Nach Schlieren mit Liebe?

Kann man Schlieren lieben? Na ja, wahrscheinlich, je nachdem wie es einem da gefällt. Eine andere Frage ist, wie es denn um die Liebesfähigkeit einer Dienstabteilung des Departementes der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich bestellt ist, beziehungsweise wie man sich diese vorzustellen hätte. Denn eine dieser Dienstabteilungen liebt angeblich Schlieren. Es handelt sich um die VBZ, und so liest man es auf Plakätchen in Tramwagen und Bussen: «Wir lieben Schlieren. Deshalb haben wir die Tramlinie 2 bis Geissweid verlängert.» Unterschrieben VBZ. Die neue Strecke von Altstetten nach Schlieren ist allerdings nicht von den VBZ mit Liebe gebaut worden, sondern von der Limmattalbahn AG mit einem Kredit, den die Stimmberechtigen des Kantons Zürich bewilligt haben (die Schlieremer  waren zwar mehrheitlich dagegen). Weitere Etappen folgen. Und der Betrieb der verlängerten Tramlinie erfolgt nicht unter Absingen von Liebesliedern, sondern als Leistung im Rahmen des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV), der dafür bezahlt. Die Botschaft, dass jetzt das Tram 2 bis nach Schlieren fährt, käme bei den Interessierten wohl auch ohne Liebelei an. Warum also der falsche Werbeschmus? Der Grund liegt wohl darin, dass bei den VBZ, dieser Dienstabteilung des Departementes für Industrielle Betriebe, so etwas wie ein Liebesbedürfnis schwelt. Denn laut Unternehmensstrategie haben die VBZ eine Ambition: «Unsere Kundinnen und Kunden sind unsere Fans.» Warum kann eine städtische Dienstabteilung ihr Aufgaben nicht ohne solches Brimborium erfüllen? Es genügt doch, dass die Kunden zufrieden sind, wenn das Tram oder der Bus rechtzeitig kommt und es darin einigermassen sauber ist.

Naturfreuden im Stromsee

Wie das ist mit dem Strom, der aus der Steckdose kommt, erklärt das EWZ zeitgemäss mit einem Video. Es sei hier mit Worten versucht: Elektrischer Strom wird erzeugt mit Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik (dann ist er natürlich), oder in Kernkraftwerken (lieber nichts dazu sagen), oder auf andere Weise (beispielsweise durch Verbrennung von Kohle, Erdöl, Gas, was dem Klima schadet, aber zur Deckung des Bedarfes nötig ist, im Video aber nicht näher erläutert wird). Alle diese Quellen speisen das internationale Netz, das mit dem Stromsee symbolisiert wird. Aus diesem kommt auch der Strom für die Kunden des EWZ, der folglich ein Mischprodukt ist – für alle. Aber das EWZ verkauft ja nur natürlichen Strom, auch wenn es ein Mischprodukt liefert. Das Wunder erklärt sich dadurch, dass die EWZ-Kunden über den Stromtarif die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern. Sie können noch etwas mehr tun, und für Ökostrom bezahlen. Geliefert wird immer der Strommix. Wenn man sich den Stromsee als Badegewässer vorstellt (aber das ist nun nicht mehr das EWZ-Video), so kann man Badende herumplantschen sehen, von denen einige hellgrüne und andere dunkelgrüne Badekappen tragen. Das sind die EWZ-Kunden, die den Badenden ohne grüne Kappe zurufen: Hei, unser Wasser ist sauberer als eure Brühe, denn wir haben dafür bezahlt! Als Geschäftsmodell für eine Badanstalt würde das allerdings nicht taugen. Aber lassen wir das. Immerhin ist es nützlich zu wissen, womit denn das EWZ den Stromsee alimentiert. Es lieferte 2018 laut Geschäftsbericht 2247 GWh Wasserkraft,  2233 GWh aus Kernkraftwerken, 328 GWh Windkraft, 27 GWh Solarenergie und 80 GWh aus verschiedenen anderen Quellen. Wasserkraft und Windkraft zusammen hätten noch nicht gereicht, um den Stromverbrauch der Stadt Zürich zu decken, wobei die Windkraft zur Hauptsache ohnehin nicht zu den Zürchern fliesst; denn die meisten Windräder stehen in Nordeuropa an einem andern Stromsee. Nun wird aber 2020 alles neu, oder wenigstens der Stromtarif des EWZ. Man kann nun wählen zwischen «natur», «pronatur» und «econatur». Nicht angeboten wird «pseudonatur», obwohl sich an der gelieferten Mischung aus dem Stromsee wenig ändert.

