Thema der «Strategien Zürich 2035», die der Stadtrat 2015 vorgelegt hatte. Bereits 2001 hatte sich der Stadtrat übrigens zu «eGovernement» bekannt (mit «e» dran ist auch «digital» drin), und 2010 hatte er den Legislaturschwerpunkt «eZürich» präsentiert. In der Arbeitswelt hatte die Digitalisierung ja schon viel früher eingesetzt. Bei der Zeitung begann sie mit dem Einzug der Computer vor vier Jahrzehnten (wenn man von den Fernschreibern absieht, die damals schon längst digital gesteuert tickten – und heute verschwunden sind). Das war noch bevor das Internet mit dem World Wide Web populär wurde, E-Mail aufkam und die Mobiltelefonie Verbreitung fand. Den digitalen Wandel der letzten zwanzig Jahre tragen wir heute sozusagen in der Jackentasche mit uns in der Form dieser Geräte mit geballter Computerleistung für die Kommunikation auf allen Kanälen, mit denen wir uns vermittels GPS und elektronischen Karten in der Welt zurechtfinden, Rat und Hilfe dank Google erlangen und uns in sozialen Netzwerken mit Selfies präsentieren können. Sollte ich einiges vergessen habe: Man findet auf jeden Fall eine App dafür. Also nehmen wir es doch gelassen, wenn in der Stadt Zürich die «Smart City» eingeläutet wird. Der Stadtrat ist auf jeden Fall bestrebt, auf der Höhe der Zeit zu sein. Das ist doch schön.

Sexistisches Bekenntnis

Zugegeben, dieser Blog ist sexistisch. Seine Texte stammen ausschliesslich von einem Mann, was ja an und für sich schon Verdacht erwecken muss. Offensichtlich zeigt es sich aber darin, dass der Autor sich nicht davon abbringen lässt, ohne Rücksicht auf feministische Klagen dann und wann das generische Maskulinum im Plural anzuwenden. «Generisch» bedeutet laut dem Fremdwörterbuch von Duden:
a) das Geschlecht oder die Gattung betreffend;
   b) (Sprachwiss.) in allgemeingültigem Sinne gebraucht.
«Generisch» betrifft also entweder das Geschlecht oder auch gerade nicht. Verwirrt? Dann hilft vielleicht die Erklärung in Wikipedia: «Von einem generischen Maskulinum spricht man in der Linguistik, wenn Bezeichnungen männlicher Referenten benutzt werden, um eine Allgemeinheit zu bezeichnen oder gemischtgeschlechtliche Gruppen oder Referenten, deren Geschlecht (Sexus) unbekannt oder gleichgültig ist.» Wobei man wissen muss, dass «Referent» in der Linguistik auch nicht das bedeutet, was der Laie darunter versteht. Aber das führt jetzt wohl zu weit. Versuchen wir es mit einfacher Sprachlehre: Jedes Nomen hat sein grammatisches Geschlecht, das auch Genus genannt wird. Es gibt deren drei, nämlich, Ladies first: das weibliche (Femininum), das männliche (Maskulinum) und das sächliche (Neutrum). Das generische Maskulinum ist also ein generisches Genus. Während Jahrhunderten galt in der Sprachwissenschaft die Auffassung, das grammatische Geschlecht (Genus) des Nomens habe nicht zwingend etwas zu tun mit dem biologischen Geschlecht (Sexus) dessen, was es bezeichnet. Lasset den Menschen, ob Mann oder Frau, Mensch sein, Maskulinum hin oder her. (Wir wollen jetzt nicht eingehen auf das generische Neutrum «das Mensch», wie es etwa bei Gottfried Keller dort vorkommt, wo «Kathinka, dieses Saumensch . . .» besungen wird.) Heutzutage weiss die Sprachwissenschaft nicht mehr recht, was sie davon halten soll. Ist es nicht vielleicht oder eher sogar wahrscheinlich eine sexuelle Zumutung, wenn eine weibliche Person mit einem Nomen im Maskulinum bezeichnet wird? Jedenfalls muss jetzt mit den Begriffen «generisches Maskulinum» und «generisches Femininum» Klarheit geschaffen werden, dass damit nicht das biologische Geschlecht gemeint sei, was anderseits eine Vernachlässigung desselben impliziert. Verflixt ist vor allem das generische Maskulinum im Plural, soweit es ein Kollektiv betrifft, das Frauen und Männer umfasst. Die Männer sind eher geduldige Personen (generisches Femininum), aber wie ist es denn beispielsweise im Zug mit den Frauen unter den Passagieren (generisches Maskulinum) – geht denn das? Es muss. Die Männer sollen sie einfach ohne generische Hintergedanken respektieren.

Rabenbekenntnis

Zu meinem Rabenlogo besteht wohl ein gewisser Erklärungsbedarf. Vorweg: Da wir hier nicht auf Facebook oder Instagram sind, verzichte ich auf die Veröffentlichung meines Konterfeis. Es ist ja auch so, dass ich offenbar einen physiognomischen Doppelgänger habe in der Person des Hauptes einer Gemeinschaft, die in der Abgeschiedenheit des Zürcher Berggebietes den Verkehr mit Ausserirdischen pflegt. Sein Bild war kürzlich in der Zeitung, und ein Bekannter hat mich darauf angesprochen und vermutet, ich führe ein Doppelleben. Ich möchte nun diesen Boten der Ausserirdischen samt den Ausserirdischen selbst nicht mit meinem Bild auf meinem Blog kompromittieren. Denn wegen der physiognomischen Zweideutigkeit könnte man ja versucht sein, diesen ihm in die Schuhe zu schieben.
Jetzt zum Raben selbst. Technisch gesehen ist er ein lebensgrosses Unikat in Papier-mâché (auf Deutsch Pappmaschee) aus der Werkstatt von Yvan „Lozzi“ Pestalozzi (alles über ihn unter www.lozzi.ch). Ein Werk, das von Symboltracht trieft. Der Rabe wird als kluges Tier gerühmt, und ich hoffe, dass ich ihm da einigermassen gewachsen bin. Sollte jemand versucht sein, vom rabenschwarzen Tier auf den Zustand meiner Seele zu schliessen, so kann ich das nicht verhindern. Aber eigentlich hat der Rabe – übrigens ein Geburtstagsgeschenk von meiner Frau – es mir vor allem damit angetan, dass er lustig aussieht, worin ich ihm nicht gleiche. Und last but not least: Im echten Leben fallen Raben durch ihr lautes Gekrächz auf. Ob mein Blog da mithalten kann, weiss ich nicht.