Verkehrsvorschriftenmaschine

Auch Zürcher, die noch nie etwas vom Kartoffelplatz gehört haben, kennen ihn wahrscheinlich: Es handelt sich um die kleine Anlage mit dem Waldmannbrunnen an der unteren Rämistrasse. Sie ist etwa 50 Meter lang und 20 Meter breit und wird begrenzt von der Oberdorfstrasse und der Waldmannstrasse an den Schmalseiten und von der Rämistrasse und ihrer Nebenfahrbahn an den Längsseiten. Wie viele Verkehrsvorschriften braucht es wohl für ein solches Strassensystem? Darüber gibt die Verfügung 2019/0447 des Sicherheitsdepartementes Auskunft, deren Publikation im Tagblatt der Stadt Zürich auf etwas mehr als einer Seite alles in etwa 1500 Wörtern zusammenfasst: Es werden nämlich erstens aufgehoben die einschlägigen Verkehrsvorschriften vom 19. Oktober 2017, die aufgrund von Einsprachen noch gar nicht in Kraft getreten sind, und dafür zweitens neue Vorschriften erlassen – die dem bisherigen Zustand entsprechen. Aufgehoben werden damit auch Verfügungen der Vorsteher bzw. Vorsteherinnen des Polizeidepartements aus den Jahren 1966, 1977, 1979, 1986, 2009 (alle im Wortlaut wiedergegeben). Kurz: Am Verkehrsregime um den Kartoffelplatz ändert sich gar nichts, aber dagegen kann dank der neuen Verfügung innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.

In der nämlichen Ausgabe des Tagblattes sind noch zehn weitere Verfügungen betreffend permanente oder temporäre Verkehrsvorschriften publiziert. Das ist ein beeindruckendes Zeugnis von der Produktivität des zuständigen Amtes im Sicherheitsdepartement. Zur Frage der Effizienz sei hier besser nichts gesagt. Eine dieser Verfügungen sticht allerdings durch ihre Kürze hervor. Sie hebt eine Verkehrsvorschrift für einen Verkehrsweg «wegen Nichtvorhandenseins» auf. Es handelt sich bei diesem nicht existenten «Verkehrsweg» gemäss Verfügung des Polizeivorstands vom 14.1.1994 um einen «Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeuglenker». Die Vorschrift müsste eigentlich schon wegen nicht geschlechtsneutraler Formulierung aufgehoben werden. Aber der Parkplatz befindet sich ohnehin an einem anderen Ort auf privatem Grund.

Sprachliches Sexualleben in der Politik

Die Mitglieder des Zürcher Gemeinderates sind zu Gehorsam verpflichtet. Sie müssen zwar nicht geloben, Verfassung und Gesetze zu wahren. Das wird nur von den eidgenössischen und den kantonalen Parlamentariern erwartet. Aber sie haben sich nach der Fuchtel des Büros des Gemeinderates zu richten. Dieses hat sich selbst die Befugnis eingeräumt, den Ratsmitgliedern den zulässigen Sprachgebrauch in ihren schriftlichen Eingaben vorzuschreiben. Die Aufgabe des Ratsbüros ist es, zusammen mit dem Präsidium für einen geordneten Parlamentsbetrieb zu sorgen. Da gilt es schon, auf die Einhaltung bestimmter Regeln zu achten, und die Wahrung des sprachlichen Anstandes gehört wohl dazu. Für das Ratsbüro ist aber der allgemeine Sprachgebrauch, wie er von Duden umschrieben wird, nicht akzeptabel.

Im Vorwort zur Dudengrammatik wird darauf hingewiesen, dass die darin verwendeten Formen «Sprecher» und «Hörer» bzw. «Leser» und «Schreiber» sich immer gleichzeitig auf männliche und weibliche Personen beziehen. Sollten Mitglieder des Gemeinderates eine Dudengrammatik besitzen, so wäre ihnen zu empfehlen, diese schleunigst zu entsorgen. Sie ist nicht kompatibel mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. September 1996 über das Reglement für die sprachliche Gleichstellung, das als Anhang den städtischen Richtlinien zur Rechtschreibung beigefügt ist, welche wiederum vom Ratsbüro als verpflichtend erachtet werden. Ein Rätsel bleibt allerdings, weshalb bei dieser Treue zu amtssprachlichen Vorschriften mangelhafte Interpunktion und grammatische Fehler in den Texten der Vorstösse der Ratsmitglieder keine Rolle spielen, wohl aber die Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums, das verpönt ist.

Der Sprachpflege dient das nicht, sondern es geht um soziologische Sprachideologie. Deren Verfechter wollen es einfach nicht akzeptieren, dass in der deutschen Sprache das Genus des Nomens, also das grammatische Geschlecht, nicht kongruent sein muss mit dem biologischen Geschlecht des Bezeichneten. Aber sie schaffen es ja nicht wirklich, das zu ändern. Der Mensch (männlich) ist als Individuum (sächlich) eine Person (weiblich), deren Sexualleben nicht von grammatischen Kategorien abhängig ist. Aber der Intimbereich geht uns hier ja nichts an. Man fragt sich nur, wie sich die Mitglieder des Stadtrates jeweils winden, wenn sie tausende Male über Einbürgerungen entscheiden müssen. Leiden sie nicht darunter, dass im Bürgerrecht ein generisches Maskulinum steckt? Man hofft im Übrigen, sie und das Büro des Gemeinderates seien wenn immer möglich mit dem Velo unterwegs. Dann kann es ihnen weniger passieren, dass sie im Tram als Fahrgäste (generisches Maskulinum) angesprochen werden, wenn die VBZ um Verständnis für eine Betriebsstörung bitten müssen.

Nachtrag: Der Bezirksrat Zürich, die kantonale Aufsichtsbehörde für die Gemeinde Zürich, hat am 23. Januar 2020 entschieden, den umfangreichen sprachformalen Vorgaben, die das Büro des Zürcher Gemeinderates 
den Mitglieder des Rates auferlegt, fehle eine genügende gesetzliche Grundlage. Im Übrigen sei es fraglich, ob es zulässig wäre, das Eintreten auf
politische Vorstösse vom Einhalten von sprachformalen Vorgaben
abhängig zu machen. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern diese für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein sollen. – Der Gemeinderat hat diesen Entscheid akzeptiert. Bei Eingaben, die nicht den Weisungen über die geschlechtsneutrale Sprache entsprechen, wird dafür jetzt am Protokoll festgehalten, es werde auf sprachliche Änderungen verzichtet. 

Elektronische Identitätskrise

In der Welt der elektronischen Daten verwirren sich die Begriffe. Da ist etwa die Sache mit der virtuellen Realität: ein Widerspruch in sich selbst. Das Virtuelle ist ja eben gerade nicht das Reale. In der Science-Fiction mag das anders sein. Und eben aus einem solchen Roman soll ja der Begriff virtuelle Realität stammen. Die Fiktion hat sich ausgebreitet. Die vorgetäuschte Wirklichkeit nannte man früher Simulation. Der Flugsimulator ist ein Beispiel: Da sitzen reale Piloten in einem realen Cockpit und üben virtuelle Flüge vor einem simulierten Ausblick aus dem Cockpit. Man bittet, das Virtuelle und das Reale schön auseinanderzuhalten, damit ein virtueller Absturz keinen realen Schaden anrichtet. Ans Existenzielle aber geht es, wenn uns eine elektronische Identität verliehen werden soll, was ja nichts anderes als eine virtuelle Identität wäre. Da sollten wir uns wehren. Unsere Identität ruht in uns selbst. Ich bin ich und niemand anders, und das kann auch kein anderer sein. Bezeugt wird das rechtsgültig durch Eintragungen in amtlichen Registern. Aber ein Verzeichnis der Identitäten enthält nicht die Identitäten selbst, weil die ja fest in den Personen etabliert sind. Und nun stellt sich einfach die Frage der Identifikation. Dafür wurde ja früher vor allem die Unterschrift verwendet; aber die ist in der digitalen Welt  heruntergekommen, allenfalls bis auf einen nichtsnutzigen Krakel auf einem elektronischen Display. Pass oder Identitätskarte dagegen sind immer noch wichtige Identifikationsmittel geblieben. Aber niemand würde ernsthaft den Pass als seine Papieridentität bezeichnen. Und die ID, sprich die Identitätskarte, ist keine Plastikidentität. Da können nun die Politiker beschliessen, was sie wollen: Eine elektronische Identität können sie uns nicht verpassen. Schön wäre es ja vielleicht, wenn man seine Verpflichtungen der elektronischen Identität überlassen könnte, um persönlich einfach zu verschwinden. Aber da wären wir dann wieder bei der Science-Fiction.

Nachtrag: Erst nach der Veröffentlichung dieses Beitrags ist der Autor darauf gekommen, dass Urs Bühler schon in der NZZ vom 12.06.2017  die «elektronische Identität» glossiert hatte  unter dem Titel «Identitätskrise, amtlich verordnet» (Link). Zur Lektüre herzlich empfohlen!

Endlich mehr digitale Werbung

In der Stadt Zürich wird das Publikum demnächst im Zeichen von Smart City durch mehr Werbung auf dem öffentlichen Grund zusätzlich erleuchtet werden. Der Stadtrat hat dazu die Konzession für 30 digitale Werbeanlagen erteilt. Diese treten als leuchtende Werbeflächen in Erscheinung, und dass die Technik dahinter digital ist, spielt für die Wirkung auf das Stadtbild eigentlich keine Rolle.

Eine der ersten digitalen Werbeanlagen in der Stadt Zürich fand nicht ungeteilten Beifall. Gegen den Eingriff in das Stadt- und Strassenbild wurden etwa im Gemeinderat Bedenken geäussert. Diese Art der Reklame schaffe ein weiteres Element der Beunruhigung, der Nervosität und der Ablenkung für unsere Strassenbenützer, rügte ein Interpellant, und er meinte, es sollten keine weiteren derartigen Reklamen bewilligt werden, da sie das nächtliche Bild unserer Stadt im ungünstigen Sinne veränderten, und überhaupt bestehe in Zürich kein Bedürfnis dafür. Zur Klarstellung: Dieser Vorstoss wurde 1956 eingereicht, und er richtete sich gegen die neue Leuchtwanderschrift an der Dachkante des ehemaligen Hotels Habis Royal am Bahnhofplatz. Von einer digitalen Werbeanlage war damals allerdings nicht die Rede, obwohl da durchaus schon digitale Technik eingesetzt wurde. Doch nicht deshalb sprach der Interpellant im Gemeinderat von einem Schandfleck, sondern weil er es nicht auszuhalten vermochte: «Lesen Sie einige Zeit diese Leuchtwanderschrift, und Sie sind benommen!» Trotz seiner Benommenheit liess er sich aber besänftigen durch die Antwort des Stadtrates, dass nach der Ablehnung einer Leuchtwanderschrift am Bellevue nun hier eine Bewilligung erteilt worden sei, da am Bahnhofplatz keinerlei kulturhistorische oder städtebauliche Nachteile zu erwarten seien; im übrigen sei dies als Versuch zu betrachten, der vorläufig nicht wiederholt werden solle. Der Versuch dauerte drei Jahrzehnte, bis ihm der Abbruch des Habis Royal ein Ende setzte. Während dieser Zeit flimmerten jeweils vom Eindunkeln bis Mitternacht über das 15 Meter lange und 1 Meter hohe Panel mit 840 Glühbirnen Kürzestnachrichten, Sportmeldungen, Werbung und unterhaltende Sprüche, wie die NZZ berichtete. Gelegentlich habe der Betrieb auch unterbrochen werden müssen, wenn die Leser dem Verkehr den Weg versperrten, so etwa am Abend des 22. November 1963, als die Schreckensnachricht vom Mord an John F. Kennedy vom Habis-Royal-Haus abzulesen war, noch bevor Radio Beromünster sie verbreitete, und die fassungslosen Leute sich auf dem Bahnhofplatz zusammenscharten.

Nun aber, mehr als dreissig Jahre nach dem Ende der Leuchtwanderschrift, soll es in Zürich richtig losgehen mit digitaler Werbung auf öffentlichen Plätzen – nicht auf Dächern, sondern bodenständig und jedenfalls dort, wo mit der Aufmerksamkeit von möglichst vielen Fussgängern gerechnet werden darf. Bisher ist von einer politischen Gegnerschaft nichts bekannt geworden; schliesslich soll das der Stadt ja Einnahmen von 4,5 Millionen Franken im Jahr verschaffen und ungeachtet des Stromverbrauchs mit der 2000-Watt-Gesellschaft kompatibel sein.

Stadtrat wandelt digital

«Die Stadt läutet den digitalen Wandel ein», verkündete vor kurzem ein Titel im «Tagblatt». Wie bitte? Der digitale Wandel hat uns schon längst überrumpelt, man muss ihn nicht mehr einläuten. Aber der Stadtrat von Zürich hatte eben just vor dem Samichlaustag seine Strategie «Smart City» veröffentlicht, bei der es darum geht, wie das Potenzial der Digitalisierung genutzt werden soll. Einer der Schwerpunkte dieser Strategie ist die «Digitale Stadt». Also ganz was Neues? Nicht wirklich: Die «Digitale Stadt» war schon Thema der «Strategien Zürich 2035», die der Stadtrat 2015 vorgelegt hatte. Bereits 2001 hatte sich der Stadtrat übrigens zu «eGovernement» bekannt (mit «e» dran ist auch «digital» drin), und 2010 hatte er den Legislaturschwerpunkt «eZürich» präsentiert. In der Arbeitswelt hatte die Digitalisierung ja schon viel früher eingesetzt. Bei der Zeitung begann sie mit dem Einzug der Computer vor vier Jahrzehnten (wenn man von den Fernschreibern absieht, die damals schon längst digital gesteuert tickten – und heute verschwunden sind). Das war noch bevor das Internet mit dem World Wide Web populär wurde, E-Mail aufkam und die Mobiltelefonie Verbreitung fand. Den digitalen Wandel der letzten zwanzig Jahre tragen wir heute sozusagen in der Jackentasche mit uns in der Form dieser Geräte mit geballter Computerleistung für die Kommunikation auf allen Kanälen, mit denen wir uns vermittels GPS und elektronischen Karten in der Welt zurechtfinden, Rat und Hilfe dank Google erlangen und uns in sozialen Netzwerken mit Selfies präsentieren können. Sollte ich einiges vergessen habe: Man findet auf jeden Fall eine App dafür. Also nehmen wir es doch gelassen, wenn in der Stadt Zürich die «Smart City» eingeläutet wird. Der Stadtrat ist auf jeden Fall bestrebt, auf der Höhe der Zeit zu sein. Das ist doch schön.

Gibt es Inkompetenzzentren?

Was ist eigentlich ein Kompetenzzentrum? Es kann kein blosses Zentrum sein, weil da die Kompetenz mangelte. Wäre solch ein kompetenzloses Zentrum dann ein Inkompetenzzentrum? Im Einkaufszentrum wird eingekauft. Im Stadtzentrum befindet man sich mitten in der Stadt. Da kommt offenbar keine gehäufte Kompetenz vor. Jedenfalls pflegt man nicht von Einkaufskompetenz- oder Stadtkompetenzzentren zu sprechen. Überhaupt heisst es Shoppingcenter und Citycenter. Zum Kompetenzzentrum muss wohl die Zentralkompetenz gehören. Da kommen wir der Sache näher, wenn wir uns auf die kirchliche Ebene begeben: Der Papst ist die Zentralkompetenz der römisch-katholischen Kirche, deren Kompetenzzentrum sich demzufolge im Vatikan befindet. Es gibt daneben viele weitere kirchlichen Zentren, die aber keine Kompetenzzentren sein können, weil die Zentralkompetenz ja in Rom ist. Oder gibt es auch Subkompetenzzentren? Kehren wir zurück auf die weltliche Ebene: Wenn man da beispielsweise vernimmt, dass auf dem Wege der Reform Kompetenzzentren geschaffen werden sollen, so steht die Vermutung im Raum, dass bisher kompetenzlos gearbeitet worden sei. Oder wird einfach die bisher verteilte Kompetenz konzentriert? Was bleibt dann ausserhalb des Zentrums an Kompetenz? Wozu muss überhaupt die Kompetenz hervorgehoben werden? Es würde ja genügen, den Zweck zu benennen, dem das Zentrum dient. Dass die dafür nötige Kompetenz vorhanden sei, wäre durch die Tat zu beweisen und nicht durch einen aufgeblähten Begriff.  Wobei die Vermutung nicht von der Hand zu weisen ist, dass es in Politik und Wirtschaft tatsächlich Inkompetenzzentren gibt — nur nennen sie sich natürlich nicht so.

Regierungsirrtum

Der Stadtrat von Zürich nennt sich auf der städtischen Webseite stolz «die Regierung der Stadt Zürich». Man nimmt es eben mit den Begriffen nicht mehr so genau, wenn man fortschrittlich sein will. Ausserdem wollen die neun Leuchten des Stadtrates von Zürich ihr Licht nicht unter den Scheffel stellen. Aber eigentlich versteht man unter Regierung die Exekutive eines Landes oder eines Staates. Kantonsregierungen sind da inbegriffen, weil die Kantone souverän sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt wird. Auf der Ebene der Gemeinde aber ist die Bezeichnung Regierung unangebracht. Ob es ihr passt oder nicht: Die Stadt Zürich ist eine der 166 Gemeinden des Kantons Zürich (Stand 2018). Für die oberste Gemeindebehörde hält das kantonale Gemeindegesetz die Bezeichnung Gemeindevorstand bereit. Das tönt für die oberste Behörde der Gemeinde Zürich schon ziemlich erniedrigend; aber der Gesetzgeber hat es ja erlaubt, dass in der Gemeindeordnung eine andere Bezeichnung festgelegt wird. Und so darf sich der Stadtzürcher Gemeindevorstand Stadtrat nennen. Von Regierung steht nichts in der Gemeindeordnung. Aber das ficht den Stadtrat nicht an. Er will Regierung sein, und was für eine! Man muss seinen neun Mitgliedern doch nicht den Vergleich mit dem Zürcher Regierungsrat oder dem Bundesrat entgegenhalten, die nur je ihrer sieben sind. Stadtpräsidentin Mauch hat es im Tagblatt deutlich gesagt: «Bundesrats- wie auch Regierungsratsmitglieder haben ganz andere Aufgaben als wir Stadträtinnen und Stadträte auf kommunaler Ebene. Als städtische Exekutive erbringen wir in erster Linie Dienstleistungen zugunsten der Bevölkerung und der Unternehmen, während eine Bundesrätin oder ein Regierungsrat vor allem gesetzgeberisch tätig ist.» Das offenbart erstaunliche staatskundliche Erkenntnisse über die Aufgaben der Kantonsregierung und des Bundesrates. Was übrigens die Dienstleistungen betrifft: Wohl den wenigsten Einwohnern von Zürich hat schon jemals eine Stadträtin oder ein Stadtrat persönlich einen Dienst erwiesen. Meistens hat man es mit Ämtern zu tun, wenn man etwas von der Stadt erwartet – mehr noch, wenn die Stadt etwas von einem will.

Schweizer mit 5 Sternen

«Ich bin überzeugt davon, dass man als Doppelbürger ein sehr guter Schweizer sein kann», hat der Präsident des Schweizerischen Fussballverbands in einem Interview erklärt. Man kann also, aber man muss nicht unbedingt. Vielleicht schafft man es nur bis zum guten, mittelmässigen oder gerade genügenden Schweizer, wenn man nicht ungenügend bleibt. Die Frage ist nun, wer denn darüber entscheidet. Kann man irgendwo das Schweizertum der Doppelbürger bewerten, mit 5 Sternen für sehr gut oder allenfalls auch weniger? Und wie ist es denn um die einfachen Bürger bestellt? Jaso, die werden mit Schweizerkreuzchen bewertet – damit man sie nicht mit Doppelbürgern verwechselt.